Auch wenn es für die meisten Leser hier weit weg von relevant sein sollte: Es gibt eine Umsatz/Steuerlimite:
– max. 5’005’000 CHF Umsatz pro Jahr (inkl. Steuer)
– max 103’000 CHF MWST pro Jahr
Beispiel:
Bei einem Pauschalsteuersatz von 6.5% dürfte der Umsatz nicht über 1’584’615 CHF liegen.
Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/mwst-saldosteuersatz-pauschalsteuersatz.html
Es hat hier auch noch weitere Beispiele für die Steuerlimiten – diese entsprechen den Limiten für das erste Jahr/dem Jahr vor dem Wechsel.
]]>Bei grossen Firmen lohnt es sich nicht, weil diese oft viel einkaufen müssen. Beim Saldosteuersatz kann man aber die Vorsteuer nicht abziehen. Also lohnt es sich nicht.
]]>Hallo Claudia. Danke für Ihre Frage. In der Rechnung müssen Sie den MWST-Satz angeben, der für Ihre Dienstleistung vorgeschrieben ist. Meistens sind es 7.7%. Für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente und weitere Güter des täglichen Bedarfs gilt ein reduzierter Satz von 2.5%. Hotels berechnen auch einen Sondersatz von 3.7%. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Treuhand-Experten. Auf treuhand-suche.ch finden Sie viele Treuhänder, die sich auf MWST-Fragen spezialisiert haben. Gerne kannst du Sie unseren Filter nach Spezialgebieten verwenden und einen Spezialisten in deiner Nähe suchen: https://treuhand-suche.ch/companies.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Hallo Thomas. Nein, den Saldosteuersatz darf jeder anwenden – grosse und kleine Firmen, Einzelfirmen und juristische Personen.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Guten Tag. Gern geschehen! Im unseren Blog finden Sie noch viele weitere interessante Artikel: https://treuhand-suche.ch/blog/.
Freundliche Grüsse,
Roger Frei