Guten Tag Amra
Die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, wann die Leistung erbracht wurde. Wenn sie vollständig in 2022 erbracht wurde, während die entsprechende Rechnung in 2023 ausgestellt und der Zahlungseingang verzeichnet wurde, ist es ein klassisches Beispiel für aktive Rechnungsabgrenzungen (noch nicht erhaltener Ertrag). Wenn die Rechnung in 2023 ausgestellt wurde und den entsprechen Teil der Leistung in diesem Zeitraum erbracht wurde, hat dieser Fall mit diesem Verfahren nichts zu tun.