Update des Artikels vom
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Häufig hört man von Begrifflichkeiten wie Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung. Es gehört zum Geschäftsalltag, dass Unternehmen gelegentlich in schwierige Situationen geraten und Verluste verzeichnen. Solange das Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden gegenüber den Gläubigern zu begleichen, ist ein vorübergehender Umsatzrückgang keine Katastrophe. Doch was passiert, wenn ein Ausgleich nicht mehr möglich ist? Die Antworten liegen im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrats oder des Geschäftsführers einer GmbH.
Oft geht man davon aus, dass nur die Inhaber der Einzelfirmen und Personengesellschaften für die Verbindlichkeiten eines Unternehmens verantwortlich sind. Kapitalgesellschaften haften lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Das stimmt grundsätzlich, doch wenn die Gläubiger durch Firmenkonkurs zu Schaden kommen, prüft das Gericht, ob der Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Sollten die Gläubiger Schadenersatz verlangen, haften die VR-Mitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen.
Daher ist es für den Verwaltungsrat wichtig, zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung unterscheiden zu können, um die Rechte und Pflichten zu kennen sowie die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten.
Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind Begriffe, die unterschiedliche Aspekte der Liquidität eines Unternehmens beschreiben. Sie beschreiben Ansätze, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zeitnah geeignete Massnahmen zu ergreifen, um einen möglichen Konkurs zu vermeiden. Das nachfolgende Schema verdeutlicht anschaulich, wie sich eine Bilanzstruktur von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten kann.
Die Optionen des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft im Falle einer Unterbilanz, eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung umfassen folgendes Spektrum:
Wichtig!
Als Verwaltungsratsmitglied sind Sie dafür verantwortlich, die finanzielle Situation ständig (nicht nur im Falle einer Unterbilanz oder eines Kapitalverlusts) zu überwachen und zu prüfen, ob begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht.
Begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Gesellschaftskapital aufgezehrt ist und die Schulden den Wert des Vermögens übersteigen.
Beispiele für Indikatoren für diesen Zustand sind:
Wenn Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, sollten Sie gemäss Art. 725 Abs. 2 OR eine Zwischenbilanz erstellen und diese einem zugelassenen Revisor zur Prüfung vorlegen. Für die Erstellung der Zwischenbilanz sollte eine kurze Frist ausreichen.
Grundsätzlich sollten Sie die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten erstellen. Es sei denn, es wurde beschlossen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einzustellen. Wenn eine Fortführung der Gesellschaft offensichtlich nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist oder die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten eine Überschuldung widerspiegelt, erstellen Sie eine Zwischenbilanz zu Liquidationswerten.
Die Prüfung kann von einer ausgewählten Revisionsstelle oder – falls keine bestellt wurde – von einem zugelassenen Revisor im Namen des Unternehmens durchgeführt werden.
Stellt der Revisor infolge einer Prüfung der Zwischenbilanz fest, dass die Forderungen der Gläubiger des Unternehmens weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten abgedeckt sind, ist die Gesellschaft überschuldet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Richter zu benachrichtigen und die Bilanz zu deponieren, mit der das Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
Wichtig!
Wenn Sie die kurzfristig realisierbaren Sanierungsmassnahmen einleiten oder einen ausreichenden Rangrücktritt vereinbaren können, kann die Benachrichtigung des Richters verschoben werden.
Die Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung) liegt in der Verantwortung des Gesamtverwaltungsrats. Daher müssen Sie die Entscheidung, die Überschuldung zu melden, in den entsprechenden Protokollen dokumentieren und dem Richter zusammen mit einem überprüften Zwischenbericht vorlegen. Anstelle einer Überschuldungsanzeige kommt auch eine Insolvenzerklärung in Frage, wonach Sie das Unternehmen vor Gericht für zahlungsunfähig erklären und um Eröffnung des Konkurses ersuchen.
Grundsätzlich existiert keine gesetzlich festgelegte Frist für die Benachrichtigung des Richters nach Erkennen der offensichtlichen Überschuldung. Doch in der Praxis ist vorgesehen, dass Sie der Richter innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntwerden der offensichtlichen Überschuldung benachrichtigen muss, wenn keine kurzfristige Sanierung möglich ist.
