Kosten TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/kosten/ Blog Wed, 26 Feb 2025 09:26:42 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Kosten TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/kosten/ 32 32 Kita-Kosten und Steuerabzüge: Ein Leitfaden für Eltern https://treuhand-suche.ch/blog/kitakosten/ https://treuhand-suche.ch/blog/kitakosten/#respond Wed, 26 Feb 2025 09:00:36 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=10093 The post Kita-Kosten und Steuerabzüge: Ein Leitfaden für Eltern appeared first on treuhand-suche.ch.

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Für viele Eltern ist die Kinderdrittbetreuung eine gute Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Im Schweizer Steuersystem können Eltern die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätte (Kita) absetzen, während Schulkosten in der Regel nicht abzugsfähig sind. Die Wahl einer geeigneten Kita stellt Eltern jedoch oft vor Herausforderungen: hohe Kita-Kosten, begrenzte Verfügbarkeit oder auch komplexe steuerliche Regelungen. In diesem Blog erläutern wir die Unterschiede zwischen Kita-preise und Schulgebühren, zeigen die Hauptprobleme, mit denen Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Kita konfrontiert sind, und erklären die unterschiedlichen Steuerabzüge in den einzelnen Kantonen.

Viele Eltern fragen sich, warum sie die Kita-Kosten von der Steuer abziehen können, aber keine Schulgebühren. Die Antwort auf diese Frage liegt im Unterschied zwischen Kita und Schule.

Kita vs Kindergarten vs Schule : Was ist der Unterschied?

Gerade für Zugezogene und Expats ist der Unterschied zwischen Kita (Kindertagesstätte), Kindergarten und Primarschule nicht bekannt, auch weil es in vielen Ländern keinen Unterschied zwischen Kita und Kindergarten gibt.

  • Eine Kita ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder im Vorschulalter, die es berufstätigen Eltern ermöglicht, arbeiten zu gehen. Zu den Kitas gehören in der Regel Krippen und teilweise auch Tagesmütter.
  • Kindergärten werden oft separat betrachtet, auch wenn sie ein einigen Aspekten als Teil der frühkindlichen Betreuung angesehen werden können. Kitas bieten keine schulische Bildung an, sondern konzentrieren sich auf Betreuung, frühe Förderung und soziale Interaktion. Kindergärten hingegen bildet eine Übergangsphase zwischen Kita und Schule. Er bereitet Kinder auf den Schuleintritt vor und legt den Fokus auf spielerisches Lernen sowie die Entwicklung sozialer und kognitiver Fähigkeiten.
  • Die Schule ist eine Bildungseinrichtung, in der Kinder nach einem festgelegten Lehrplan unterrichtet werden. Der Fokus liegt auf der Bildung, nicht auf der Betreuung.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die Unterschiede dieser Einrichtungen hinsichtlich Zielgruppe, Fokus, Kosten für Kinderbetreuung und steuerlichen Aspekten:

Kita vs Kindergarten vs Schule
Vergleich­stabelle: Unterschiede zwischen Kita, Kinder­garten und Schule
Merkmal Kita Kinder­garten Schule
Ziel­gruppe Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in den Kinder­garten oder die Schule. Kinder ab ca. 4 Jahren bis zum Schul­eintritt. Kinder ab ca. 6 bis 7 Jahren bis zum Abschluss der obligatorischen Schul­zeit (ca. 15 bis 16 Jahre).
Fokus Betreuung und frühkindliche Förderung, Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vorbereitung auf die Schule, Entwicklung sozialer und kognitiver Fähigkeiten. Vermittlung von Bildung und Wissen gemäss Lehrplan.
Angebot Ganztags- oder Halbtags­betreuung, je nach Einrichtung; Aktivitäten zur Förderung der kindlichen Entwicklung. Obligatorischer Unterricht, meist vormittags; spielerisches Lernen und soziale Interaktion. Strukturierter Unterricht in verschiedenen Fächern; je nach Stufe ganztägig oder halbtägig.
Kosten Kostenpflichtig; Gebühren variieren je nach Kanton, Gemeinde und Einkommen der Eltern. In der Regel kostenlos, da Teil des öffentlichen Bildungssystems. Öffentliche Schulen sind kostenlos; private Schulen erheben Schul­gebühren.
Steuerliche Aspekte Kosten steuerlich absetzbar: In der Regel können Eltern die Betreuungskosten für die Kita teilweise als Abzug in ihrer Steuer­erklärung geltend machen. Der maximale Abzug variiert je nach Kanton und Gemeinde (estv.admin.ch). Keine direkten steuerlichen Kosten: Da der Kinder­garten in der Regel kostenlos ist, gibt es keine direkten steuerlichen Abzüge oder Belastungen. Keine steuerlichen Abzüge: Öffentliche Schulen verursachen keine direkten Kosten. Bei privaten Schulen können jedoch Schul­gebühren anfallen, die in der Regel steuerlich nicht absetzbar sind.

Warum ist der steuerliche Abzug unterschiedlich?

Die steuerliche Behandlung von Kita- und Schulkosten unterscheidet sich, weil die Kita als notwendige Betreuung für berufstätige Eltern gilt. Diese Kosten gelten als berufsbedingte Aufwendungen und sind daher steuerlich absetzbar. Schulgebühren hingegen werden als Ausgaben für die Ausbildung der Kinder angesehen und sind nicht abziehbar (bzw. bereits via Kinderabzug). Viele Eltern versuchen, ausserschulische Aktivitäten und Freizeitaktivitäten der Kinder als Abzug geltend zu machen. Leider sind solche Kosten in der Regel nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar (z. B. Nachhilfe, Sport- und Musikvereine, Pfadi usw.).

Warum fällt es Eltern schwer, gute Kitas zu finden?

Für viele Eltern ist es aus verschiedenen Gründen eine grosse Herausforderung, eine geeignete Kindertagesstätte für ihre Kinder zu finden. Eine gute Kita für die Kinder zu haben, ist für viele Eltern wichtig, da es sich langfristig auf die Arbeits- und Lebensqualität der Eltern auswirkt.

Die meisten Probleme bei der Kita-Suche sind hohe Nachfrage, begrenztes Angebot, hohe Kita Kosten und Qualitätsunterschiede. Kitas sind schnell ausgebucht, vor allem in stark bevölkerten Regionen, insbesondere wie Zürich und Genf, was Eltern zu frühzeitigen Anmeldungen und langen Wartezeiten zwingt. Wenige Auswahlmöglichkeiten führen zu einigen zusätzlichen Herausforderungen wie z.B. Preiserhöhung. Wenn keine Kita-Plätze verfügbar sind, müssen Eltern oft auf Alternativen wie Tagesmütter oder private Betreuung zurückgreifen, die zwar ebenfalls steuerlich absetzbar sind, aber noch höhere Kosten verursachen.

Nanny von der Steuer abziehbar?

Eine Nanny wird im steuerlichen Sinne als Drittbetreuung angesehen. Dies setzt jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus: Die Betreuung muss beruflich notwendig sein, und die Anstellung muss formal geregelt sein (z.B. durch einen Arbeitsvertrag/ Lohnabrechnungen und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen).

Kita-Kosten und Steuerprogression

Interessant dabei: Die Kita-Kosten (in der Regel subventionierte Kitas) sind oft einkommensabhängig, was bedeutet, dass Kitas das Einkommen der Eltern berücksichtigen, um die individuellen Kinderbetreuungskosten festzulegen. Dazu fordern sie in der Regel Nachweise wie Lohnausweise oder Steuererklärungen an. Basierend auf diesen Informationen wird ein persönlicher Tarif berechnet. Ein gutes Beispiel für diese Praxis findet sich in der Stadt St. Gallen. Bei der Berechnung des Tarifs sind hier das massgebende Einkommen sowie das steuerbare Vermögen der Eltern entscheidend. Beträgt das steuerbare Vermögen mehr als CHF 100’000 (Alleinstehende) resp. CHF 150’000 (Verheiratete), gilt unabhängig vom Einkommen der Maximaltarif.

Ein weiteres Beispiel ist der Kita-Rechner – ein Tarifrechner für Gemeinden, der es ermöglicht, die voraussichtlichen Elternbeiträge basierend auf dem steuerbaren Einkommen und weiteren Faktoren zu berechnen.

Die Tarifbestimmung kann zu einem negativen Einkommenseffekt führen. Familien mit höherem Einkommen zahlen dabei nicht nur höhere Kinderbetreuungsgebühren, sondern profitieren gleichzeitig überproportional von den steuerlichen Abzügen. Die Steuerprogression sorgt dafür, dass sich Abzüge für Fremdbetreuungskosten bei höheren Einkommen stärker auf die Steuerlast auswirken als bei niedrigen Einkommen.

Steuerliche Regelungen von Kinder­betreuungs­kosten in der Schweiz

Bundesebene (DBG)

  • Gemäss Artikel 33 Abs. 3 DBG können Eltern Fremdbetreuungskosten für Kinder bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich abziehen. Ab 2025 wird der maximale Abzugsbetrag pro Kind auf CHF 25’800 erhöht. Die Regelung gilt für Kinder bis 14 Jahre, die im gleichen Haushalt wie der Steuerpflichtige leben und steuerlich abzugsfähig sind.
  • Der Abzugsbetrag wurde im Vergleich zu 2024 um 300 Franken erhöht.

Kantonale Unterschiede

Die Höhe der abziehbaren Kita-Kosten variiert je nach Kanton. In einigen Kantonen können Eltern höhere Abzüge geltend machen, in anderen sind es geringere Beträge. Dieser Unterschied beeinflusst nicht nur die finanziellen Auswirkungen der Eltern, sondern auch ihre Entscheidung, in welchem Kanton zu wohnen und arbeiten.

