AHV TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/ahv/ Blog Fri, 28 Jul 2023 08:18:39 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png AHV TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/ahv/ 32 32 Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung https://treuhand-suche.ch/blog/unterbilanz-kapitalverlust-oder-ueberschuldung/ https://treuhand-suche.ch/blog/unterbilanz-kapitalverlust-oder-ueberschuldung/#comments Mon, 05 Jun 2023 08:00:18 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3487 The post Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Häufig hört man von Begrifflichkeiten wie Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung. Es gehört zum Geschäftsalltag, dass Unternehmen gelegentlich in schwierige Situationen geraten und Verluste verzeichnen. Solange das Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden gegenüber den Gläubigern zu begleichen, ist ein vorübergehender Umsatzrückgang keine Katastrophe. Doch was passiert, wenn ein Ausgleich nicht mehr möglich ist? Die Antworten liegen im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrats oder des Geschäftsführers einer GmbH.

Oft geht man davon aus, dass nur die Inhaber der Einzelfirmen und Personengesellschaften für die Verbindlichkeiten eines Unternehmens verantwortlich sind. Kapitalgesellschaften haften lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Das stimmt grundsätzlich, doch wenn die Gläubiger durch Firmenkonkurs zu Schaden kommen, prüft das Gericht, ob der Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Sollten die Gläubiger Schadenersatz verlangen, haften die VR-Mitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen.

Daher ist es für den Verwaltungsrat wichtig, zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung unterscheiden zu können, um die Rechte und Pflichten zu kennen sowie die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Unterschied zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind Begriffe, die unterschiedliche Aspekte der Liquidität eines Unternehmens beschreiben. Sie beschreiben Ansätze, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zeitnah geeignete Massnahmen zu ergreifen, um einen möglichen Konkurs zu vermeiden. Das nachfolgende Schema verdeutlicht anschaulich, wie sich eine Bilanzstruktur von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten kann.

unterbilanzen und überschuldung infogragik

Reaktion auf Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung

Die Optionen des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft im Falle einer Unterbilanz, eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung umfassen folgendes Spektrum:

Gegenmassnahmen

1. Finanziellen Stand des Unternehmens überwachen

Wichtig!

Als Verwaltungsratsmitglied sind Sie dafür verantwortlich, die finanzielle Situation ständig (nicht nur im Falle einer Unterbilanz oder eines Kapitalverlusts) zu überwachen und zu prüfen, ob begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht.

Begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Gesellschaftskapital aufgezehrt ist und die Schulden den Wert des Vermögens übersteigen.

Beispiele für Indikatoren für diesen Zustand sind:

  • Preisverfall auf dem Verkaufs- / Einkaufsmarkt
  • Umsatzrückgang (Erhöhung der Lagerbestände)
  • Mittelabfluss

2. Zwischenbilanz erstellen lassen

Wenn Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, sollten Sie gemäss Art. 725 Abs. 2 OR eine Zwischenbilanz erstellen und diese einem zugelassenen Revisor zur Prüfung vorlegen. Für die Erstellung der Zwischenbilanz sollte eine kurze Frist ausreichen.

Die Zwischenbilanz spiegelt die Finanzlage des Unternehmens zu einem Stichtag im laufenden Geschäftsjahr wider.

Grundsätzlich sollten Sie die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten erstellen. Es sei denn, es wurde beschlossen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einzustellen. Wenn eine Fortführung der Gesellschaft offensichtlich nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist oder die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten eine Überschuldung widerspiegelt, erstellen Sie eine Zwischenbilanz zu Liquidationswerten.

Die Prüfung kann von einer ausgewählten Revisionsstelle oder – falls keine bestellt wurde – von einem zugelassenen Revisor im Namen des Unternehmens durchgeführt werden.

3. Den Richter benachrichtigen

Stellt der Revisor infolge einer Prüfung der Zwischenbilanz fest, dass die Forderungen der Gläubiger des Unternehmens weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten abgedeckt sind, ist die Gesellschaft überschuldet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Richter zu benachrichtigen und die Bilanz zu deponieren, mit der das Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Wichtig!