Bei einer Unterbilanz gibt es noch keine gesetzlichen Folgen. Deshalb sind noch keine Sanierungsmassnahmen erforderlich.
Bei einem Kapitalverlust gemäss Gesetz (Art. 725 Abs. 1 OR), muss eine sofortige Generalversammlung einberufen und dabei die Sanierungsmassnahmen beantragt werden. Diese Massnahmen müssen in der Einladung und in der Tagesordnung aufgelistet werden [i] Die Pflicht des Verwaltungsrats obliegt bei der GmbH den Geschäftsführern..
Die bekanntesten und wahrscheinlich häufigsten Gegenmassnahmen sind:
Die AG hat einen Kapitalverlust und die Bilanz sieht so aus: |
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Aktiven 31.12.2022 |
Passiven 31.12.2022 |
||
---|---|---|---|
Umlauf- und Anlagevermögen |
250 000 |
Fremdkapital |
150 000 |
Grundkapital |
150 000 |
||
Gesetzliche Reserven |
75 000 |
||
Verlustvortrag |
- 125 000 |
||
Total |
250 000 |
Total |
250 000 |
Beim Kapitalschnitt erfolgt zunächst eine Kapitalherabsetzung von CHF 50 000 und die Auflösung der Gewinnrücklagen zum Ausgleich der Verluste. Danach sieht die Bilanz wie folgt aus: |
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Aktiven 31.12.2022 |
Passiven 31.12.2022 |
||
---|---|---|---|
Umlauf- und Anlagevermögen |
250 000 |
Fremdkapital |
150 000 |
Grundkapital |
100 000 |
||
Gesetzliche Reserven |
0 |
||
Verlustvortrag |
0 |
||
Total |
250 000 |
Total |
250 000 |
Der Verlustvortrag ist bereinigt und das Grundkapital verringert. Erfolgt nun eine Kapitalerhöhung um CHF 50 000, wird das Grundkapital auf die frühere Höhe zurückgeführt (CHF 150 000) und die Bilanz wird so aussehen: |
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Aktiven 31.12.2022 |
Passiven 31.12.2022 |
||
---|---|---|---|
Umlauf- und Anlagevermögen |
300 000 |
Fremdkapital |
150 000 |
Grundkapital |
150 000 |
||
Gesetzliche Reserven |
0 |
||
Verlustvortrag |
0 |
||
Total |
300 000 |
Total |
300 000 |
Mit dem Rangrücktritt verzichtet der Gläubiger – meist ein Gesellschafter des schuldnerischen Unternehmens – im Konkursfalle auf die Befriedigung seiner Forderung, bis der Verwertungserlös die Forderungen der anderen Gläubiger gedeckt hat.
Die Bedingungen eines Rangrücktritts sind:
Dokumentieren Sie genau alle vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen bezüglich der gewählten Sanierungsmassnahmen. Hat der Verwaltungsrat aus bestimmten Gründen beschlossen, keine zusätzlichen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, muss diese Entscheidung ebenfalls dokumentiert werden.
Eine Unterbilanz liegt vor, wenn die Aktiva eines Unternehmens nach Abzug des Fremdkapitals das Grund- oder Stammkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr vollständig abdecken. Mit anderen Worten: Eine Unterbilanz liegt vor, wenn ein Bilanzverlust vorliegt.
Bilanz per 31.12.2019 |
|||
Aktiven |
Passiven |
||
---|---|---|---|
Umlaufvermögen |
125'000 |
Fremdkapital |
80'000 |
Anlagevermögen |
60'000 |
Eigenkapital: |
105'000 |
Aktienkapital (AK) * |
110'000 |
||
Gesetzliche Reserven (Res.) * |
20'000 |
||
Verlustvortrag * |
- 25'000 |
||
Total |
185'000 |
Total |
185'000 |
*Unterbilanz abrechnungen
Deckt das Vermögen das gesamte Fremdkapital und mindestens die Hälfte des Aktienkapitals sowie der gesetzlichen Reserven, hat diese Situation noch keine gesetzlichen Folgen.
Wenn die Aktiva eines Unternehmens abzüglich der Verbindlichkeiten nicht einmal die Hälfte des Grund- oder Stammkapitals und der gesetzlichen Reserven abdecken, handelt es sich um eine qualifizierte Form einer Unterbilanz (sogenannter Kapitalverlust).
