Kommentare zu: Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst! https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/ Blog Fri, 13 Dec 2024 12:55:41 +0000 hourly 1 Von: Damian https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-381 Fri, 13 Dec 2024 12:55:41 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-381 Guten Tag
Gemäss Art. 21 MWST Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG gelten u.a. folgende Leistungen als Bildungsleistungen:

“Organisationsdienstleistungen (mit Einschluss der damit zusammenhängenden Nebenleistungen) der Mitglieder einer Bildungseinrichtung”
“Organisationdienstleistungen (mit Einschluss der damit zusammenhängenden Nebenleistungen), welche an Dienststellen von Bund, Kantonen und Gemeinden erbracht werden, sofern diese selber auch Bildungsleistungen erbringen”

Was versteht man konkret unter dem Begriff Organisationsdienstleistungen?

Besten Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Gruss
Damian

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Von: Michi https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-363 Thu, 27 Jun 2024 22:03:26 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-363 Hallo Roger. Ich führe eine Einzelfirma unter einem Namen mit zwei Tätigkeitsfeldern. Das eine Feld ist Schulung (Umsatz >100′, nach den oben beschriebenen Kriterien MwSt frei) das anderen Feld ist Beratung (Umsatz <100', also auch MwSt-frei). Nach aussen werden die Felder durch einen Zusatz zum Firmenname kenntlich gemacht ("Firmenname + Akademie" und "Firmenname + Beratung"). Ist es möglich durch diese Trennung der Firmenbereiche die MwSt Pflicht zu verhindern (Bereich "Akademie" wegen Erfüllung der Kriterien für die Befreiung und Bereich "Beratung", weil dieser Umsatz unter 100') oder zählt der Umsatz beider Bereiche zusammen, womit sich dann für die "Beratung" eine MwSt-Pflicht ergibt (weil durch die Umsätze aus dem Bereich "Akademie" der Gesamtumsatz über 100' ist). Danke für deine Antwort.

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Von: Roger Frei https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-361 Tue, 25 Jun 2024 08:22:32 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-361 Als Antwort auf Michi.

Hallo Michi,
recht herzlichen Dank für Ihre Frage. Erfahrungsgemäss ist sie für viele Unternehmen von Relevanz.
Bei Ihrem Anliegen ist der Ort der Dienstleistung ausschlaggebend. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, gilt das sogenannte Empfängerortsprinzip: Die Dienstleistung gilt dort als erbracht, wo der Empfänger seinen Sitz oder Wohnsitz hat, und zwar völlig unabhängig davon, wo die Arbeit tatsächlich stattgefunden hat. Von daher befindet sich der Ort der Dienstleistung für Ihre ausländischen Kunden in Deutschland. Es besteht somit keine Pflicht, die Kundenrechnungen mit MWST auszustellen.
Gruss,
Roger

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Von: Michi https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-357 Tue, 28 May 2024 12:37:55 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-357 Guten Tag

Ich habe eine GmbH und bin MWST-pflichtig. Ich biete einen Kurs in Prozessmanagement an, welcher über 4 Wochen geht. Ich habe schweizer, wie auch deutsche Kunden. Erfolgt die Rechnung mit oder ohne MWST, resp. gibt es einen Unterschied von CH- und DE-Kunden?

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Von: William https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-285 Wed, 11 Jan 2023 22:41:09 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-285 Guten Tag

Ist Nachhilfeunterricht oder Lerncoaching (auch genannt) von der Mwst-Steuer befreit?
Zahlreiche Steueranwälte und Treuhänder haben mir ein klares Ja gesagt.
Im Nachhilfeunterricht sind alle obigen Voraussetzungen (konkretes Lernziel usw.) erfüllt sowie zeitlich beschränkt.

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Von: Roger Frei https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-131 Fri, 23 Apr 2021 14:23:00 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-131 Als Antwort auf Hum78.

Wenn du MWST-pflichtig bist, dann musst du MWST für Kurse leisten, die nicht ausgenommen sind. Die anderen bleiben MWST-frei. Am besten wende dich an unsere Experten.
Auf treuhand-suche.ch finden Sie viele Treuhänder, die sich auf MWST-Fragen spezialisiert haben. Gerne kannst du Sie unseren Filter nach Spezialgebieten verwenden und einen Spezialisten in deiner Nähe suchen: https://treuhand-suche.ch/companies.

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Von: Hum78 https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-128 Mon, 19 Apr 2021 12:31:41 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-128 Wir bieten einzelne Kurse und Seminare, die ein klares Ziel und Programm verfolgen sowie andere, die eher eine generelle Yogapraxis darstellen. Wie sollten wir in diesem Fall vorgehen?

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Von: Roger Frei https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-103 Thu, 11 Feb 2021 14:45:44 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-103 Als Antwort auf Sandra Schudel.

Hallo Sandra. Grundsätzlich ja, wenn du ein konkretes Lernziel sowie ein Lernprogramm definiert hast. Und wenn das Lernziel über der sportlichen Komponente oder Fitness steht.
Freundliche Grüsse
Roger Frei

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Von: Sandra Schudel https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comment-100 Wed, 10 Feb 2021 10:48:10 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928#comment-100 Guten Tag. Kann ein Yogakurs als Bildungsdienstleistung anerkannt werden? LG, Sandra

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