Wenn Sie die kurzfristig realisierbaren Sanierungsmassnahmen einleiten oder einen ausreichenden Rangrücktritt vereinbaren können, kann die Benachrichtigung des Richters verschoben werden.

Die Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung) liegt in der Verantwortung des Gesamtverwaltungsrats. Daher müssen Sie die Entscheidung, die Überschuldung zu melden, in den entsprechenden Protokollen dokumentieren und dem Richter zusammen mit einem überprüften Zwischenbericht vorlegen. Anstelle einer Überschuldungsanzeige kommt auch eine Insolvenzerklärung in Frage, wonach Sie das Unternehmen vor Gericht für zahlungsunfähig erklären und um Eröffnung des Konkurses ersuchen.

Grundsätzlich existiert keine gesetzlich festgelegte Frist für die Benachrichtigung des Richters nach Erkennen der offensichtlichen Überschuldung. Doch in der Praxis ist vorgesehen, dass Sie der Richter innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntwerden der offensichtlichen Überschuldung benachrichtigen muss, wenn keine kurzfristige Sanierung möglich ist.

4. Generalversammlung durchführen und Sanierungsmassnahmen beantragen

Bei einer Unterbilanz gibt es noch keine gesetzlichen Folgen. Deshalb sind noch keine Sanierungsmassnahmen erforderlich.

Bei einem Kapitalverlust gemäss Gesetz (Art. 725 Abs. 1 OR), muss eine sofortige Generalversammlung einberufen und dabei die Sanierungsmassnahmen beantragt werden. Diese Massnahmen müssen in der Einladung und in der Tagesordnung aufgelistet werden [i] Die Pflicht des Verwaltungsrats obliegt bei der GmbH den Geschäftsführern..

Die bekanntesten und wahrscheinlich häufigsten Gegenmassnahmen sind:

Die AG hat einen Kapitalverlust und die Bilanz sieht so aus:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

250 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

150 000

Gesetzliche Reserven

75 000

Verlustvortrag

- 125 000

Total

250 000

Total

250 000

Beim Kapitalschnitt erfolgt zunächst eine Kapitalherabsetzung von CHF 50 000 und die Auflösung der Gewinnrücklagen zum Ausgleich der Verluste. Danach sieht die Bilanz wie folgt aus:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

250 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

100 000

Gesetzliche Reserven

0

Verlustvortrag

0

Total

250 000

Total

250 000

Der Verlustvortrag ist bereinigt und das Grundkapital verringert. Erfolgt nun eine Kapitalerhöhung um CHF 50 000, wird das Grundkapital auf die frühere Höhe zurückgeführt (CHF 150 000) und die Bilanz wird so aussehen:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

300 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

150 000

Gesetzliche Reserven

0

Verlustvortrag

0

Total

300 000

Total

300 000

Mit dem Rangrücktritt verzichtet der Gläubiger – meist ein Gesellschafter des schuldnerischen Unternehmens – im Konkursfalle auf die Befriedigung seiner Forderung, bis der Verwertungserlös die Forderungen der anderen Gläubiger gedeckt hat.

Die Bedingungen eines Rangrücktritts sind:

  • Er muss unbedingt, unbefristet und unwiderruflich sein.
  • Er ist schriftlich abzufassen.
  • Die Bonität des Gläubigers muss geprüft werden.
  • Die Verfügungsberechtigung des Gläubigers über die mit dem Rangrücktritt belastete Forderung geprüft werden.
  • Der Zinsenlauf wird durch den Rangrücktritt weder gehemmt, noch unterliegen die Zinsen automatisch ebenfalls dem Rangrücktritt.
  • Garantien und Patronatserklärungen sind kein Ersatz für den Rangrücktritt.

Dokumentieren Sie genau alle vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen bezüglich der gewählten Sanierungsmassnahmen. Hat der Verwaltungsrat aus bestimmten Gründen beschlossen, keine zusätzlichen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, muss diese Entscheidung ebenfalls dokumentiert werden.