Bilanz per 31.12.2019 |
|||
Aktiven |
Passiven |
||
---|---|---|---|
Umlaufvermögen |
80'000 |
Fremdkapital |
80'000 |
Anlagevermögen |
60'000 |
Eigenkapital: |
60'000 |
Aktienkapital (AK) * |
110'000 |
||
Gesetzliche Reserven (Res.) * |
20'000 |
||
Verlustvortrag * |
- 70'000 |
||
Total |
140'000 |
Total |
140'000 |
*Kapitalverlust abrechnungen
Eine Überschuldung entsteht, wenn das Vermögen das Fremdkapital nicht mehr vollständig abdeckt. In diesem Fall ist das Eigenkapital negativ. Die Überschuldung einer Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) bedeutet in der Regel Insolvenz und damit Handlungsunfähigkeit. Manchmal kann jedoch das negative Eigenkapital rein buchmässige Probleme ausweisen. In jedem Fall setzt die Überschuldung weitere Handlungen voraus.
Bilanz per 31.12.2019 |
|||
Aktiven |
Passiven |
||
---|---|---|---|
Umlaufvermögen |
10'000 |
Fremdkapital |
80'000 |
Anlagevermögen |
60'000 |
Eigenkapital: |
- 10'000 |
Aktienkapital (AK) * |
110'000 |
||
Gesetzliche Reserven (Res.) * |
20'000 |
||
Verlustvortrag * |
- 140'000 |
||
Total |
70'000 |
Total |
70'000 |
*Überschuldung abrechnungen
Benötigen Sie Hilfe bei der Buchhaltung? Oder brauchen Sie einen Experten zur Kontrolle Ihrer Buchhaltung? Wählen Sie aus mehr als 2600 Treuhändern in unserer Datenbank.
Vergessen Sie nicht, dass Sie als Mitglied des Verwaltungsrates zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn der Verwaltungsrat einer der in Art. 725 OR aufgeführten Pflichten nicht oder zu spät (Sorgfaltspflichtverletzung) nachkommt.
Tipp
Nehmen Sie die Dokumentation Ihres Argumentations- und Entscheidungsrahmens ernst. Schliesslich können Sie bei einem Schadenfall nur mit einer umfassenden Dokumentation nachweisen, dass sie alle Sorgfaltspflichten als Verwaltungsrat erfüllt haben.
Wenn Sie als Mitglied des Aufsichtsrats im Falle einer ungünstigen Situation zurücktreten möchten und glauben, dass Sie dadurch von der Haftung befreit werden, funktioniert das nicht. Ein Verwaltungsratsmitglied bleibt für alle Vorkommnisse verantwortlich, die vor seinem Rücktritt stattgefunden haben und hat bei einem Rücktritt keinen Einfluss mehr auf das fristgerechte Einleiten von nötigen Massnahmen.
Wenn einige Aktionäre feststellen, dass das Unternehmen kurz vor dem Bankrott steht, werden sie versuchen, das Aktionärsdarlehen oder zumindest einen Teil davon mit dem letzten Geld des Unternehmens zurückzuzahlen. Wir raten Ihnen davon ab, da solche Zahlungen nach der Konkurseröffnung angefochten werden können und sogar zu Strafverfahren gegen bevorzugte Gläubiger führen können.
Denken Sie daran, dass auch in einer bevorstehenden Insolvenz die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen beim Unternehmen verbleibt. Gemäss Art. 52 Abs. 2 AHVG (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) haften sämtliche Verwaltungsratsmitglieder persönlich und solidarisch mit ihrem Privatvermögen (abgesehen von möglichen strafrechtlichen Verfahren). Somit kann ein beliebiges Mitglied des Verwaltungsrates für den ganzen Schaden einklagen.
Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind sehr eng verbundene Begriffe, die vor allem dem Zweck einer plausiblen Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens dienen. Im Kern handelt es sich um die Relation zwischen dem Reinvermögen bzw. dem gesamten Eigenkapital des Unternehmens und dem Grund- bzw. Stammkapital. Der Gesetzgeber sieht diverse Sanierungsmassnahmen vor, falls ein Unternehmen mit einem Kapitalverlust oder einer Überschuldung konfrontiert wird. Eine zeitnahe Umsetzung der Massnahmen soll dazu beitragen, der Insolvenz vorzubeugen. Sollten Sie noch offene Fragen zum Thema «Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung» haben, zögern Sie bitte nicht, im Forum bei den Experten nachzufragen.