  • Kanton Zürich: Ab dem Steuerjahr 2024 können bis zu CHF 25’000 pro Kind und Jahr für Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden.
  • Kanton Schwyz: Der maximale Abzug beträgt CHF 6’000 pro Kind und Jahr.
  • Kanton Basel-Landschaft: Ab dem Steuerjahr 2020 können bis zu CHF 10’000 pro Kind und Jahr abgezogen werden.
  • Kanton Zug: Ab dem Steuerjahr 2023 können bis zu CHF 25’000 pro Kind und Jahr für Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden (bisher CHF 6’200 bis zur Steuerperiode 2023).

Beispiel 1

Familie Schweizer aus Zug hat zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren. Beide Elternteile arbeiten Vollzeit und benötigen daher eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder. Nach einer intensiven Suche finden sie schliesslich einen Platz in einer nahegelegenen Kindertagesstätte, die 2’500 Franken pro Kind und Monat kostet. Diese bedeutet jährliche Betreuungskosten von CHF 60’000 für beide Kinder.

Gemäss der Steuerabzugsverordnung im Kanton Zürich können sie bis zu Kind und Jahr können sie bis zu 25’000 Franken von den Staats- und Gemeindesteuern abziehen. Dadurch reduziert sich ihr steuerbares Einkommen um insgesamt CHF 50’000, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führt. Dennoch wird ein nicht unerheblicher Teil der Kinderbetreuungskosten unberücksichtigt, was die finanzielle Belastung der Familie verdeutlicht.

Familie Schweizer

Beispiel 2

Die Familie Meier aus Zürich hat zwei Kinder im Alter von 2,5 und 4 Jahren. Beide Eltern arbeiten Vollzeit. Die Kinder werden in der Kita betreut, was monatlich pro Kind CHF 1’500 kostet. Das ergibt jährliche Betreuungskosten von CHF 36’000 für beide Kinder.

Das gemeinsame Einkommen der Eltern beträgt CHF 100’000. Sie können die Betreuungskosten steuerlich abziehen. Die Frage ist, wie sich dies auf ihre Steuerbelastung auswirkt. Nachfolgend der Vergleich der Berechnungen mit und ohne Abzug der Drittbetreuungskosten:

Familie Meier

Familie Meier
Steuer­belastung mit und ohne Kinder­betreuungskostenabzug
Kategorie Mit Betreuung­kostenabzug (CHF) Ohne Betreuung­kostenabzug (CHF) Differenz (CHF)
Kanton Bund Kanton Bund
Netto­einkommen (beide Eltern) 100’000 100’000 0
Abzüge
Versicherungs­prämien und Zinsen von Spar­kapitalien -11’300 -6’800 -11’300 -6’800 0
Zweitverdiener­abzug -6’100 -13’900 -6’100 -13’900 0
Abzug verheiratete Steuer­pflichtige 0 -2’800 0 -2’800 0
Kinder­abzug -18’600 -13’900 -18’600 -13’900 0
Kinder­betreuungskosten -36’000 0 +36’000
Steuerbares Einkommen 28’000 64’000 +36’000
Steuern
Kantons­steuer 353 2’172 +1’819
Gemeinde­steuer 428 2’637 +2’209
Kirchen­steuer 0 0 0
Personal­steuer 48 48 0
Direkte Bundes­steuer 0 0 0
Total Steuer­belastung 829 4’857 +4’028

In der Tabelle ist ersichtlich, wie sich der Kinderdrittbetreuungsabzug auf die Steuern auswirkt. In unserem Fall reduzieren sich die Steuern um CHF 4‘028.

Höchstbeträge für Kinderbetreuungskosten je Kanton

Eine vollständige Informationstabelle mit allen kantonalen Unterschieden finden Sie untenstehender Tabelle.

Kanton Höchst betrag für Betreuung kosten Kita (pro Kind und Jahr) Weitere Informationen
Aargau CHF 12'000
Appenzell Ausser­rhoden CHF 25'000 Ab Steuer­jahr 2024
Appenzell Inner­rhoden CHF 18'000
Basel-Landschaft CHF 10'000 Ab Steuer­jahr 2020
Basel-Stadt CHF 26'000 CHF 25'600 in der Steuer­periode 2024
Bern CHF 16'000
Fribourg CHF 12'000
Genf CHF 26'080 CHF 26'000 bis Steuer­periode 2024
Glarus CHF 25'500
Graubünden CHF 10'600 Ab Steuer­periode 2023
Jura CHF 10'500 Ab Steuer­periode 2024
Luzern CHF 6'100 Für die Steuer­periode 2023
Neuenburg Nicht konkretisiert Nicht konkretisiert
Nidwalden CHF 8'100
Obwalden CHF 10'000
Schaffhausen CHF 9'400
Schwyz CHF 6'000
Solothurn CHF 25'000
St. Gallen CHF 26'400 CHF 25'000 bis der Steuer­periode 2024
Thurgau CHF 10'000
Tessin CHF 25'500 Ab Steuer­periode 2024
Uri Nicht konkretisiert Nicht konkretisiert
Wallis CHF 3'100 Für die Steuer­periode 2024
Waadt CHF 15'000 CHF 13'000 in der Steuer­periode 2023
Zug CHF 25'000 CHF 6'200 bis Steuer­periode 2023
Zürich CHF 25'000

Praktische Tipps für Eltern

  • Stellen Sie sicher, dass die Betreuungskosten beruflich notwendig sind und Sie den Grund für die Drittbetreuung Ihrer Kinder nachzuweisen können (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Erwerbsunfähigkeit).
  • Melden Sie Ihr Kind möglichst frühzeitig an, um Wartelisten zu vermeiden und einen Platz in der Kita zu bekommen.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten des steuerlichen Abzugs, indem Sie alle relevanten Kosten (Rechnungen und Zahlungsbelege) dokumentieren bzw. die Belege sammeln.
  • Falls keine Kita-Plätze verfügbar sind, können auch Tagesmütter oder private Betreuungsangebote eine gute Alternative sein.

Mit den richtigen Informationen und einer guten Planung können Sie nicht nur die passende Betreuung für Ihre Kinder finden, sondern auch steuerlich davon profitieren!

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Von Festpreis & Stundensatz bis Hybrid-Modell: Dienstleistungen-Preisführer https://treuhand-suche.ch/blog/dienstleistungen-preismodelle/ https://treuhand-suche.ch/blog/dienstleistungen-preismodelle/#respond Mon, 22 Apr 2024 08:00:30 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=9631 The post Von Festpreis & Stundensatz bis Hybrid-Modell: Dienstleistungen-Preisführer appeared first on treuhand-suche.ch.

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In einer Welt, in der sich Märkte und Technologien rasant weiterentwickeln, stehen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor der Herausforderung, die richtige Preisstrategie für ihre Produkte und Dienstleistungen zu finden. Die Wahl der passenden Preisgestaltung ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens, da sie nicht nur den Umsatz beeinflusst, sondern auch die Kundenwahrnehmung und die Positionierung im Wettbewerb prägt. Dieser Artikel beleuchtet sowohl traditionelle als auch moderne Preisstrategien, die KMUs dabei helfen können, ihre Angebote optimal am Markt zu positionieren und ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Aus dem Artikel erfahren Sie:

  • Welchen Unternehmen eine Festpreisstrategie passt und welche besser ein hybrides Modell nutzen sollten?
  • Wie lässt sich das ausgewählte Preismodell effektiv implementieren?
  • Was kann man den Nutzern von Online-Produkten neben Abonnements noch anbieten?

Beginnen wir mit dem schwierigsten Teil – der Kostenberechnung.

Korrekte Kostenberechnung = mühelose Preisgestaltung

Bevor man sich für eine Preisstrategie entscheidet, ist es entscheidend, die eigene Kostenstruktur zu verstehen. Die Berechnung der Selbstkosten umfasst direkte Kosten wie Material und Arbeitsaufwand sowie indirekte Kosten wie Miete und Versicherungen. Eine genaue Kostenkalkulation bildet die Grundlage für die Preisgestaltung und stellt sicher, dass der festgelegte Preis sowohl wettbewerbsfähig als auch profitabel ist.

Selbstkosten der Dienstleistung

  • Selbstkosten
    • Mitarbeiter
      • Anzahl der Stunden für die Erbringung der Dienstleistung / Gesamtarbeitsstunden pro Monat * Lohn
    • Tools
      • Kosten für Hilfsmittel, die für die Durchführung des Dienstes erforderlich sind / geplante Anzahl von Diensten pro Monat
    • Sonstiges
      • Büro
      • Versicherung
      • Marketing
      • Sitzungen
Selbstkosten der Dienstleistung

Der kalkulierte Selbstkostenpreis wird als minimal möglicher Preis dienen. Die weitere Preisgestaltung kann unterschiedlich erfolgen. Der Verkaufspreis für KMUs wird mithilfe eines prozentualen Aufschlags festgelegt, entsprechend den Marktpreisen oder unter Berücksichtigung der eigenen Verkaufserfahrung.

Preismodelle für klassische Dienstleistungen und Projekte

Klassische Dienstleistungen in diesem Kontext sind solche, die direkt von Mitarbeitern erbracht werden (zum Beispiel eine Marketingagentur, Taxi oder Gerätereparatur). Für solche Geschäfte gibt es drei Formen der Preispolitik: Festpreis, Stundensatz und Hybrid-Modell.

