Guten Tag Herr Sonderegger
Der Grund dafür liegt in der korrekten Ermittlung des steuerpflichtigen Teils aus der Beteiligung. Wenn man bestimmte Einkünfte erzielt, entstehen damit auch bestimmte Kosten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass, wenn man eine Fremdfinanzierung einsetzt und sich finanziell an einem Unternehmen beteiligt, man den entsprechenden Anteil der Finanzierungskosten berücksichtigen muss. Das Gleiche gilt für den Verwaltungsaufwand.
Im Endeffekt erhält man einen Nettoertrag aus Beteiligungen, der sich mit dem Reingewinn des Unternehmens vergleichen lässt. Auf diese Weise wird die Berechnung der Reduzierung des Gewinnsteuersatzes korrekt durchgeführt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.