Gewinn TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/gewinn/ Blog Wed, 03 Apr 2024 14:01:27 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Gewinn TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/gewinn/ 32 32 Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/ https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/#comments Mon, 31 Aug 2020 15:09:03 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3436 The post Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Haben Sie einen Gewinn erzielt und planen Sie bereits, wie Sie diese Mittel einsetzen wollen? Bei der Gewinnverwendung AG/GmbH gibt es Regeln, die Sie kennen und denen Sie folgen müssen.

Der Bilanzgewinn kann nicht immer vollständig ausgeschüttet werden, da gemäss Art. 671 OR gesetzliche und freiwillige Rückstellungen gebildet werden müssen, sofern die definierten Reservestände noch nicht erreicht sind. Die Zahlung von Grunddividenden und allenfalls Superdividenden werden selbstverständlich ebenfalls aus dem Bilanzgewinn finanziert. Als Restwert erhalten Sie den Betrag, der auf das nächste Jahr vorzutragen ist.

Bilanzgewinn_infografik

Um festzustellen, welchen Teil des Bilanzgewinns Sie verwenden können, sollten Sie einen Gewinnverteilungsplan (auch Gewinnverwendungsrechnung genannt) erstellen. Dieser zeigt Folgendes:

  • die Höhe des Bilanzgewinns, die der Beschlussfassung durch die Generalversammlung unterliegt
  • der Anteil des Gewinns, der im Unternehmen als Reserven zurückbehalten wird
  • der Anteil des Gewinns, der ausgeschüttet wird
  • der Saldo, der in das neue Jahr vorgetragen wird.

Folgende Punkte helfen Ihnen, Ihren Gewinn optimal zu verteilen:

Bestimmen Sie die zu verteilende Summe aus dem Gewinn des aktuellen und der vergangenen Jahre

Tipp

Beim Gewinnvortrag handelt es sich um akkumulierte Gewinne der Vorjahre, soweit diese nicht einer Reserve zugewiesen oder als Dividende ausgeschüttet worden sind.

Addieren Sie den Gewinn-/Verlustvortrag der Vorjahresbilanz mit dem diesjährigen Gewinn.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinn (aus Gewinn- und Verlustrechnung) / Gewinnvortrag

Das Konto Gewinnvortrag zeigt bis zur Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (nicht verteilter Gewinn). Wenn der Bilanzgewinn positiv ist, dann – und erst dann – erfolgt die Gewinnverwendung der AG/GmbH.

Bilden Sie die gesetzlichen Reserven aus dem erzieltem Gewinn

Die Reservebildung besteht aus zwei Stufen (1. und 2. Zuweisung an die allgemeinen Reserven).

Tipp

Sie müssen 5% des Jahresgewinns in die allgemeine Reserve einzahlen, bis diese 20% des einbezahlten Aktien – bzw. Stammkapitals beträgt.

Wenn Ihre Reserve keine 20% des Kapitals erreicht haben, müssen in jedem Fall 5% des Jahresgewinns als die erste Zuweisung an die allgemeine Reserve geleistet werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag nicht ausgeschüttet, sondern in der Aktiengesellschaft oder GmbH verbleibt. Ist die Reserve höher als 20% des Kapitals, dann muss die 1. Zuweisung nicht geleistet werden.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven

Benötigen Sie Hilfe bei der Buchhaltung? Oder brauchen Sie einen Experten zur Kontrolle Ihrer Buchhaltung? Wählen Sie aus mehr als 2600 Treuhändern in unserer Datenbank.

General- bzw. Gesellschafterversammlung entscheidet über die Gewinnausschüttung

Den verbleibenden Betrag können Sie als Dividende ausschütten, in eine Gewinnrücklage (freiwillige Reserve) einbuchen oder als Gewinnvortrag auf das nächste Jahr übertragen.

Abhängig von der Höhe der Dividenden werden diese als Grunddividenden oder Superdividenden klassifiziert.