Preismodelle für klassische Dienstleistungen und Projekte

  • Festpreis
    • Bauunternehmen
    • Webdesign-Agenturen
    • Eventplanungsfirmen
  • Stundensatz
    • Freelancer
    • Treuhänder
    • Berater (Steuer, Psychologische usw.)
  • Hybrid-Modell
    • Marketingagenturen
    • Softwareentwicklungsfirmen
    • Architekturbüros
Preismodelle für klassische Dienstleistungen und Projekte

Festpreis

Der Festpreis ist eine klare Vereinbarung, bei der Dienstleistungen oder Produkte zu einem im Voraus festgelegten Preis verkauft werden. Diese Strategie wird oft in Rechnungen als pauschaler Betrag ohne Aufschlüsselung der Einzelkosten dargestellt. Unternehmen wie Bauunternehmen und Werbeagenturen nutzen häufig das Festpreismodell, da es Planungssicherheit bietet.

Tipp

Eine Festpreisstrategie ermöglicht Unternehmen die Nutzung verschiedener Zahlungsformen. Mit einem klaren Budget kann ein KMU sofort eine notwendige Anzahlung vom Kunden verlangen, die die direkten Projektkosten deckt. In der Nachzahlung bleibt dann ein nicht kritischer Betrag, der die Rentabilität des Geschäfts nicht beeinträchtigt.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Scope des Projekts klar definiert und beiden Seiten verständlich sind.
  • Sie eine einfache Budgetplanung und finanzielle Vorhersehbarkeit für sich und Ihren Kunden bevorzugen.
  • Sie den Arbeitsaufwand für das Projekt im Voraus zuverlässig einschätzen können.
  • Sie eine Preisstrategie suchen, die potenzielle Konflikte über zusätzliche Kosten vermeidet.
  • Sie Kunden anziehen möchten, die Wert auf Transparenz und feste Preise legen.

Stundensatz

Beim Stundensatz-Modell werden Dienstleistungen auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands abgerechnet. Dieses Modell ist in Rechnungen als Summe der geleisteten Stunden multipliziert mit dem Stundensatz zu erkennen. Beratungsfirmen und freiberufliche Dienstleister bevorzugen oft diese Methode wegen ihrer Flexibilität.

Tipp

Nutzen Sie Tools zur Arbeitszeiterfassung. Wenn für Ihren Kunden Vertrauen wichtig ist, geben Sie ihm Zugang zur Ansicht Ihrer Arbeitszeit. So kann er sehen, dass das Projekt durchgeführt wird und das geplante Zeitvolumen nicht überschritten wird.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie erwarten, dass sich der Umfang des Projekts während der Arbeit verändert oder nicht vollständig definiert ist.
  • Sie eine flexible Abrechnungsstruktur bevorzugen, die es Ihnen ermöglicht, für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde bezahlt zu werden.
  • Ihre Kunden mit dem Konzept der Bezahlung nach Aufwand vertraut und einverstanden sind.
  • Sie oft mit Projekten zu tun haben, bei denen im Vorfeld schwer abzuschätzen ist, wie viel Arbeit tatsächlich erforderlich sein wird.
  • Sie sicherstellen möchten, dass alle zusätzlichen Anforderungen oder Änderungen am Projektumfang fair abgerechnet werden.

Hybrid-Modell

Das Hybrid-Modell kombiniert Festpreis- und Stundensatz-Elemente, um Flexibilität und Sicherheit zu gewährleisten. Unternehmen, die dieses Modell nutzen, bieten oft eine Grunddienstleistung zu einem Festpreis an, während zusätzliche Dienstleistungen nach Stundensatz abgerechnet werden.

Tipp

Stimmen Sie mit dem Kunden ab, wann ein Teil des Budgets bei einer stundenweisen Bezahlung beglichen wird. Üblicherweise werden, wenn ein Projekt 3+ Monate dauert, die Rechnungen für zusätzliche Dienstleistungen monatlich ausgestellt (falls solche erbracht wurden).

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie eine ausgewogene Preisstrategie suchen, die sowohl Sicherheit als auch Flexibilität bietet.
  • Ihr Projekt klar definierte Abschnitte beinhaltet, für die ein Festpreis sinnvoll wäre, sowie andere Bereiche, deren Aufwand variieren könnte.
  • Sie die Vorteile beider Modelle nutzen möchten, um das Risiko unvorhergesehener Mehrkosten zu minimieren.
  • Es für Sie wichtig ist, dass der Kunde sich hinsichtlich der Kosten sicher fühlt, aber gleichzeitig Flexibilität bei der Projektentwicklung besteht.
  • Sie klare Kriterien festlegen können, nach denen entschieden wird, welche Teile des Projekts zum Festpreis und welche nach Stundensatz abgerechnet werden.

Neue Preismodelle für Online-Produkte und Software

Moderne IT-Dienstleistungen erfordern in den meisten Fällen nicht die direkte Beteiligung von Mitarbeitern. Die beliebtesten Preisstrategien (Monetarisierungsstrategien) für solche Produkte sind Freemium, Flat-Rate-Abonnements, verbrauchsabhängige Preise und gestaffelte Tarife.

Neue Preismodelle für Online-Produkte und Software

  • Freemium
    • Spotify
    • Dropbox
    • ChatGPT
  • Flat-Rate-Abonnements
    • Netflix
    • Adobe Creative Cloud
    • Microsoft Office 365
  • Verbrauchsabhängige Preise
    • Amazon Web Services
    • Google Cloud Platform
    • Azure
  • Stufentarife
    • Mailchimp
    • Salesforce
    • Zoom
Neue Preismodelle für Online-Produkte und Software

Freemium

Das Freemium-Modell bietet Nutzern eine Basisversion kostenlos an, während erweiterte Funktionen kostenpflichtig sind. Unternehmen wie Spotify und Dropbox haben dieses Modell erfolgreich eingesetzt, um eine breite Nutzerbasis aufzubauen.

Tipp

Üblicherweise starten solche Produkte mit einem kostenlosen Modell. Dies ermöglicht es ihnen, ausreichend Daten zu sammeln und kritische Funktionen zu identifizieren, die später monetarisiert werden. Der Preis solcher kostenpflichtigen Funktionen orientiert sich in den meisten Fällen an den Wettbewerbern.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie möchten eine grosse Basis an Nutzern aufbauen, indem Sie einen Teil Ihres Angebots kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung lässt sich so gestalten, dass Basisfunktionen kostenlos sind, während fortgeschrittene Features einen Mehrwert bieten, für den Nutzer bereit sind zu zahlen.
  • Sie glauben daran, dass die kostenlose Nutzung Ihres Angebots das Nutzerengagement und die Markenbindung erhöht, und sehen darin eine Strategie, um langfristig zahlende Kunden zu gewinnen.

Flat-Rate-Abonnements

Flat-Rate-Abonnements bieten unbegrenzten Zugang zu einem Produkt oder einer Dienstleistung für eine feste monatliche oder jährliche Gebühr. Netflix und Adobe Creative Cloud sind bekannte Beispiele für diese Preisstrategie.

Tipp

Eine jährliche Abonnementoption mit Rabatt zusätzlich zur monatlichen ist eine gute Praxis für solche Dienste. Je seltener ein Nutzer eine Entscheidung über die Zahlung treffen muss, desto besser ist es für das Geschäft.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie bieten ein Produkt oder eine Dienstleistung an, das/die Nutzer regelmässig verwenden, und möchten ihnen eine unkomplizierte, vorhersehbare Preisstruktur bieten.
  • Ihr Ziel ist es, durch das Abonnementmodell eine stabile Einnahmequelle zu schaffen, die auf langfristigen Kundenbeziehungen basiert.
  • Sie möchten Kunden den Zugang zu Ihrem gesamten Angebot oder einem umfangreichen Teil davon gegen eine feste monatliche oder jährliche Gebühr ermöglichen.

Verbrauchsabhängige Preise

Bei verbrauchsabhängigen Preismodellen zahlen Kunden basierend auf der Nutzung. AWS und Google Cloud bieten Cloud-Dienste an, die nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.

Tipp

In diesem Fall sollte der Verkaufspreis jedes Produkts eng mit den Selbstkosten verknüpft sein. Stellen Sie sicher, dass alle Kosten berücksichtigt sind. Eine prozentuale Aufschlagsrate wird helfen, die gewünschten finanziellen Ergebnisse zu erreichen.

Transparente Berichterstattung sollte auch nicht vergessen werden. Die Nutzer sollten immer genau über das Volumen der genutzten Dienste und deren Gesamtkosten informiert sein.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Ihr Angebot eignet sich besonders für eine Abrechnung basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch der Nutzer, da dies eine faire und transparente Preisgestaltung ermöglicht.
  • Sie möchten Kunden, die sich vor langfristigen Verpflichtungen scheuen, Flexibilität bieten und gleichzeitig sicherstellen, dass Sie für den tatsächlichen Nutzen, den sie aus Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung ziehen, entlohnt werden.
  • Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt hat variable Nutzungsmuster, die sich nicht leicht in ein Pauschalpreismodell einfügen lassen.

Stufentarife

Stufentarife bieten verschiedene Preisstufen basierend auf dem Umfang der Nutzung oder der Anzahl der Funktionen (z.B. Starter, Standard und Premium). MailChimp und LinkedIn nutzen diese Strategie, um unterschiedlichen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden.