FAQ über Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung

Was ist eine Unterbilanz – einfach erklärt?

Eine Unterbilanz liegt vor, wenn die Aktiva eines Unternehmens nach Abzug des Fremdkapitals das Grund- oder Stammkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr vollständig abdecken. Mit anderen Worten: Eine Unterbilanz liegt vor, wenn ein Bilanzverlust vorliegt.

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

125'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

105'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 25'000

Total

185'000

Total

185'000

icon_buchhaltung*Unterbilanz abrechnungen

  1. 50% * (AK + Res.) = 50% * (110’000 + 20’000) = 65’000
  2. Fremdkapital + 50% * (AK + Res.) = 80’000 + 65’000 = 145’000
  3. Aktiven = 185’000
  4. Aktiven ≥ Fremdkapital + 50% * (AK + Res.)

Deckt das Vermögen das gesamte Fremdkapital und mindestens die Hälfte des Aktienkapitals sowie der gesetzlichen Reserven, hat diese Situation noch keine gesetzlichen Folgen.

Wann liegt ein Kapitalverlust vor?

Wenn die Aktiva eines Unternehmens abzüglich der Verbindlichkeiten nicht einmal die Hälfte des Grund- oder Stammkapitals und der gesetzlichen Reserven abdecken, handelt es sich um eine qualifizierte Form einer Unterbilanz (sogenannter Kapitalverlust).

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

80'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

60'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 70'000

Total

140'000

Total

140'000

icon_buchhaltung*Kapitalverlust abrechnungen

  1. 50% * (AK + Res.) = 50% * (110’000 + 20’000) = 65’000
  2. Fremdkapital + 50% * (AK + Res.) = 80’000 + 65’000 = 145’000
  3. Aktiven = 140’000
  4. Aktiven ≤ Fremdkapital + 50% * (AK + Res.)

Wie kommt es zu einer Überschuldung?

Eine Überschuldung entsteht, wenn das Vermögen das Fremdkapital nicht mehr vollständig abdeckt. In diesem Fall ist das Eigenkapital negativ. Die Überschuldung einer Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) bedeutet in der Regel Insolvenz und damit Handlungsunfähigkeit. Manchmal kann jedoch das negative Eigenkapital rein buchmässige Probleme ausweisen. In jedem Fall setzt die Überschuldung weitere Handlungen voraus.

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

10'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

- 10'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 140'000

Total

70'000

Total

70'000

icon_buchhaltung*Überschuldung abrechnungen

  1. Fremdkapital = 80’000
  2. Aktiven = 70’000
  3. Aktiven < Fremdkapital

Benötigen Sie Hilfe bei der Buchhaltung? Oder brauchen Sie einen Experten zur Kontrolle Ihrer Buchhaltung? Wählen Sie aus mehr als 2600 Treuhändern in unserer Datenbank.

Wichtige Informationen für Vorstandsmitglieder

Sind Vorstandsmitglieder bei einem Schadenfall verantwortlich?

Vergessen Sie nicht, dass Sie als Mitglied des Verwaltungsrates zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn der Verwaltungsrat einer der in Art. 725 OR aufgeführten Pflichten nicht oder zu spät (Sorgfaltspflichtverletzung) nachkommt.

Tipp

Nehmen Sie die Dokumentation Ihres Argumentations- und Entscheidungsrahmens ernst. Schliesslich können Sie bei einem Schadenfall nur mit einer umfassenden Dokumentation nachweisen, dass sie alle Sorgfaltspflichten als Verwaltungsrat erfüllt haben.

Spezialfall 1.
Rücktritt des Verwaltungsrates

Wenn Sie als Mitglied des Aufsichtsrats im Falle einer ungünstigen Situation zurücktreten möchten und glauben, dass Sie dadurch von der Haftung befreit werden, funktioniert das nicht. Ein Verwaltungsratsmitglied bleibt für alle Vorkommnisse verantwortlich, die vor seinem Rücktritt stattgefunden haben und hat bei einem Rücktritt keinen Einfluss mehr auf das fristgerechte Einleiten von nötigen Massnahmen.