Die Grunddividende beträgt maximal 5% des einbezahlten Aktien- und Stammkapitals. Es müssen keine gesetzlichen Reserven für Grunddividenden gebildet werden.

Superdividenden liegen vor, wenn die Höhe des Betrags 5% des eingezahlten Aktien- und Partizipationskapitals übersteigt. Für sie müssen gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) gebildet werden.

Ausserdem können Sie eine besondere Vergütung an den Verwaltungsrat auszahlen, die als Tantieme bezeichnet wird. In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, weil aus steuerlicher Sicht Honorare für den Verwaltungsrat vorteilhafter sind – damit kann das Unternehmen die Kosten erhöhen und damit die Gewinnsteuern reduzieren.

Tipp

Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig.

Zweite Zuweisung an allgemeine Reserve

Wenn die gesetzliche Reserve weniger als 50% des Aktien- bzw. Stammkapitals beträgt und Sie sich für Superdividenden und / oder Tantiemen entschieden haben, müssen Sie 10% des Betrags der Superdividenden und Tantiemen in die gesetzlichen Reserven entrichten.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven (10% der Superdividenden und Tantiemen)

Tipp

In die Kapitalreserve kommen noch weitere ausserordentliche Zuweisungen:

  • Agio aus Emission von Aktien und Partizipationsscheinen, sofern es nicht zur Deckung der Emissionskosten für Zusatzabschreibungen oder für Wohlfahrtszwecke verwendet wird;
  • Kaduzierungsgewinn (Überschuss aus Zwangsausschluss eines Aktionärs);
  • Buchgewinne aus der Herabsetzung des Aktienkapitals.

Freiwillige Reserven können mittels Beschluss oder Statuten bestimmt werden

Die Bildung freiwilliger Reserven kann in besonders risikobehafteten Branchen oder bei schwierigem Marktumfeld sinnvoll sein.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Freiwillige Reserven

Neuer Gewinn-/Verlustvortrag

Wenn der Gewinn auf Reserven und Dividenden verteilt ist, wird der verbleibende Gewinn als neuer Gewinnvortrag in die Bilanz des Folgejahres vorgetragen.

Sie können sich oben ein detailliertes Beispiel für eine Dividendenberechnung herunterladen. Alternativ können Sie unseren Rechner verwenden, um alle Bestandteile des Gewinnverteilungsplans korrekt zu berechnen.

The post Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/feed/ 6
Geldwerte Leistungen oder verdeckte Gewinnausschüttung https://treuhand-suche.ch/blog/geldwerte-leistungen-oder-verdeckte-gewinnausschuettung/ https://treuhand-suche.ch/blog/geldwerte-leistungen-oder-verdeckte-gewinnausschuettung/#respond Wed, 26 Aug 2020 14:38:20 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3373 The post Geldwerte Leistungen oder verdeckte Gewinnausschüttung appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Inhaber bzw. Teilhaber einer Gesellschaft führen immer wieder zu Konflikten. Wenn das Steueramt Transaktionen als Vorteile anerkennt, die eine Gesellschaft einem Gesellschafter zu Lasten ihres Gewinns gewährt, entstehen sogenannte geldwerten Leistungen. Dies wird auch als «verdeckte Gewinnausschüttung» bezeichnet und zieht unangenehme steuerliche Konsequenzen nach sich. Damit Ihnen das nicht oder nicht noch einmal passiert, lassen Sie uns gemeinsam die Kriterien für die Anerkennung ausgewählter Transaktionen als geldwerte Leistungen genauer betrachten.

Verdeckte Gewinnausschüttungen zu erkennen, kann selbst für qualifizierte Buchhalter sehr schwierig sein. Unsere verifizierten Treuhänder können Ihnen bei solchen Fragestellungen gerne helfen.

Was sind geldwerte Leistungen?

