Guten Tag. Danke für Ihre Frage. Nein, Forderungen aus Arbeitsverhältnissen verjähren erst nach 5 Jahren. Deshalb dürfen Sie selbstverständlich ein Betreibungsverfahren einleiten. Wie Sie bereits dem Artikel entnehmen können, darf in der Schweiz jeder jeden betreiben. Beachten Sie nur, dass Sie einen Kostenvorschuss leisten müssen, den Sie nur im Erfolgsfall zurückerhalten. Deswegen würde ich empfehlen, zuerst herauszufinden, ob Ihr Ex-Arbeitgeber noch aktiv ist. Sonst verlieren Sie auch noch die Betreibungskosten.
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