Tipp

Oft beinhalten gestaffelte Tarife einen kostenlosen Tarif oder Testzeitraum. So können sich die Nutzer mit allen Möglichkeiten Ihres Produkts vertraut machen und verstehen, welcher Tarif für sie am besten geeignet ist.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie möchten unterschiedlichen Kundengruppen mit variierenden Bedürfnissen gerecht werden, indem Sie mehrere Preisstufen mit gestaffelten Funktionen anbieten.
  • Ihr Ziel ist es, durch das gestaffelte Preismodell den Einstieg für kleinere Kunden zu erleichtern, während grössere Kunden für erweiterte Funktionen mehr zahlen.
  • Sie bieten ein breites Spektrum an Funktionen oder Dienstleistungen an, die sich klar in verschiedene Pakete oder Ebenen mit zunehmendem Wert und Preis aufteilen lassen.
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FAQ

Welche Preisstrategie ist die beste für Startups?

Viele Startups beginnen mit einem Freemium-Modell oder Festpreisen, um Kundenanziehung zu maximieren und gleichzeitig eine einfache Preisstruktur zu bieten.

Wie oft sollte ein Unternehmen seine Preisstrategie überprüfen?

Es ist eine gute Praxis, die Preisstrategie einmal im Jahr zu überprüfen. Bei erheblichen Veränderungen auf dem Markt, in der Kostenstruktur oder im Kundenverhalten können die Preise einmal pro Quartal angepasst werden (aber nicht früher).

Können Hybrid-Modelle für alle Arten von Geschäften angewendet werden?

Ja, Hybrid-Modelle sind flexibel und können für eine Vielzahl von Geschäftstypen angepasst werden, besonders dort, wo sowohl projektbasierte als auch wiederkehrende Dienstleistungen angeboten werden. Die Herausforderung besteht darin, das richtige Gleichgewicht zwischen den Modellen zu finden.

Wie kann ein Unternehmen feststellen, ob es die richtige Preisstrategie verwendet?

Die Effektivität einer Preisstrategie kann anhand mehrerer Kriterien beurteilt werden: Kundenzufriedenheit, Umsatzwachstum, Marktanteil und Profitabilität. Feedback von Kunden und die Analyse der Verkaufszahlen bieten wertvolle Einsichten.

Welche Rolle spielen psychologische Preise in der Preisstrategie?

Psychologische Preise können die Kundensicht auf den Wert beeinflussen. Preise knapp unter einer vollen Zahl, wie 9,99 CHF statt 10 CHF, können den Eindruck des Wertes steigern und die Kaufentscheidung verbessern.

Ist eine Vorauszahlung bei einem Stundensatz-Modell üblich?

Ja, viele Dienstleister verlangen eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung als Sicherheit und zur Deckung der initialen Kosten.

Fazit

Die richtige Preisstrategie ist ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Festpreis, Stundensatz oder Hybrid – jede Methode hat ihre Vorzüge und Herausforderungen. Eine sorgfältige Planung und eine transparente Kommunikation sind unerlässlich, um eine Preisstrategie erfolgreich umzusetzen. Mit der passenden Strategie können KMU ihre Position am Markt stärken und eine langfristige Beziehung zu ihren Kunden aufbauen.

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Immobilien mit Hilfe eines Treuhänders teurer verkaufen: 9 Tipps https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-teurer-verkaufen-mit-hilfe-eines-treuhaenders/ https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-teurer-verkaufen-mit-hilfe-eines-treuhaenders/#comments Wed, 18 Oct 2023 08:00:05 +0000 http://blog.treuhand-suche.ch/?p=134 The post Immobilien mit Hilfe eines Treuhänders teurer verkaufen: 9 Tipps appeared first on treuhand-suche.ch.

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Auf dem Schweizer Immobilienmarkt steigen die Preise für Wohnungen und Einfamilienhäuser in den vergangenen Jahren nahezu ununterbrochen. Im Juni 2023 lagen die Immobilienpreise für Eigentumswohnungen in der Schweiz bei etwa CHF 8’560 pro Quadratmeter. Der Preisanstieg für Eigentumswohnungen belief sich im Juni 2023 im Vergleich zu den vergangenen 12 Monaten auf 10%. Das bedeutet eben nicht automatisch, dass es leichter geworden ist, die eigene Immobilie attraktiv zu vermarkten. Trotz der aktuellen Immobilienpreisentwicklung bleibt der Immobilienverkauf nach wie vor eine sehr mühsame Aufgabe.

Quadratmeterpreise für Wohneigentum in der Schweiz, in CHF

Wie erzielt man unter den aktuellen Umständen auf dem Schweizer Immobilienmarkt einen hohen oder zumindest angemessenen Preis für seine Liegenschaft? Die Lösung dieser Fragestellung besteht darin, einen Treuhänder zu beauftragen und unsere nachstehenden Tipps zu beherzigen. Diese werden Ihnen helfen, Ihre Immobilie, unabhängig von der Marktlage, zu einem guten Preis zu verkaufen.

Wann benötigt man einen Treuhänder beim Immobilienverkauf?

Einen Immobilienverkauf könnte man auch ohne eine Fachkraft aus dem Bereich «Treuhand» realisieren. Aber erfahrungsgemäss wird Ihnen das mit ziemlicher Sicherheit viel Zeit und Nerven kosten. Der Treuhänder kann Ihnen nämlich viele Leistungen beim Immobilienverkauf abnehmen:

Treuhänderische Leistungen beim Immobilienverkauf
  1. Verwaltung von Liegenschaften
  2. Bewertung von Immobilien
  3. Koordination von Reparaturarbeiten
  4. Ansprechpartner für Verkauf und Vermarktung neben dem Immobilienmakler
  5. Beratung in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten

Wichtig

Wenn Sie mit dem Verantwortungsgebiet des Treuhänders nicht besonders gut vertraut sind, kann Ihnen unser weiterer Artikel zu Themen «Was macht ein Treuhänder genau?» mehr Licht ins Dunkelheit bringen.

Treuhandvereinbarung: Pro und Kontra

Wie fast alles im Leben kann das Engagement eines Treuhänders spezielle Vor- und Nachteile mit sich bringen. Die wesentlichsten Aspekte davon haben wir unten zusammengefasst:.

Pro

  • Objektivität wegen fehlendem persönlichen Interesse am Immobilienkauf
  • Umfangreiche Hilfe basierend auf einer professionellen Expertise
  • Risikoreduktion durch die vom Treuhänder durchgeführten Prüfungen
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Kontra

  • Zusätzliche Kosten für die Beauftragung des Treuhänders
  • Zusätzlicher zeitlicher Aufwand aufgrund der Verlängerung des Verkaufsprozesses (Suche nach dem passenden Treuhänder, zusätzliche Prüfungen durch den Treuhänder usw.)
  • Abhängigkeit von der Kompetenz des ausgewählten Treuhänders

Wenn Sie also Ihre Immobilie sorgenfrei verkaufen möchten, kann Ihnen ein erfahrener Treuhänder viel Aufwand und Zeit einsparen.

Tipp!

Falls Sie aus dem Ausland in die Schweiz kommen und sich überlegen, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben, können Sie erheblichen Nutzen aus unserem Artikel zu dem Thema ziehen.

Den passenden Treuhänder beauftragen

Konzentrieren Sie sich darauf, einen erwiesenermassen fähigen Immobilientreuhänder zu engagieren und fragen ihn nach Referenzen. Sie möchten sich die Kosten dafür sparen? Meinen Sie nicht, dass es sinnvoll wäre, beim wahrscheinlich wertmässig bedeutendsten Verkauf, den Sie privat je machen werden, einen Fachmann an der Seite zu haben, der solche Verkaufsprozesse schon Dutzende Male erlebt und ausgeführt hat? Erfahrungsgemäss wiegen die erzielbaren Verkaufserlöse die entstandenen Kosten mehr als nur auf. Zudem erzielen Sie bei der Gegenpartei einen zusätzlichen Vertrauensvorschuss, weil eine professionelle Abwicklung auch den Käufern Unannehmlichkeiten ersparen kann. Ein renommierter Treuhänder wird seinen guten Ruf nicht wegen einer missglückten Transaktion riskieren. Das wissen alle Beteiligten.

Unsere Detailsuche kann Ihnen helfen, die besten Immobilientreuhänder in Ihrer Nähe zu finden. Unsere Bewertungen und Kundenfeedbacks helfen Ihnen, aus der grossen Masse den richtigen Berater zu finden.

Tipps von Treuhändern für einen profitablen Immobilienverkauf

Wenn Sie einen Treuhänder beauftragt haben, können sie in die weiteren Phasen des Verkaufsprozesses einsteigen. An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen, folgende Tipps zu beherzigen.

Zeitdruck vermeiden

Lassen Sie sich für den gesamten Verkaufsprozess ausreichend Zeit. Es gilt der Grundsatz: Bitte keine grosse Eile – es geht um wichtige Entscheide! Fällen Sie keine Entscheidungen unter Druck! Sie werden nur zu Ihren Ungunsten ausfallen. Wenn die Käufer merken, dass Sie unter Druck verkaufen, werden die Forderungen zunehmend unnachgiebiger und der Druck verstärkt. Sechs Monate sind der minimal zu erwartende Zeitraum für ein Verkaufsvorhaben des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung. An weniger populären Lagen sollte man eher 12 Monate kalkulieren.

Reparaturen bzw. Renovationen auf Sparflame stellen

Sobald Sie die Entscheidung für den Verkauf gefällt haben, sollten Sie nichts mehr in die Immobilie investieren. Der Käufer soll sich um diese Dinge kümmern. Es ist allemal besser, den Verkaufspreis um die Renovationskosten zu reduzieren und dem Käufer die Wahl zu lassen, ob und wie renoviert werden soll, als die Renovationskosten zu tragen und unter Umständen nicht den angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. Der Käufer kommt günstiger an die Immobilie und kann Einfluss auf die Gestaltung nehmen. Ein frisch renoviertes lila Bad mag für Sie attraktiv sein – aber vielleicht nur für Sie. Wenn Sie jedoch trotzdem Reparaturen durchführen lassen möchten, wird Ihnen der engagierte Treuhänder zur Seite stehen.