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Mit dem Einsatz von AHVeasy können Treuhänder, Unternehmer, Personalverantwortliche und Payroll Manager den administrativen Aufwand rund um das Lohnwesen reduzieren. Der Traum von der papierlosen Personaladministration rückt so in greifbare Nähe. Zudem ist immer die ganze «History» der Lohnänderungen, der periodischen Abrechnungen der Lohnnebenkosten und der früher eingereichten Lohnmeldungen jederzeit abrufbar. Zudem gibt es Ausgleichskassen, die die Nutzung von AHVeasy mit geringeren Verwaltungskosten für den Arbeitgeber belohnen. Im Kanton Zürich beispielsweise spart ein Arbeitgeber bei einer jährlichen Bruttolohnsumme von CHF 1’000’000 für den gesamten Betrieb immerhin rund CHF 300 an Verwaltungskosten. Registrieren lohnt sich also auch in dieser Hinsicht.
Im Jahr 2022 werden bereits 63% der Schweizer Kantone von AHVEasy unterstützt. Ist Ihr Kanton dabei? Die Antworten auf diese und andere häufig gestellten Fragen zu AHVEasy finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
Haben Sie Probleme, einen Treuhänder zu finden, der mit Ihrer bevorzugten Buchhaltungssoftware arbeitet?! Auf unserer Website können Sie den entsprechenden Filter nutzen und schnell einen passenden Treuhänder finden!
Kanton | AHVeasy Status | Alternative digitale Ausgleichskasse |
---|---|---|
Aargau | nicht geplant | Onlineplattform connect |
Appenzell Ausserrhoden | eingeführt | |
Appenzell Innerrhoden | eingeführt | |
Basel-Landschaft | nicht geplant | Onlineplattform connect |
Basel-Stadt | nicht geplant | Onlineplattform connect |
Bern | geplant | Onlineplattform connect |
Freiburg | eingeführt | |
Genf | eingeführt | |
Glarus | eingeführt | |
Graubünden | eingeführt | |
Jura | geplant | Onlineplattform e-business |
Luzern | nicht geplant | Onlineplattform connect |
Neuenburg | geplant | Onlineplattform ePortal |
Nidwalden | eingeführt | |
Obwalden | eingeführt | |
Schaffhausen | eingeführt | |
Schwyz | eingeführt | |
Solothurn | eingeführt | |
St. Gallen | eingeführt | |
Thurgau | eingeführt | |
Tessin | eingeführt | |
Uri | eingeführt | |
Wallis | nicht geplant | Onlineplattform E-Business |
Waadt | nicht geplant | Onlineplattform e-Business |
Zug | eingeführt | |
Zürich | eingeführt | |
Liechtenstein | geplant | AHV, IV, FAK Informationsportal |
AHVeasy ermöglicht es allen juristischen Personen — also Selbstständigen, Privathaushalten mit Angestellten sowie anderen Unternehmen — einen Überblick über den Status der Sozialbeiträge zu erhalten. Sämtliche Rechnungen und Berichte, die bei der kantonalen Behörde eingereicht werden, sind nach der Registrierung von AHVeasy problemlos zugänglich.
Kombinieren Sie die AHVeasy-Daten mit dem Steuer- oder Lohnprogramm. Durch diese Synchronisation werden Ihre Änderungen an den Personaldaten umgehend im kantonalen Amt übernommen. Durch die Anbindung von AHVeasy an Ihre Unternehmenssoftware steigern Sie die Geschwindigkeit und die Qualität Ihrer Lohnabrechnung und Steuererklärung.
Mit AHVeasy-Tools behalten Sie den Überblick über alle Sozialbeiträge, können neue Rechnungen schnell bearbeiten, aktuelle Berichte erstellen und einreichen. AHVeasy macht es leichter, online Änderungen an Unternehmens- und Mitarbeiterdaten vorzunehmen.
