Guten Tag Herr Kunz
Das Obligationenrecht schreibt nicht zwingend vor, dass die Gewinnverwendung des Vorjahres im Jahresabschluss ersichtlich sein muss. Selbstverständlich ist es erlaubt, das freiwillig zu tun. Würde das Unternehmen aber nach Swiss GAAP FER reporten, dann wäre es vorgeschrieben, denn gemäss diesem Reporting-Standard wird eine Eigenkapitalveränderungsrechnung im Jahresabschluss vorgeschrieben.
Das aktuellste Protokoll der General- bzw. Gesellschafterversammlung ist in jedem Fall der Steuererklärung beizulegen, welches über die diesjährige Gewinnverwendung orientiert. In der Steuererklärung müssen diese Bewegungen im Eigenkapital ebenfalls gespiegelt werden. Die Steuerverwaltung weiss also immer was läuft, egal ob nach Obligationenrecht oder FER reportet wird 😊
Herzliche Grüsse,
Roger Frei