Angebotsvergleich durchführen

Besuchen Sie Immobilienportale und recherchieren Sie genau, wie ähnliche Immobilien angeboten werden. Der Erkenntnisgewinn kann Ihnen helfen, mit Ihrem Immobilientreuhänder auf einem höheren Niveau zu diskutieren und relevante Punkte kritisch zu beurteilen.

Hochwertige Fotos aufnehmen

Investieren Sie Zeit, attraktive Fotos Ihrer Immobilie aufzunehmen, um potenzielle Käufer zu gewinnen. Schöne Fotos sind ausschlaggebend für den wichtigen ersten Eindruck. Erfahrungsgemäss empfiehlt es sich, die Fotos an einem sonnigen Tag bei Tageslicht aufzunehmen.

Vorteile der Umgebung beschreiben

Der Kunde hat nicht nur Interesse daran, wie schön Ihre Immobilien aussieht, sondern auch daran, wie attraktiv die Umgebung ist und wer die Nachbarn sind. Erfahrungsgemäss lohnt es sich, die Vorteile der Umgebung hervorzuheben. Erstellen Sie deshalb eine Liste mit Kitas, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Restaurants usw., um den Standortvorteil herauszuarbeiten.

Immobilie bewerten lassen

Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie durch eine erfahrene Fachkraft bzw. einen Treuhänder bewerten. Was Sie vor 15 Jahren für das Haus bezahlt haben oder was der Bekannte kürzlich für seine Immobilie in einer anderen Gemeinde erlöst hat, ist ohne Bedeutung für Ihren individuellen Fall. Schliesslich können die Immobilienpreise je nach Ort und Jahr erheblich variieren. Die Zahl der Wohnungen ist in der Schweiz zwischen 2010 und 2020 um eine halbe Million Einheiten gestiegen. Die durchschnittlichen Immobilienpreise bewegen sich ebenso auf sehr unterschiedlichem Niveau. Während man im Kanton Zug durchschnittlich über CHF 13.500 pro Quadratmeter für ein Haus kalkulieren muss, ist der Preis im Kanton Jura mehr als dreimal günstiger. Nur dank einer professionellen Bewertung können Sie in Erfahrung bringen, wie viel Ihre Immobilie tatsächlich wert ist.

Dokumentation vorbereiten

Ihr Immobilientreuhänder sollte zur Liegenschaft eine ausführliche Dokumentation erarbeiten, die sämtliche Vorzüge, Fakten, aber auch die (offensichtlichen) Unzulänglichkeiten der Liegenschaft beschreibt. Das schafft Vertrauen beim Kaufinteressenten. Vermeiden Sie unbedingt, wichtige Informationen über die Verkaufsimmobilie vor Interessenten zurückzuhalten. Durch unvollständige Unterlagen könnten potenzielle Kaufinteressenten während der Verkaufsgespräche verloren gehen.

Besichtigungen durchführen

Präsentieren Sie interessierten Parteien Ihre Immobilie, falls nötig auch mehrmals. Planen Sie ausreichend Zeit ein und erlauben Sie den Interessenten die Gelegenheit, das potentielle neue Heim im Detail zu begutachten. Hausführungen unter Zeitdruck sind Gift für Ihr Vorhaben. Ideal sind leere Räume. Falls dies nicht möglich ist, sollten Sie Ihr „altes“ Zuhause zumindest blitzsauber und bei Tageslicht präsentieren.

Preisverhandlungen führen

Ein Rabatt von 4-5% gilt als Standard. Der Kunde erhofft sich also, dass der in der Anzeige angegebene Preis noch nicht in Stein gemeisselt und somit verhandelbar ist. Setzen Sie den Preis also auf ein Niveau, bei dem Sie noch ausreichend Spielraum besitzen. Es ist vorteilhaft, wenn Sie einen erfahrenen Immobilientreuhänder für die Preisverhandlungen engagieren, der sich mit der Lage in der Region perfekt auskennt. Das notwendige Fingerspitzengefühl trägt erheblich dazu bei, optimale Verkaufskonditionen auszuhandeln.

Fazit

Eine Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen ist keine einfache Geschichte. Es erfordert eine Menge Zeit, Know-how und Verhandlungsfähigkeit. Eine qualifizierte Person aus dem Bereich “Treuhand” kann Ihnen helfen, den Immobilienverkauf wesentlich leichter zu gestalten. Sie erhalten eine professionelle Immobilienberatung, die Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Verkaufsstrategie zur Seite steht. Obwohl die Beauftragung derartiger Spezialisten in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, trägt diese Vorgehensweise sichtbar Früchte. Als ebenso wichtig beim Immobilienverkauf gilt das Einhalten praktischer Regeln: kein Zeitdruck, eine intensive Recherche des Schweizer Immobilienmarktes, Vorbereitung der notwendigen Unterlagen sowie die Erstellung ausdrucksstarker Fotos, usw. Geduld zahlt sich aus, wenn man eine Verkaufsstrategie mit dem Treuhänder ausgearbeitet hat und diese anschliessend Schritt für Schritt umsetzt.

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Nebenkostenabrechnung FAQ: Vorlagen & Tipps für Vermieter https://treuhand-suche.ch/blog/nebenkostenabrechnung/ https://treuhand-suche.ch/blog/nebenkostenabrechnung/#respond Fri, 12 May 2023 08:00:35 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8856 The post Nebenkostenabrechnung FAQ: Vorlagen & Tipps für Vermieter appeared first on treuhand-suche.ch.

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Als Vermieter ist es Ihre Verantwortung, eine ordnungsgemässe Neben­kosten­abrechnung oder Betriebs­kosten­abrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. Diese Abrechnung gibt Auskunft darüber, ob der Mieter eine Nachzahlung leisten oder ein Guthaben erhalten muss. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Abrechnung korrekt und vollständig ist. In diesem Artikel finden Vermieter wichtige Informationen zu diesem Thema.

1. Welche Gesetze regeln die Neben­kosten­abrechnung?

Nebenkosten beziehen sich auf die Kosten, die dem Vermieter für Leistungen entstehen, die mit der Nutzung der Mietwohnung in Verbindung stehen. Hierzu gehören insbesondere Heiz- und Warmwasserkosten sowie ähnliche Betriebskosten und öffentliche Abgaben, die ausschliesslich mit der Nutzung der Mietwohnung zusammenhängen.

Der Mieter ist nur dann verpflichtet, die Nebenkosten zu zahlen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Sind keine Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt, geht das Gesetz davon aus, dass diese bereits im Mietzins enthalten sind. Die Art. 4 bis 8 des VMWG enthalten detaillierte Bestimmungen zur Nebenkostenabrechnung, einschliesslich der pauschalen Abrechnung solcher Kosten, der anrechenbaren Heiz- und Warmwasserkosten sowie der Heizkostenabrechnung selbst.

2. Welche Kosten sind zulässig und welche nicht?

Der Vermieter kann nur die Neben­kosten auf den Mieter übertragen, die gesetzlich erlaubt sind und im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen. Die Mietrechts­verordnung gibt eine ausführliche Liste der abrechenbaren Betriebs­kosten für Heizung, Wartung und Kontroll­arbeiten, aber keine Kosten für Instand­haltung, Renovierung und Ersatz­anschaffungen.

Zulässige Nebenkosten

  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Heizung
    • Wartung
    • Reinigung
    • Versicherungsprämien
  • Hauswart
    • Bruttolohn
    • Verbrauchsmaterial
  • Elektrizität
  • Gas
  • Lüftung
  • Liftanlage
  • TV-Antennenanlage
  • Abwassergebühren
  • Treppenhausreinigung
  • Garten- und Umgebungspflege
  • Schneeräumung
  • Beleuchtung
  • Verwaltungspauschale (ca. 3% der Nebenkosten)
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Nicht zulässige Nebenkosten

  • Grund­steuern
  • öffentliche Abgaben
  • Erschliessungs­gebühren
  • Gebäude­versicherungs­prämien
  • Grund­pfand­zinsen
  • Reparaturen
  • Instand­haltung
  • Investitionen
  • Abschreibungen des Mietobjekts

3. Wie ist eine Neben­kosten­abrechnung aufgebaut?

Die Neben­kosten­abrechnung sollte bestimmte Angaben enthalten, wie eine Auflistung der erlaubten Neben­kosten wie Heizung und Warm­wasser, den Gesamt­betrag der Neben­kosten, den Verteilungs­schlüssel zwischen den Miet­parteien und den Gesamt­betrag, den die Mieter entweder schulden oder zurück­erhalten. Es gibt keine standardisierte Vorlage für eine Neben­kosten­abrechnung, da jedes Gebäude und jede Wohnung individuell abgerechnet wird.

In der Regel werden die Kosten basierend auf dem Verhältnis der Wohnflächen auf die Mieter aufgeteilt, ausser bei Kabel-TV-Fernsehgebühren. Bei Mehr­familien­häusern werden die Gesamt­kosten auf alle Miet­parteien verteilt, basierend auf einem klar nach­voll­ziehbaren Verteiler­schlüssel. Der Vermieter kann den Verteiler­schlüssel nur unter bestimmten Fristen und Form­vorschriften ändern.