Rücktritt des Verwaltungsrates
Rücknahme eines Aktionärsdarlehens

Spezialfall 2.
Rücknahme eines Aktionärsdarlehens

Wenn einige Aktionäre feststellen, dass das Unternehmen kurz vor dem Bankrott steht, werden sie versuchen, das Aktionärsdarlehen oder zumindest einen Teil davon mit dem letzten Geld des Unternehmens zurückzuzahlen. Wir raten Ihnen davon ab, da solche Zahlungen nach der Konkurseröffnung angefochten werden können und sogar zu Strafverfahren gegen bevorzugte Gläubiger führen können.

Verbleibt die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen in einer bevorstehenden Insolvenz?

Denken Sie daran, dass auch in einer bevorstehenden Insolvenz die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen beim Unternehmen verbleibt. Gemäss Art. 52 Abs. 2 AHVG (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) haften sämtliche Verwaltungsratsmitglieder persönlich und solidarisch mit ihrem Privatvermögen (abgesehen von möglichen strafrechtlichen Verfahren). Somit kann ein beliebiges Mitglied des Verwaltungsrates für den ganzen Schaden einklagen.

Fazit

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind sehr eng verbundene Begriffe, die vor allem dem Zweck einer plausiblen Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens dienen. Im Kern handelt es sich um die Relation zwischen dem Reinvermögen bzw. dem gesamten Eigenkapital des Unternehmens und dem Grund- bzw. Stammkapital. Der Gesetzgeber sieht diverse Sanierungsmassnahmen vor, falls ein Unternehmen mit einem Kapitalverlust oder einer Überschuldung konfrontiert wird. Eine zeitnahe Umsetzung der Massnahmen soll dazu beitragen, der Insolvenz vorzubeugen. Sollten Sie noch offene Fragen zum Thema «Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung» haben, zögern Sie bitte nicht, im Forum bei den Experten nachzufragen.

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Welche Kantone sind bei AHVeasy dabei? https://treuhand-suche.ch/blog/welche-kantone-sind-bei-ahveasy-dabei/ https://treuhand-suche.ch/blog/welche-kantone-sind-bei-ahveasy-dabei/#comments Mon, 28 Mar 2022 08:00:39 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=2045 The post Welche Kantone sind bei AHVeasy dabei? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Mit dem Einsatz von AHVeasy können Treuhänder, Unternehmer, Personal­verantwortliche und Payroll Manager den administrativen Aufwand rund um das Lohnwesen reduzieren. Der Traum von der papierlosen Personal­administration rückt so in greifbare Nähe. Zudem ist immer die ganze «History» der Lohnänderungen, der periodischen Abrechnungen der Lohn­neben­kosten und der früher eingereichten Lohnmeldungen jederzeit abrufbar. Zudem gibt es Ausgleichs­kassen, die die Nutzung von AHVeasy mit geringeren Verwaltungs­kosten für den Arbeitgeber belohnen. Im Kanton Zürich beispielsweise spart ein Arbeitgeber bei einer jährlichen Brutto­lohn­summe von CHF 1’000’000 für den gesamten Betrieb immerhin rund CHF 300 an Verwaltungs­kosten. Registrieren lohnt sich also auch in dieser Hinsicht.

Im Jahr 2022 werden bereits 63% der Schweizer Kantone von AHVEasy unterstützt. Ist Ihr Kanton dabei? Die Antworten auf diese und andere häufig gestellten Fragen zu AHVEasy finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

Haben Sie Probleme, einen Treuhänder zu finden, der mit Ihrer bevorzugten Buchhaltungssoftware arbeitet?! Auf unserer Website können Sie den entsprechenden Filter nutzen und schnell einen passenden Treuhänder finden!