Geldwerte Leistungen sind die Leistungen des Unternehmens für Inhaber von Beteiligungsrechten, die entweder fehlenden oder unzureichend erbrachten Gegenleistungen entsprechen. Normalerweise würden solche Leistungen gar nicht oder in viel geringerem Umfang an Dritte erbracht, die nicht an dem Unternehmen beteiligt sind. Im Steuerrecht und in der Praxis allgemein werden sie als verdeckte Gewinnausschüttungen bezeichnet. Das Wort “verdeckt” weist auf die Natur der Gewinnauswirkung, die nicht auf der Entscheidung über die Gewinnverteilung des Unternehmens beruht, sondern erfolgswirksam ist.

Offene Gewinnausschüttungen erfolgen im Unterschied dazu aus dem Nettogewinn oder dem gesamten verfügbaren Gewinnsaldo beziehungsweise aus den daraus gebildeten Reserven. Sie wirken sich nicht auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Wann wird eine Leistung als verdeckte Gewinnausschüttung anerkannt?

Gemäss Bundesgericht müssen folgende drei Kriterien kumulativ gegeben sein, weshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt:

Leistung ohne entsprechende Gegenleistung

Leistung an einen Anteilsinhaber oder eine ihm nahestehende Person

Erkennbarkeit des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung für die handelnden Organe

Beispiele dafür sind:

  • überbewertete Gehälter für mitarbeitende Gesellschafter,
  • unterbewertete Zinssätze für Darlehen an Aktionäre,
  • überhöhte Zinsen für Gesellschafterdarlehen,
  • Verkauf von Vermögenswerten an Aktionäre zu reduzierten Preisen.

Wichtig

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Kriterien auf eine nahestehende Person des Gesellschafters zutreffen.

Wer ist eine «nahestehende Person»?

Dieser Begriff umfasst Personen, die in einer engen Beziehung zu jemand anderem stehen, und zwar unabhängig davon, ob diese Beziehung persönlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist.

Als „nahestehende Personen“ gelten etwa Verwandte, Ehe- und Lebenspartner, im Einzelfall aber auch Berater oder andere Vertrauenspersonen eines Aktionärs oder eines Gesellschafters. Darüber hinaus kann auch eine Personen- oder Kapitalgesellschaft „nahe stehend“ sein, wenn der Aktionär oder Gesellschafter einen wesentlichen Einfluss auf sie hat (so namentlich aufgrund dessen Einsatz in der Unternehmensleitung oder das Halten einer wesentlichen Beteiligung).

(Art. 628 Abs. 2 und 777c Abs. 2 Ziff. 1 und 2 OR )

Erscheinungsformen der geldwerten Leistungen

Gewinnausschüttungen zu Lasten eines Aufwandkontos

  • übersetzte Saläre
  • Spesenvergütungen
  • Provisionszahlungen
  • Dienstleistungsentgelte
  • Zinsen
  • Übernahme von Privataufwand

Gewinnausschüttungen durch überpreislichen Erwerb von Vermögensgegenständen

  • Erwerb von Liegenschaften
  • mobilen Sachanlagen
  • Beteiligungen zu einem über dem Verkehrswert liegenden Preis

Gewinnvorwegnahmen

Wenn der Gewinn, auf den die Gesellschaft Anspruch hat, nicht gebucht, sondern direkt an den Aktionär überwiesen wird.

Gewinnausschüttungen zu Lasten eines Ertragskontos

  • zu tiefer Darlehenszins
  • zu tiefes Entgelt für Lieferungen
  • Leistungen

Gewinnausschüttungen durch unterpreisliche Übertragung von Geschäftsvermögen

  • unterpreislicher Verkauf von Liegenschaften
  • mobilen Sachanlagen
  • Beteiligungen

Benötigen Sie Hilfe bei der Buchhaltung? Oder brauchen Sie einen Experten zur Kontrolle Ihrer Buchhaltung? Wählen Sie aus mehr als 2600 Treuhändern in unserer Datenbank.

Aber was genau definiert Löhne, Spesen, Darlehen als solche, die von den Steuerbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung anerkannt werden können?