AHVeasy-Benutzer können Daten mit anderen Nutzern teilen und so Geschäftsprozesse optimieren. Problemlos kann beispielsweise einem ausgewählten Mitarbeiter oder Treuhänder Zugang gewährt werden. Auf diese Weise verfügt der Verantwortliche für Ihre Lohnbuchhaltung stets über aktuelle Daten und die passenden Werkzeuge.
Hier ist eine Liste der Bereiche und Werkzeuge, die einer AHVeasy-Benutzerfirma zur Verfügung stehen.
Sämtliche Funktionen sind intuitiv. Die umfangreiche Funktionalität macht es leicht, Ihre Unternehmensdaten zu bedienen und einen Überblick über Ihre Sozialbeiträge zu erhalten.
Alles, was Sie benötigen, um Ihrem Treuhänder Zugang zu Ihrem AHVeasy-Profil zu erlauben, ist seine E-Mail-Adresse. Das Verfahren umfasst 4 Schritte:
Das Treuhänderprofil verfügt über eine Reihe von Sonderfunktionen. Sie ermöglichen es, die Daten aller Unternehmen, die Zugang gewährt bekommen, einzusehen und zu verwalten. Alle Änderungen, die an diesen Unternehmen vorgenommen werden, werden automatisch mit dem Namen der Person gekennzeichnet, die diese Änderungen vorgenommen hat. Auf diese Weise können Eingaben leicht nachverfolgt und — wenn nötig — korrigiert werden.
Auf der Anmeldeseite von AHVeasy können Sie sich registrieren oder ein neues Passwort anfordern. Ihr neues Passwort wird automatisch generiert und an Ihre E-Mail geschickt. Es kann vorkommen, dass Ihr Mailsystem den Absender als gefährlich oder unsicher einstuft und die E-Mail deshalb nicht in Ihrem Posteingang anzeigt. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam- oder Werbeordner auf neue E-Mails. Sollten Sie die obige E-Mail dort nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre interne IT-Abteilung und lassen Sie überprüfen, ob die E-Mail-Adresse do‑not‑reply@eadminportal.ch automatisch ausgefiltert oder blockiert wurde.
Bitte verwenden Sie für die Registrierung ausschliesslich die Nummer Ihres Mobiltelefons, da Sie bei jeder Anmeldung eine SMS erhalten.
Beim Einloggen wird der SMS-Code an die Handynummer gesendet. Diese Nummer ist für niemanden sichtbar. Der Support von AHVeasy nutzt die geschäftliche Telefonnummer, wenn man Sie kontaktieren möchte.
AHVeasy ist nicht für Smartphones optimiert. Für eine optimale Darstellung benötigt der Bildschirm horizontale Auflösung von mindestens 1440 Pixeln. Tablets mit dieser Auflösung sind für AHVeasy geeignet. Bei einer geringeren Auflösung können Darstellungen, z. B. Tabellen, möglicherweise verzerrt dargestellt werden.
Um neue Mitarbeiter erfassen zu können, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung. Falls Ihnen diese noch nicht vorliegt, müssen Sie diese bei Ihrem Administrator beantragen.
Anschliessend erkennen Sie den Button auf der rechten Seite im Reiter «Mitarbeiter», «+ Mitarbeiter hinzufügen». Über diesen können Sie neue Mitarbeiter eintragen. Falls Sie den Mitarbeiterstamm einsehen möchten, aber keine Möglichkeit haben, Mitarbeiterdaten zu bearbeiten, verfügen Sie lediglich über die Lese- aber nicht über die Bearbeitungsberechtigung. Wenden Sie sich auch in diesem Fall an Ihren Administrator, um die erforderliche Berechtigung zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Lohnmeldung ohne einen vollständigen Mitarbeiterstamm nicht manuell eingegeben werden kann.
Im Falle einer abgegebenen Lohnmeldung oder eines Lohnzuschlages kann jederzeit eine Lohnliste sämtlicher Mitarbeiter erstellt werden. Dies geschieht über die Registerkarte «Lohnmeldung», Auswahl «Alle Lohnmeldungen/Lohnzuschläge» über die Schaltfläche «Beleg anzeigen/neu generieren».
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Die Zwischenbilanz spiegelt die Finanzlage des Unternehmens zu einem Stichtag im laufenden Geschäftsjahr wider.