Mögliche Aufschlüsselungen:

  • Verteil­schlüssel (mit Faktor X)
  • Nach Volumen
  • Nach Fläche
  • Gleich­verteilt
  • Nach Personen­anzahl
  • Individuelle Messung

Bei gewerblichen Vermietungen variiert die Neben­kosten­belastung, da der Mieter alle Kosten für den Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Räume trägt. Die Erstellung einer Neben­kosten­abrechnung für Gewerbeflächen hängt vom Mietvertrag und dem Gebäude ab. Laut dem Energiegesetz von 1998 müssen für Neubauten verbrauchs­abhängige Heiz- und Warmwasser­kosten­abrechnungen erstellt werden. Ein Drittel der Kantone fordert auch für Altbauten verbrauchs­abhängige Abrechnungen, die bei der kantonalen Energie­fach­stelle angefordert werden können.

Neben­kosten­abrechnung: Anschreibe-Vorlage für Vermieter

Ein Muster­vorlage für das Anschreiben zu Ihrer Neben­kosten­abrechnung finden Sie kostenlos zum Download. Beachten Sie jedoch, dass das Muster lediglich eine Vorlage bietet und keine Rechts­beratung ersetzt. Lassen Sie die Vorlage daher stets von einem Rechts­anwalt auf Aktualität prüfen und passen Sie es gegebenenfalls an. Treuhand-suche.ch gibt keine Garantie auf die Rechts­sicherheit dieser Vorlage.

4. Welche Möglichkeiten zur Abrechnung der Nebenkosten gibt es?

Pauschale

Der Vermieter kann sich dafür entscheiden, mit dem Mieter eine pauschale Vereinbarung für die Neben­kosten zu treffen. Der Pauschal­betrag wird aus dem Durchschnitt der Heiz- und Neben­kosten der letzten drei Jahre errechnet. Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Neben­kosten­abrechnung zu erstellen. Weder der Vermieter noch der Mieter können Nach­forderungen oder Rück­forderungen geltend machen, wenn die Pauschale nicht mehr die effektiven Kosten der Nebenkosten deckt. Der Vermieter muss drei weitere Jahre warten, um einen neuen Durchschnitts­wert zu errechnen, der dann mit der aktuellen Pauschale verglichen werden kann. Wenn der neue Durchschnitts­wert höher ist, kann der Vermieter die Pauschale um den Differenz­betrag erhöhen. Der Vermieter ist verpflichtet, eine solche Erhöhung dem Mieter mithilfe des amtlichen Miet­zins­anpassungs­formulars mit Begründung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine mitzuteilen.

Wenn der Mieter Bedenken hat, dass die Pauschale zu hoch ist, kann er Auskunft über die Durchschnitts­kosten verlangen und eine Anpassung beantragen.

Akonto­zahlungen

Bei Akonto­zahlungen oder Abschlags­zahlungen zahlt der Mieter im Voraus für die Neben­kosten einen bestimmten Betrag, der einmal jährlich nach Ablauf der Rechnungs­periode abgerechnet wird.

Wenn die Kosten aus der Neben­kosten­abrechnung höher sind als die Summe der Akonto­zahlungen, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten.

Wenn die Kosten geringer ausfallen als die geleisteten Akonto­zahlungen, muss der Vermieter eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Akonto­zahlungen leisten.

Wichtig

Der Vermieter muss darauf achten, dass die Höhe der Akonto­zahlungen nicht zu niedrig angesetzt ist, um eine Nach­zahlung in der Neben­kosten­abrechnung zu vermeiden. Andernfalls kann dies als absichtliche Täuschung angesehen werden und das Gericht kann rückwirkend die Akonto­zahlungen den tatsächlichen Kosten entsprechend erhöhen und den Netto­mietzins dementsprechend reduzieren.

5. Was geschieht, wenn neue Neben­kosten hinzukommen?

Wenn der Vermieter neue Neben­kosten einführt, die der Mieter bezahlen muss, dann handelt es sich um eine Miet­zins­erhöhung. Der Vermieter muss dabei die Vorschriften zur Miet­zins­erhöhung einhalten. Falls die zusätzlichen Neben­kosten zu einer höheren Pauschale führen, muss der Vermieter dem Mieter dies unter Angabe von Gründen und Einhaltung der Fristen und Termine per amtlichem Miet­zins­anpassungs­formular mitteilen.

6. Wer bezahlt bei Leerstand die Neben­kosten­abrechnung?

Wenn eine Wohnung oder ein Geschäfts­raum leer steht, muss der Vermieter die anfallenden Neben­kosten tragen. Normalerweise kann er die Neben­kosten und Heiz­kosten nicht auf die anderen Mieter im Haus umlegen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn es keine individuellen Heiz­kosten­zähler gibt und die leerstehenden Räume nur beheizt werden, um Frostschäden zu vermeiden, darf der Vermieter einen Teil der Heiz­kosten auf die anderen Mieter umlegen. Die Verteilung der Heizkosten auf die leeren Räume richtet sich nach dem Verteilschlüssel gemäss Art. 7 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR):

  • 2/3 bei Zwei- bis Drei­familien­häusern
  • 1/2 bei Vier- bis Acht­familien­häusern
  • 1/3 bei grösseren Gebäuden sowie Büro- und Geschäfts­häusern

7. Welche Rechte hat der Mieter bei einer fehler­haften Neben­kosten­abrechnung?

Wenn die Neben­kosten­abrechnung unverständlich, ungenügend oder fehlerhaft ist, hat der Mieter das Recht, die Belege einzusehen, auf deren Basis die Abrechnung erstellt wurde. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter die Belege an dessen Wohn- oder Geschäfts­sitz einsehen muss, sofern sich dieser Ort in der Nähe des Mieters befindet. Wenn der Vermieter Kopien der Belege versendet, kann er dafür ein Entgelt verlangen. Wenn der Mieter mit Positionen in der Abrechnung nicht einverstanden ist, kann er eine Korrektur verlangen und eine schriftliche Begründung für die Abweichungen vorlegen. Der Mieter hat das Recht, eine entsprechende Reduzierung der Kosten zu verlangen. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Einsprache beim Vermieter oder für die Anfechtung bei der Schlichtungs­stelle. Der Vermieter darf dem Mieter auch nicht das Recht auf Einsicht in die Belege zwecks detaillierter Abrechnung befristen.

Wichtig

Bei einer fehlerhaften Neben­kosten­abrechnung verjährt der Anspruch des Mieters auf Rückforderung nach einem Jahr. Im Gegensatz dazu hat der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung der Heiz- und Neben­kosten­abrechnung, der innerhalb einer Frist von 5 Jahren verjährt. Wenn diese Verjährungs­frist abgelaufen ist, kann der Vermieter rechtlich keine Ein­forderung oder Nach­forderung der Abrechnung mehr geltend machen.

8. Was passiert, wenn der Mieter die Neben­kosten­abrechnung nicht bezahlt?

Wenn der Mieter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Neben­kosten­abrechnung schriftlich Einspruch beim Vermieter erhebt, gilt die Abrechnung als vom Mieter genehmigt. Wenn der Mieter die Einsicht in die Belege verlangt, beginnt die 30-tägige Frist zur Einsprache erst, nachdem alle Belege eingesehen wurden. Nach­zahlungen oder Rück­zahlungen durch den Vermieter müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Neben­kosten­abrechnung bezahlt werden. Wenn der Mieter in Zahlungs­verzug gerät, kann der Vermieter dem Mieter erst nach Ablauf dieser Frist eine Frist zur Zahlung setzen. Die Frist beträgt mindestens zehn Tage und für Wohn- und Geschäfts­räume mindestens 30 Tage. Wenn der Mieter innerhalb der neuen Frist nicht bezahlt, kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen und für Wohn- und Geschäfts­räume eine Kündigungs­frist von mindestens 30 Tagen zum Monats­ende setzen.

9. Welche Fristen müssen beachtet werden?

Laut Artikel 4 des Miet­rechts muss der Vermieter dem Mieter eine jährliche Neben­kosten­abrechnung zukommen lassen, in der nur die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen (Artikel 257b Absatz 1 OR und Artikel 5 Absatz 1 VMWG). Es ist nicht erlaubt, mit der Neben­kosten­abrechnung Gewinn zu erzielen. Die Neben­kosten­abrechnung sollte innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abrechnungs­periode vorliegen. In der Schweiz dauert die Abrechnungs­periode in den meisten Fällen vom 1. Juli bis zum 30. Juni oder vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wenn die Neben­kosten­abrechnung fehlerhaft ist, verjährt der Rück­forderungs­anspruch des Mieters nach einem Jahr in der Schweiz. Der Nach­forderungs­anspruch des Vermieters aus einer Neben­kosten­abrechnung verjährt nach 5 Jahren.

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Welche Kantone sind bei AHVeasy dabei? https://treuhand-suche.ch/blog/welche-kantone-sind-bei-ahveasy-dabei/ https://treuhand-suche.ch/blog/welche-kantone-sind-bei-ahveasy-dabei/#comments Mon, 28 Mar 2022 08:00:39 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=2045 The post Welche Kantone sind bei AHVeasy dabei? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Mit dem Einsatz von AHVeasy können Treuhänder, Unternehmer, Personal­verantwortliche und Payroll Manager den administrativen Aufwand rund um das Lohnwesen reduzieren. Der Traum von der papierlosen Personal­administration rückt so in greifbare Nähe. Zudem ist immer die ganze «History» der Lohnänderungen, der periodischen Abrechnungen der Lohn­neben­kosten und der früher eingereichten Lohnmeldungen jederzeit abrufbar. Zudem gibt es Ausgleichs­kassen, die die Nutzung von AHVeasy mit geringeren Verwaltungs­kosten für den Arbeitgeber belohnen. Im Kanton Zürich beispielsweise spart ein Arbeitgeber bei einer jährlichen Brutto­lohn­summe von CHF 1’000’000 für den gesamten Betrieb immerhin rund CHF 300 an Verwaltungs­kosten. Registrieren lohnt sich also auch in dieser Hinsicht.