  • Erhöhte Löhne

    Überhöhte Löhne

Eine Situation, in der die Vergütung eines Aktionärs eindeutig nicht dem geschäftsmässig begründeten Wert seiner Arbeit entspricht und sich erheblich von der Vergütung unterscheidet, die das Unternehmen unter denselben Bedingungen einem unbeteiligten Dritten für dieselbe Arbeit erstatten würde, ist ein Hinweis für eine versteckte Gewinnausschüttung.

Ob der ausgerichtete entrichtete Lohn in vollem Umfang geschäftsmässig begründet ist oder ein übersetztes überzogenes Salär darstellt, wird insbesondere auf der Grundlage der Umsatzentwicklung und des Nettogewinns, der Anzahl der Mitarbeiter, der Grösse der Gewinnausschüttung sowie der Lohnentwicklung geprüft.

Indizien für die Existenz einer verdeckten Gewinnausschüttung sind zum Beispiel:

  • Verringerung Reduzierung des Gewinnniveaus und dementsprechend Verringerung Reduktion der Ausschüttung von Dividenden im Falle einer einseitigen massiven Erhöhung der Löhne zugunsten des Hauptaktionärs;
  • Signifikanter Unterschiede im Gehalt des Hauptaktionärs zu den Gehältern der nächsthöheren Angestellten.
  • null

    Pauschalspesen und private Aufwendungen

Pauschalspesen werden nur noch bei Vorliegen eines genehmigten Spesenreglements oder schriftlicher Vereinbarung mit dem zuständigen Veranlagungsexperten (natürliche Personen) als geschäftsmässig begründeter Aufwand anerkannt. Sonst werden sie als geldwerte Leistungen bewertet.

Die Zahlungen von privaten Ausgaben oder Lebenshaltungskosten eines Aktionärs (Ferienreisekosten, Versicherungs- und Krankenkassenprämien, Privatwohnung Kosten etc.) werden nicht als Geschäftskosten erfasst. Kann das Gegenteil nicht nachgewiesen werden, werden diese Kosten als verdeckte Gewinnausschüttungen erfasst.

Es ist häufig der Fall, dass die angefallenen Kosten teilweise privat und teilweise geschäftlich entstanden sind. Ein klassisches Beispiel ist die teilweise private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges. In diesem Fall wird der Privatanteil, der zu einem im Spesenreglement festgelegten festen Satz berechnet wird, auf dem Lohnausweis des Inhabers berücksichtigt. Wenn kein oder ein zu geringer Privatanteil verbucht ist, wird die Differenz als geldwerte Leistung verrechnet.

Wichtig

Eine notwendige Voraussetzung für die Aufrechnung des Spesenbezugs als geldwerte Leistung ist zudem das Beteiligungs- oder Nahestehenden-Verhältnis. Wenn einem Mitarbeiter des Unternehmens, der weder beteiligt noch verbunden ist, nicht genehmigte Pauschalspesen ausgezahlt werden, wird es dem Empfänger als Erwerbseinkommen besteuert und das Unternehmen entschädigt nichts, weil angeblich keine geldwerte Leistung vorliegt.

  • Darlehen an Aktionäre

    Simuliertes Aktionärsdarlehen

Ein Darlehen an Aktionäre/Gesellschafter oder an ihnen nahestehende Dritte (sogenanntes Aktivdarlehen) gilt als geldwerte Leistung, wenn die Gesellschaft das entsprechende Darlehen nur deshalb in einer bestimmten Höhe gewährt, weil der Darlehensnehmer Anteilsinhaber oder ein nahestehender Dritter ist. Das Steueramt analysiert also, ob das Darlehen einem unabhängigen Dritten (at arm’s length) in gleicher Höhe und unter gleichen Bedingungen gewährt worden wäre. Der Vergleich mit einen unabhängigen Dritten wird auch für ein Passivdarlehen – das Darlehen von Aktionären an das Unternehmen – relevant. Wird ein Darlehen als geldwerte Leistung anerkannt, spricht man von einem simulierten Darlehen.

