Haben Sie einen Gewinn erzielt und planen Sie bereits, wie Sie diese Mittel einsetzen wollen? Bei der Gewinnverwendung AG/GmbH gibt es Regeln, die Sie kennen und denen Sie folgen müssen.
Der Bilanzgewinn kann nicht immer vollständig ausgeschüttet werden, da gemäss Art. 671 OR gesetzliche und freiwillige Rückstellungen gebildet werden müssen, sofern die definierten Reservestände noch nicht erreicht sind. Die Zahlung von Grunddividenden und allenfalls Superdividenden werden selbstverständlich ebenfalls aus dem Bilanzgewinn finanziert. Als Restwert erhalten Sie den Betrag, der auf das nächste Jahr vorzutragen ist.
Um festzustellen, welchen Teil des Bilanzgewinns Sie verwenden können, sollten Sie einen Gewinnverteilungsplan (auch Gewinnverwendungsrechnung genannt) erstellen. Dieser zeigt Folgendes:
- die Höhe des Bilanzgewinns, die der Beschlussfassung durch die Generalversammlung unterliegt
- der Anteil des Gewinns, der im Unternehmen als Reserven zurückbehalten wird
- der Anteil des Gewinns, der ausgeschüttet wird
- der Saldo, der in das neue Jahr vorgetragen wird.
Folgende Punkte helfen Ihnen, Ihren Gewinn optimal zu verteilen:
Bestimmen Sie die zu verteilende Summe aus dem Gewinn des aktuellen und der vergangenen Jahre
Tipp
Beim Gewinnvortrag handelt es sich um akkumulierte Gewinne der Vorjahre, soweit diese nicht einer Reserve zugewiesen oder als Dividende ausgeschüttet worden sind.
Addieren Sie den Gewinn-/Verlustvortrag der Vorjahresbilanz mit dem diesjährigen Gewinn.
Der Buchungssatz lautet:
Gewinn (aus Gewinn- und Verlustrechnung) / Gewinnvortrag
Das Konto Gewinnvortrag zeigt bis zur Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (nicht verteilter Gewinn). Wenn der Bilanzgewinn positiv ist, dann – und erst dann – erfolgt die Gewinnverwendung der AG/GmbH.
Bilden Sie die gesetzlichen Reserven aus dem erzieltem Gewinn
Die Reservebildung besteht aus zwei Stufen (1. und 2. Zuweisung an die allgemeinen Reserven).
Tipp
Sie müssen 5% des Jahresgewinns in die allgemeine Reserve einzahlen, bis diese 20% des einbezahlten Aktien – bzw. Stammkapitals beträgt.
Wenn Ihre Reserve keine 20% des Kapitals erreicht haben, müssen in jedem Fall 5% des Jahresgewinns als die erste Zuweisung an die allgemeine Reserve geleistet werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag nicht ausgeschüttet, sondern in der Aktiengesellschaft oder GmbH verbleibt. Ist die Reserve höher als 5% des Kapitals, dann muss die 1. Zuweisung nicht geleistet werden.
Der Buchungssatz lautet:
Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven
General- bzw. Gesellschafterversammlung entscheidet über die Gewinnausschüttung
Den verbleibenden Betrag können Sie als Dividende ausschütten, in eine Gewinnrücklage (freiwillige Reserve) einbuchen oder als Gewinnvortrag auf das nächste Jahr übertragen.
Abhängig von der Höhe der Dividenden werden diese als Grunddividenden oder Superdividenden klassifiziert.
Die Grunddividende beträgt maximal 5% des einbezahlten Aktien- und Stammkapitals. Es müssen keine gesetzlichen Reserven für Grunddividenden gebildet werden.
Superdividenden liegen vor, wenn die Höhe des Betrags 5% des eingezahlten Aktien- und Partizipationskapitals übersteigt. Für sie müssen gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) gebildet werden.
Ausserdem können Sie eine besondere Vergütung an den Verwaltungsrat auszahlen, die als Tantieme bezeichnet wird. In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, weil aus steuerlicher Sicht Honorare für den Verwaltungsrat vorteilhafter sind – damit kann das Unternehmen die Kosten erhöhen und damit die Gewinnsteuern reduzieren.
Tipp
Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig.
Zweite Zuweisung an allgemeine Reserve
Wenn die gesetzliche Reserve weniger als 50% des Aktien- bzw. Stammkapitals beträgt und Sie sich für Superdividenden und / oder Tantiemen entschieden haben, müssen Sie 10% des Betrags der Superdividenden und Tantiemen in die gesetzlichen Reserven entrichten.
Der Buchungssatz lautet:
Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven (10% der Superdividenden und Tantiemen)
Tipp
In die Kapitalreserve kommen noch weitere ausserordentliche Zuweisungen:
- Agio aus Emission von Aktien und Partizipationsscheinen, sofern es nicht zur Deckung der Emissionskosten für Zusatzabschreibungen oder für Wohlfahrtszwecke verwendet wird;
- Kaduzierungsgewinn (Überschuss aus Zwangsausschluss eines Aktionärs);
- Buchgewinne aus der Herabsetzung des Aktienkapitals.
Freiwillige Reserven können mittels Beschluss oder Statuten bestimmt werden
Die Bildung freiwilliger Reserven kann in besonders risikobehafteten Branchen oder bei schwierigem Marktumfeld sinnvoll sein.
Der Buchungssatz lautet:
Gewinnvortrag / Freiwillige Reserven
Neuer Gewinn-/Verlustvortrag
Wenn der Gewinn auf Reserven und Dividenden verteilt ist, wird der verbleibende Gewinn als neuer Gewinnvortrag in die Bilanz des Folgejahres vorgetragen.
Sie können sich oben ein detailliertes Beispiel für eine Dividendenberechnung herunterladen. Alternativ können Sie unseren Rechner verwenden, um alle Bestandteile des Gewinnverteilungsplans korrekt zu berechnen.
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