“Organisationsdienstleistungen (mit Einschluss der damit zusammenhängenden Nebenleistungen) der Mitglieder einer Bildungseinrichtung”
“Organisationdienstleistungen (mit Einschluss der damit zusammenhängenden Nebenleistungen), welche an Dienststellen von Bund, Kantonen und Gemeinden erbracht werden, sofern diese selber auch Bildungsleistungen erbringen”
Was versteht man konkret unter dem Begriff Organisationsdienstleistungen?
Besten Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Gruss
Damian
Hallo Michi,
recht herzlichen Dank für Ihre Frage. Erfahrungsgemäss ist sie für viele Unternehmen von Relevanz.
Bei Ihrem Anliegen ist der Ort der Dienstleistung ausschlaggebend. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, gilt das sogenannte Empfängerortsprinzip: Die Dienstleistung gilt dort als erbracht, wo der Empfänger seinen Sitz oder Wohnsitz hat, und zwar völlig unabhängig davon, wo die Arbeit tatsächlich stattgefunden hat. Von daher befindet sich der Ort der Dienstleistung für Ihre ausländischen Kunden in Deutschland. Es besteht somit keine Pflicht, die Kundenrechnungen mit MWST auszustellen.
Gruss,
Roger
Ich habe eine GmbH und bin MWST-pflichtig. Ich biete einen Kurs in Prozessmanagement an, welcher über 4 Wochen geht. Ich habe schweizer, wie auch deutsche Kunden. Erfolgt die Rechnung mit oder ohne MWST, resp. gibt es einen Unterschied von CH- und DE-Kunden?
]]>Ist Nachhilfeunterricht oder Lerncoaching (auch genannt) von der Mwst-Steuer befreit?
Zahlreiche Steueranwälte und Treuhänder haben mir ein klares Ja gesagt.
Im Nachhilfeunterricht sind alle obigen Voraussetzungen (konkretes Lernziel usw.) erfüllt sowie zeitlich beschränkt.
Wenn du MWST-pflichtig bist, dann musst du MWST für Kurse leisten, die nicht ausgenommen sind. Die anderen bleiben MWST-frei. Am besten wende dich an unsere Experten.
Auf treuhand-suche.ch finden Sie viele Treuhänder, die sich auf MWST-Fragen spezialisiert haben. Gerne kannst du Sie unseren Filter nach Spezialgebieten verwenden und einen Spezialisten in deiner Nähe suchen: https://treuhand-suche.ch/companies.
Hallo Sandra. Grundsätzlich ja, wenn du ein konkretes Lernziel sowie ein Lernprogramm definiert hast. Und wenn das Lernziel über der sportlichen Komponente oder Fitness steht.
Freundliche Grüsse
Roger Frei