Im Jahr 2022 werden bereits 63% der Schweizer Kantone von AHVEasy unterstützt. Ist Ihr Kanton dabei? Die Antworten auf diese und andere häufig gestellten Fragen zu AHVEasy finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

Haben Sie Probleme, einen Treuhänder zu finden, der mit Ihrer bevorzugten Buchhaltungssoftware arbeitet?! Auf unserer Website können Sie den entsprechenden Filter nutzen und schnell einen passenden Treuhänder finden!

Verbreitung von AHVeasy bei den Schweizer Ausgleichskassen (Stand 2022)

AHVeasy kantonale Karte 2022
Kanton AHVeasy Status Alternative digitale Ausgleichskasse
Aargau nicht geplant Onlineplattform connect
Appenzell Ausserrhoden eingeführt
Appenzell Innerrhoden eingeführt
Basel-Landschaft nicht geplant Onlineplattform connect
Basel-Stadt nicht geplant Onlineplattform connect
Bern geplant Onlineplattform connect
Freiburg eingeführt
Genf eingeführt
Glarus eingeführt
Graubünden eingeführt
Jura geplant Onlineplattform e-business
Luzern nicht geplant Onlineplattform connect
Neuenburg geplant Onlineplattform ePortal
Nidwalden eingeführt
Obwalden eingeführt
Schaffhausen eingeführt
Schwyz eingeführt
Solothurn eingeführt
St. Gallen eingeführt
Thurgau eingeführt
Tessin eingeführt
Uri eingeführt
Wallis nicht geplant Onlineplattform E-Business
Waadt nicht geplant Onlineplattform e-Business
Zug eingeführt
Zürich eingeführt
Liechtenstein geplant AHV, IV, FAK Informationsportal

Merkmale von AHVEasy

Hub für alle juristischen Personen

AHVeasy ermöglicht es allen juristischen Personen — also Selbstständigen, Privathaushalten mit Angestellten sowie anderen Unternehmen — einen Überblick über den Status der Sozialbeiträge zu erhalten. Sämtliche Rechnungen und Berichte, die bei der kantonalen Behörde eingereicht werden, sind nach der Registrierung von AHVeasy problemlos zugänglich.

Verbindung zur Buchhaltungssoftware

Kombinieren Sie die AHVeasy-Daten mit dem Steuer- oder Lohnprogramm. Durch diese Synchronisation werden Ihre Änderungen an den Personaldaten umgehend im kantonalen Amt übernommen. Durch die Anbindung von AHVeasy an Ihre Unternehmenssoftware steigern Sie die Geschwindigkeit und die Qualität Ihrer Lohnabrechnung und Steuererklärung.

Flexible Unternehmensdaten

Mit AHVeasy-Tools behalten Sie den Überblick über alle Sozialbeiträge, können neue Rechnungen schnell bearbeiten, aktuelle Berichte erstellen und einreichen. AHVeasy macht es leichter, online Änderungen an Unternehmens- und Mitarbeiterdaten vorzunehmen.

Zusammenarbeit und Support

AHVeasy-Benutzer können Daten mit anderen Nutzern teilen und so Geschäftsprozesse optimieren. Problemlos kann beispielsweise einem ausgewählten Mitarbeiter oder Treuhänder Zugang gewährt werden. Auf diese Weise verfügt der Verantwortliche für Ihre Lohnbuchhaltung stets über aktuelle Daten und die passenden Werkzeuge.

AHVeasy Schnittstelle und Funktionen

Hier ist eine Liste der Bereiche und Werkzeuge, die einer AHVeasy-Benutzerfirma zur Verfügung stehen.

  1. Übersicht
    • Benachrichtigungen
    • Statistiken
    • Offene Rechnungen
    • Einsätze im Ausland
    • Neueste Meldungen
    • Neueste Dokumente
    • Abrechnungskonto und Akontogrundlagen
  2. Unternehmen
    • Unternehmensadressen
    • Konto für Rückzahlungen
    • Filialen
  3. Mitarbeiter
    • Mitarbeiterstamm
    • Abweichende Daten
  4. Lohndeklaration
    • Lohndeklaration [Aktuelles Jahr]
    • Bestehende Lohndeklaration
    • Test-ELM-Meldungen zum Datenabgleich
  5. Meldungen
  6. Dokumente
  7. Benutzerverwaltung

Sämtliche Funktionen sind intuitiv. Die umfangreiche Funktionalität macht es leicht, Ihre Unternehmensdaten zu bedienen und einen Überblick über Ihre Sozialbeiträge zu erhalten.

AHVEasy für Treuhänder

Alles, was Sie benötigen, um Ihrem Treuhänder Zugang zu Ihrem AHVeasy-Profil zu erlauben, ist seine E-Mail-Adresse. Das Verfahren umfasst 4 Schritte:

  1. Gehen Sie auf den Reiter «Benutzerverwaltung» und klicken Sie auf «Neuen Benutzer hinzufügen».
  2. Geben Sie die E-Mail-Adresse Ihres Treuhänders ein.
  3. Bestätigen Sie die Genehmigung (Sie erhalten die entsprechende E-Mail innerhalb einer Stunde).
  4. Legen Sie die Berechtigungsstufe des Treuhänders fest (Ansicht, Bearbeitung oder Administrierung).

Das Treuhänderprofil verfügt über eine Reihe von Sonderfunktionen. Sie ermöglichen es, die Daten aller Unternehmen, die Zugang gewährt bekommen, einzusehen und zu verwalten. Alle Änderungen, die an diesen Unternehmen vorgenommen werden, werden automatisch mit dem Namen der Person gekennzeichnet, die diese Änderungen vorgenommen hat. Auf diese Weise können Eingaben leicht nachverfolgt und — wenn nötig — korrigiert werden.

Häufig gestellte Fragen über AHVEasy

Noch nicht registriert oder Password vergessen — was ist zu tun?

Auf der Anmeldeseite von AHVeasy können Sie sich registrieren oder ein neues Passwort anfordern. Ihr neues Passwort wird automatisch generiert und an Ihre E-Mail geschickt. Es kann vorkommen, dass Ihr Mailsystem den Absender als gefährlich oder unsicher einstuft und die E-Mail deshalb nicht in Ihrem Posteingang anzeigt. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam- oder Werbeordner auf neue E-Mails. Sollten Sie die obige E-Mail dort nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre interne IT-Abteilung und lassen Sie überprüfen, ob die E-Mail-Adresse do‑not‑reply@eadminportal.ch automatisch ausgefiltert oder blockiert wurde.

Registrierung — Festnetznummer oder Mobiltelefonnummer?

Bitte verwenden Sie für die Registrierung ausschliesslich die Nummer Ihres Mobiltelefons, da Sie bei jeder Anmeldung eine SMS erhalten.

Warum muss man zwei Telefonnummern angeben, eine geschäftliche und eine mobile?

Beim Einloggen wird der SMS-Code an die Handynummer gesendet. Diese Nummer ist für niemanden sichtbar. Der Support von AHVeasy nutzt die geschäftliche Telefonnummer, wenn man Sie kontaktieren möchte.

Kann man auch mit einem Tablet oder Smartphone in AHVeasy die Daten bearbeiten?

AHVeasy ist nicht für Smartphones optimiert. Für eine optimale Darstellung benötigt der Bildschirm horizontale Auflösung von mindestens 1440 Pixeln. Tablets mit dieser Auflösung sind für AHVeasy geeignet. Bei einer geringeren Auflösung können Darstellungen, z. B. Tabellen, möglicherweise verzerrt dargestellt werden.

Wie kann man neue Mitarbeiter erfassen?

Um neue Mitarbeiter erfassen zu können, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung. Falls Ihnen diese noch nicht vorliegt, müssen Sie diese bei Ihrem Administrator beantragen.

Anschliessend erkennen Sie den Button auf der rechten Seite im Reiter «Mitarbeiter», «+ Mitarbeiter hinzufügen». Über diesen können Sie neue Mitarbeiter eintragen. Falls Sie den Mitarbeiterstamm einsehen möchten, aber keine Möglichkeit haben, Mitarbeiterdaten zu bearbeiten, verfügen Sie lediglich über die Lese- aber nicht über die Bearbeitungsberechtigung. Wenden Sie sich auch in diesem Fall an Ihren Administrator, um die erforderliche Berechtigung zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Lohnmeldung ohne einen vollständigen Mitarbeiterstamm nicht manuell eingegeben werden kann.

Wie erhält man eine Quittung der Lohndeklaration?

Im Falle einer abgegebenen Lohnmeldung oder eines Lohnzuschlages kann jederzeit eine Lohnliste sämtlicher Mitarbeiter erstellt werden. Dies geschieht über die Registerkarte «Lohnmeldung», Auswahl «Alle Lohnmeldungen/Lohnzuschläge» über die Schaltfläche «Beleg anzeigen/neu generieren».

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Wegleitung zum Abzug von Krankheitskosten in der Steuererklärung https://treuhand-suche.ch/blog/krankheitskosten-in-der-steuererklaerung/ https://treuhand-suche.ch/blog/krankheitskosten-in-der-steuererklaerung/#respond Thu, 23 Dec 2021 16:51:57 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=7817 The post Wegleitung zum Abzug von Krankheitskosten in der Steuererklärung appeared first on treuhand-suche.ch.