Verbreitung von AHVeasy bei den Schweizer Ausgleichskassen (Stand 2022)

AHVeasy kantonale Karte 2022
Kanton AHVeasy Status Alternative digitale Ausgleichskasse
Aargau nicht geplant Onlineplattform connect
Appenzell Ausserrhoden eingeführt
Appenzell Innerrhoden eingeführt
Basel-Landschaft nicht geplant Onlineplattform connect
Basel-Stadt nicht geplant Onlineplattform connect
Bern geplant Onlineplattform connect
Freiburg eingeführt
Genf eingeführt
Glarus eingeführt
Graubünden eingeführt
Jura geplant Onlineplattform e-business
Luzern nicht geplant Onlineplattform connect
Neuenburg geplant Onlineplattform ePortal
Nidwalden eingeführt
Obwalden eingeführt
Schaffhausen eingeführt
Schwyz eingeführt
Solothurn eingeführt
St. Gallen eingeführt
Thurgau eingeführt
Tessin eingeführt
Uri eingeführt
Wallis nicht geplant Onlineplattform E-Business
Waadt nicht geplant Onlineplattform e-Business
Zug eingeführt
Zürich eingeführt
Liechtenstein geplant AHV, IV, FAK Informationsportal

Merkmale von AHVEasy

Hub für alle juristischen Personen

AHVeasy ermöglicht es allen juristischen Personen — also Selbstständigen, Privathaushalten mit Angestellten sowie anderen Unternehmen — einen Überblick über den Status der Sozialbeiträge zu erhalten. Sämtliche Rechnungen und Berichte, die bei der kantonalen Behörde eingereicht werden, sind nach der Registrierung von AHVeasy problemlos zugänglich.

Verbindung zur Buchhaltungssoftware

Kombinieren Sie die AHVeasy-Daten mit dem Steuer- oder Lohnprogramm. Durch diese Synchronisation werden Ihre Änderungen an den Personaldaten umgehend im kantonalen Amt übernommen. Durch die Anbindung von AHVeasy an Ihre Unternehmenssoftware steigern Sie die Geschwindigkeit und die Qualität Ihrer Lohnabrechnung und Steuererklärung.

Flexible Unternehmensdaten

Mit AHVeasy-Tools behalten Sie den Überblick über alle Sozialbeiträge, können neue Rechnungen schnell bearbeiten, aktuelle Berichte erstellen und einreichen. AHVeasy macht es leichter, online Änderungen an Unternehmens- und Mitarbeiterdaten vorzunehmen.

Zusammenarbeit und Support

AHVeasy-Benutzer können Daten mit anderen Nutzern teilen und so Geschäftsprozesse optimieren. Problemlos kann beispielsweise einem ausgewählten Mitarbeiter oder Treuhänder Zugang gewährt werden. Auf diese Weise verfügt der Verantwortliche für Ihre Lohnbuchhaltung stets über aktuelle Daten und die passenden Werkzeuge.

AHVeasy Schnittstelle und Funktionen

Hier ist eine Liste der Bereiche und Werkzeuge, die einer AHVeasy-Benutzerfirma zur Verfügung stehen.

  1. Übersicht
    • Benachrichtigungen
    • Statistiken
    • Offene Rechnungen
    • Einsätze im Ausland
    • Neueste Meldungen
    • Neueste Dokumente
    • Abrechnungskonto und Akontogrundlagen
  2. Unternehmen
    • Unternehmensadressen
    • Konto für Rückzahlungen
    • Filialen
  3. Mitarbeiter
    • Mitarbeiterstamm
    • Abweichende Daten
  4. Lohndeklaration
    • Lohndeklaration [Aktuelles Jahr]
    • Bestehende Lohndeklaration
    • Test-ELM-Meldungen zum Datenabgleich
  5. Meldungen
  6. Dokumente
  7. Benutzerverwaltung

Sämtliche Funktionen sind intuitiv. Die umfangreiche Funktionalität macht es leicht, Ihre Unternehmensdaten zu bedienen und einen Überblick über Ihre Sozialbeiträge zu erhalten.

AHVEasy für Treuhänder

Alles, was Sie benötigen, um Ihrem Treuhänder Zugang zu Ihrem AHVeasy-Profil zu erlauben, ist seine E-Mail-Adresse. Das Verfahren umfasst 4 Schritte:

  1. Gehen Sie auf den Reiter «Benutzerverwaltung» und klicken Sie auf «Neuen Benutzer hinzufügen».
  2. Geben Sie die E-Mail-Adresse Ihres Treuhänders ein.
  3. Bestätigen Sie die Genehmigung (Sie erhalten die entsprechende E-Mail innerhalb einer Stunde).
  4. Legen Sie die Berechtigungsstufe des Treuhänders fest (Ansicht, Bearbeitung oder Administrierung).

