Kommentare zu: Wie leite ich eine Betreibung ein: Ablauf, Kosten und Tipps https://treuhand-suche.ch/blog/betreibung-tipps/ Blog Wed, 12 Oct 2022 13:10:15 +0000 hourly 1 Von: Alex Schmid https://treuhand-suche.ch/blog/betreibung-tipps/#comment-163 Tue, 25 May 2021 07:32:17 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4223#comment-163 Als Antwort auf Martin Galli.

Guten Tag. Danke für Ihre Frage. Nein, Forderungen aus Arbeitsverhältnissen verjähren erst nach 5 Jahren. Deshalb dürfen Sie selbstverständlich ein Betreibungsverfahren einleiten. Wie Sie bereits dem Artikel entnehmen können, darf in der Schweiz jeder jeden betreiben. Beachten Sie nur, dass Sie einen Kostenvorschuss leisten müssen, den Sie nur im Erfolgsfall zurückerhalten. Deswegen würde ich empfehlen, zuerst herauszufinden, ob Ihr Ex-Arbeitgeber noch aktiv ist. Sonst verlieren Sie auch noch die Betreibungskosten.

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Von: Martin Galli https://treuhand-suche.ch/blog/betreibung-tipps/#comment-160 Thu, 06 May 2021 14:58:53 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4223#comment-160 Guten Tag. Ich habe im Februar 2020 meinen Arbeitsplatz gekündigt. Bis jetzt habe ich den Restlohn nicht bekommen. Kann ich als Privatperson meinen Ex-Arbeitgeber dafür betreiben? Oder ist es schon zu spät?

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