Das Bundesgericht hat die Kriterien hinsichtlich der Frage, ob ein Aktionärsdarlehen als geldwerte Leistung qualifiziert, präzisiert. Grundsätzlich entscheidet die Situation des Aktionärs/Gesellschafters und die Umstände des Unternehmens, ob und in welchem Umfang ein Darlehen als geldwerte Leistung anzusehen ist. Ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Angemessenheit der Zinshöhe ist unter anderem die Bonität.

  • fehlende Bonität des Darlehensnehmers
    Fehlende Bonität des Darlehensnehmers
  • unzureichende Sicherheiten
    Keine oder unzureichende Sicherheiten
  • Lange Laufzeit
    Übermässig lange Laufzeit
  • fehlende Rückzahlung
    Fehlende Rückzahlung (fehlender Rückzahlungswillen oder objektive Unmöglichkeit)
  • Umwandlung des Darlehenszinses
    Umwandlung des Darlehenszinses in eine Darlehensschuld
  • null
    Kumulation von Darlehensbezügen
  • überhöhter Zinssatz
    Überhöhter Zinssatz oder ohne Zins
  • Darlehensvertrag
    Fehlender schriftlicher Darlehensvertrag (Höhe, Dauer, Rückzahlung, Verzinsung)

Darüber hinaus überprüft das Steueramt:

  • Die Gesamtverhältnisse: z. B. die steuerliche Gesamtsituation beim Aktionär und die Auswirkung des Darlehens darauf
  • Die Konformität mit dem statutarischen Zweck des Unternehmens: z. B. ob die Gewährung von Krediten generell erlaubt ist
  • Die Gefahr eines Klumpenrisikos durch das gewährte Darlehen

Echte Darlehen müssen bezüglich Verzinsung auf der Grundlage vom jährlichen herausgegebenen Rundschreiben von der ESTV «Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen» überprüft werden. Ungenügende Zinsen auf Aktivdarlehen sowie übermässige Zinsen auf Passivdarlehen werden bei der Gesellschaft als Ertrag aufgerechnet.

Liegt ein simuliertes Aktivdarlehen vor, wird bei der Gesellschaft in diesem Umfang eine Minusreserve gebildet. Beim Ertrag erfolgt die Aufrechnung erst, wenn das betreffende Darlehen handelsrechtlich abgeschrieben wird.

Was sind die steuerlichen Folgen von geldwerten Leistungen?

Steuerfolgen bei

der Gesellschaft

dem Inhaber

Gewinnbesteuerung
weil die geldwerten Leistungen zum steuerbaren Gewinn der Gesellschaft aufgerechnet werden

Einkommensbesteuerung
weil die geldwerten Leistungen als steuerbares Einkommen aufgerechnet werden

Strafsteuern (kantonal unterschiedlich)

Verrechnungssteuer
(53,84% der geldwerten Leistung)*

Verrechnungssteuer
(35 % der geldwerten Leistung)

Kein MWST-Vorsteuerabzug

Bei definitiver Veranlagung:
keine Verrechnungssteuer-Rückerstattung

Verzugszins-Nachzahlung

Risiko der Einleitung eines (Nach)- und Strafverfahrens

*wenn die Verrechnungssteuer nicht vom Inhaber gezahlt wird, erfolgt die «Aufrechnung ins Hundert»

Eine wirtschaftliche finanzielle Vermischung zwischen einem Unternehmen und einem Aktionär/Gesellschafter ist nicht vollständig zu vermeiden. Dies ist auch nicht das Ziel. Es reicht aus, sich an die Fallstricke zu erinnern und über die erforderlichen Dokumente zu verfügen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Berater hinzuziehen.

Wenn Sie die Regeln kennen, ist es erheblich einfacher, sie nicht zu brechen!

The post Geldwerte Leistungen oder verdeckte Gewinnausschüttung appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/geldwerte-leistungen-oder-verdeckte-gewinnausschuettung/feed/ 0