Das Treuhänderprofil verfügt über eine Reihe von Sonderfunktionen. Sie ermöglichen es, die Daten aller Unternehmen, die Zugang gewährt bekommen, einzusehen und zu verwalten. Alle Änderungen, die an diesen Unternehmen vorgenommen werden, werden automatisch mit dem Namen der Person gekennzeichnet, die diese Änderungen vorgenommen hat. Auf diese Weise können Eingaben leicht nachverfolgt und — wenn nötig — korrigiert werden.

Häufig gestellte Fragen über AHVEasy

Noch nicht registriert oder Password vergessen — was ist zu tun?

Auf der Anmeldeseite von AHVeasy können Sie sich registrieren oder ein neues Passwort anfordern. Ihr neues Passwort wird automatisch generiert und an Ihre E-Mail geschickt. Es kann vorkommen, dass Ihr Mailsystem den Absender als gefährlich oder unsicher einstuft und die E-Mail deshalb nicht in Ihrem Posteingang anzeigt. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam- oder Werbeordner auf neue E-Mails. Sollten Sie die obige E-Mail dort nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre interne IT-Abteilung und lassen Sie überprüfen, ob die E-Mail-Adresse do‑not‑reply@eadminportal.ch automatisch ausgefiltert oder blockiert wurde.

Registrierung — Festnetznummer oder Mobiltelefonnummer?

Bitte verwenden Sie für die Registrierung ausschliesslich die Nummer Ihres Mobiltelefons, da Sie bei jeder Anmeldung eine SMS erhalten.

Warum muss man zwei Telefonnummern angeben, eine geschäftliche und eine mobile?

Beim Einloggen wird der SMS-Code an die Handynummer gesendet. Diese Nummer ist für niemanden sichtbar. Der Support von AHVeasy nutzt die geschäftliche Telefonnummer, wenn man Sie kontaktieren möchte.

Kann man auch mit einem Tablet oder Smartphone in AHVeasy die Daten bearbeiten?

AHVeasy ist nicht für Smartphones optimiert. Für eine optimale Darstellung benötigt der Bildschirm horizontale Auflösung von mindestens 1440 Pixeln. Tablets mit dieser Auflösung sind für AHVeasy geeignet. Bei einer geringeren Auflösung können Darstellungen, z. B. Tabellen, möglicherweise verzerrt dargestellt werden.

Wie kann man neue Mitarbeiter erfassen?

Um neue Mitarbeiter erfassen zu können, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung. Falls Ihnen diese noch nicht vorliegt, müssen Sie diese bei Ihrem Administrator beantragen.

Anschliessend erkennen Sie den Button auf der rechten Seite im Reiter «Mitarbeiter», «+ Mitarbeiter hinzufügen». Über diesen können Sie neue Mitarbeiter eintragen. Falls Sie den Mitarbeiterstamm einsehen möchten, aber keine Möglichkeit haben, Mitarbeiterdaten zu bearbeiten, verfügen Sie lediglich über die Lese- aber nicht über die Bearbeitungsberechtigung. Wenden Sie sich auch in diesem Fall an Ihren Administrator, um die erforderliche Berechtigung zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Lohnmeldung ohne einen vollständigen Mitarbeiterstamm nicht manuell eingegeben werden kann.

Wie erhält man eine Quittung der Lohndeklaration?

Im Falle einer abgegebenen Lohnmeldung oder eines Lohnzuschlages kann jederzeit eine Lohnliste sämtlicher Mitarbeiter erstellt werden. Dies geschieht über die Registerkarte «Lohnmeldung», Auswahl «Alle Lohnmeldungen/Lohnzuschläge» über die Schaltfläche «Beleg anzeigen/neu generieren».

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