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Falls Sie über das Jahr hinweg Krankheits- und Unfall­kosten selbst übernommen haben, können Sie diese Kosten später in ihrer Steuer­erklärung abziehen. Dennoch sollten Sie einige Regeln beachten, die Sie beim Ausfüllen der Steuer­erklärung berücksichtigen müssen. Die Schweizer Steuer­regeln unterscheiden zwischen Krankheits- und Unfall­kosten sowie behinderungs­bedingten Kosten.

Krankheits- und Unfallkosten

Bei abzugsfähigen Kosten handelt es sich um Positionen, die bei Ihnen oder bei von Ihnen unterhaltenen Personen entstanden sind und nicht durch eine Versicherung (AHV, IV, Krankenkasse, Unfallversicherung, Ergänzungsleistungen, Haftpflichtversicherung usw.) gedeckt sind.

Tipp

Um Krankheits- und Unfall­kosten abzugs­fähig zu gestalten, müssen die entsprechenden Belege (Arzt­zeugnisse und Rechnungen) der Steuer­erklärung beigefügt werden.

Ein Abzug kann geltend gemacht werden, falls ihre eigenen Abgaben für Krankheits- und Unfall­kosten auf Bundeslevel mehr als 5% des Rein­einkommens überschreiten.

Beispiel

Im Jahre 2020 belief sich Ihr Netto­einkommen auf CHF 80’000. Entsprechend werden nur Kosten abgezogen, die CHF 4’000 übersteigen. Lägen ihre tatsächlichen Krankheits­kosten bei CHF 6’000, würden Sie CHF 2’000 in der Steuer­erklärung abziehen.

Die meisten Kantone folgen diesen Kalkulationen, dennoch gibt es einige Unterschiede.

Kantonale Übersicht des Abzugs von Krankheits- und Unfallkosten in der Steuererklärung

Kantonale Übersicht des Abzugs von Krankheits- und Unfallkosten in der Steuererklärung

Kantonale Übersicht des Abzugs von Krankheits- und Unfallkosten in der Steuererklärung

Kanton Regelung
  • Zürich
  • Bern
  • Luzern
  • Uri
  • Schwyz
  • Obwalden
  • Nidwalden
  • Zug
  • Freiburg
  • Basel-Stadt
  • Schaffhausen
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Graubünden
  • Aargau
  • Thurgau
  • Tessin
  • Waadt
  • Neuenburg
  • Jura
5 % des Nettoeinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.
  • St. Gallen
  • Wallis
2 % des Nettoeinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.
  • Glarus
2 % des Nettoeinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.
  • Solothurn
5 % des Reineinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.
  • Basel-Land
Alle effektiven Kosten, ohne Selbstbehalt und ohne Maximum.
  • Genf
0.5 % des Reineinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.

Welche Krankheits­kosten­kategorien sind in der Steuer­erklärung abzugs­fähig?

Aufwendungen, die im Zusammen­hang mit der Erhaltung oder Wieder­her­stellung der körperlichen oder geistigen Gesundheit stehen, sind erstattungs­fähig. Trotzdem sollten Sie vorsichts­halber prüfen, ob ihre Ausgaben zu den abzugs­fähigen Kategorien gehören.

Welche Krankheitskostenkategorien sind in der Steuererklärung abzugsfähig

Arzt-, Spital- und Medikamenten­kosten

Gemäss dieser Kategorie können Sie sowohl Arztkosten und Medikamenten­kosten für staatlich anerkannte Ärzte als auch die Kosten für einen Natur­heil­praktiker abziehen, sofern er einen anerkannten komplementär­medizinischen Ausbildungs­abschluss nachweisen kann.

Zahnbehandlungs­kosten

Die Kosten für die Behebung von Zahn­krankheiten, Zahn­korrekturen, Dental­hygiene und Zahn­techniker sind abzugsfähig.

Dennoch sind bei Behandlungen rein kosmetischer Art die Kosten nicht abzugsfähig.

Kosten für medizinische Apparate und Hilfs­mittel

Dazu gehören die Kosten für notwendige und ärztlich verordnete Geräte wie Brillen, Kontakt­linsen, Hör­geräte, Inhalations­apparate, Prothesen.

Die Kosten für Luxusgeräte wie z. B. Luxusbrillen lassen sich nicht in Abzug bringen.

Besondere Heilmas­snahmen

In dieser Kategorie können Sie Massnahmen wie Massagen, Bestrahlungen, Heilbäder, Kuraufenthalte, Physiotherapien, Ergotherapie, Logopädie, Psycho­therapie, usw. abziehen.

Achten Sie darauf, dass die Massnahmen von einem Arzt verordnet und von diplomierten Personen durchgeführt werden müssen.

Pflege­kosten

Kosten für ambulante Pflege zu Hause sind abziehbar. Unwesentlich ist dabei, wer diese Pflegeleistungen erbringt (Krankenschwester, Spitexorganisationen, private Pflegekräfte etc.).

Nicht abziehbar ist der Anteil der Kosten, der auf die Haushaltführung bzw. Unterkunft und Verpflegung entfällt.

Bei Residenz in Alters- und Pflege­heimen werden die krankheits- bzw. behinderungs­bedingten Kosten je nach Pflege­intensität verrechnet. Dafür wird ein 12 Stufen-System vorbereitet, das sich BESA-System nennt.

Personen, die zur Pflege­stufe 1-3 gehören und geringe Hilfe benötigen, können die Kosten als Krankheits­kosten in der Steuer­erklärung abziehen.

Ab Pflege­stufe 4 (regelmässige Hilfe) gelten die Kosten für Alters- und Pflegeheime als behinderungs­bedingte Kosten (lesen Sie unten).

Kosten für Diäten oder Spezial­nahrung

Kosten für Diäten oder Spezial­nahrung – sofern ärztlich angeordnet – sind ebenso abziehbar. Beispiel­weise darf man bei Laktose und Diabetes effektive Mehr­kosten abziehen.

Zöliakiepatienten dürfen einen Pauschal­abzug von CHF 2’500 geltend machen, sofern die Krank­heit durch ein ärztliches Zeugnis attestiert wird.

Welche Krankheitskostenkategorien sind in der Steuererklärung nicht abzugsfähig?

Welche Krankheitskostenkategorien sind in der Steuererklärung nicht abzugsfähig
  • Transportkosten

  • Präventivmassnahmen

  • Schlankheitskuren und Wellnessbehandlungen

  • Eigene Pflegeleistungen

  • Akupunktur und andere naturheilärztliche Behandlungen

  • Schönheitsbehandlungen oder -operationen

  • Selbsterfahrung, Selbstverwirklichung oder Persönlichkeitsreifung

Abzug von behinderungsbedingten Kosten

«Behinderungsbedingte Kosten» in der Steuererklärung unterscheiden sich von Krankheit- und Unfallkosten meistens über ihre Dauerhaftigkeit. Ist infolge einer Behinderung die Person zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gekommen, die es kompliziert oder unmöglich gestaltet, Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen, soziale Kontakte zu halten, sich zu bewegen, sich aus- oder weiterzubilden, eine Erwerbstätigkeit nachzugehen, spricht man von «behinderungsbedingten Fällen».

Im Fall der Behinderung kann eine Person beispielsweise eine Kapitalleistung für künftige behinderungsbedingte Kosten von der Versicherungsgesellschaft beziehen. Die Steuerabzüge können jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächlichen Kosten die oben genannte Entschädigungssumme übersteigen.

Welche behinderungs­bedingten Kosten sind in der Steuer­erklärung abzugs­fähig?

Assistenzkosten

Zu dieser Kategorie gehören sämtliche notwendigen Kosten für Pflege, Betreuung und Begleitung, die bei der alltäglichen Verrichtung, dem Beibehalten persönlicher Kontakte, der Aus- und Weiterbildung und sowie den notwendigen Beobachtungen entstehen.

Kosten für Haus­halt­hilfe und Kinder­betreuung

Dazu ist es nötig, einen ärztlichen Nachweis zu besitzen.

Kosten für den Aufenthalt in Tages­strukturen

Zu dieser Kategorie gehören die Kosten für den Besuch von Tages­zentren und Beschäftigungs­stätten exklusive der Aufwände für Verpflegung.

Kosten für Heim- und Entlastungs­aufenthalte

Man kann die Pflegekosten eines Alters- oder Pflegeheims abziehen, sofern die behinderte Person der Pflegestufe grösser 4 angehören.

Kosten für anerkannte heil­lpädagogische Therapien

Die Kosten für heil­pädagogische Therapien wie heil­pädagogisches Reiten, Musik­therapien, Erlernen der Blinden­schrift, Low-Vision Training für Seh­behinderte, Ablese­unterricht für Hör­behinderte oder einen Therapie­hund – sofern ärztlich verordnet – sind abzugsfähig.

Tipp

Diese Dienst­leistungen, genau wie die in der Steuer­erklärung als Krank­heits­kosten anerkannten Leistungen, sollten nur von zugelassenen medizinischen Fach­kräften erbracht werden.

Kosten für Hilfs­mittel, Pflege­artikel und Kleider

Kosten für Anschaffung oder Miete von Hilfsmitteln wie z. B. Windeln oder Stoma-Artikeln, Anwendungs­trainings, Reparaturen und Unterhalt von Hilfs­mitteln, Installationen notwendiger Alarm­anlagen, Mehr­kosten für Spezial­anfertigungen von Kleidern oder Schuhen, die die Folgen der Behinderung zu minimieren helfen, sind abzugsfähig.

Wohnkosten

Hierzu gehören Kosten, die infolge eines behinderungsbedingten Umbaus, der Anpassung oder dem Unterhalt einer Unterkunft entstehen.

Kosten für Privat­schulen

Die Kosten, die infolge des Besuchs einer Privat­schule entstehen, werden nur dann abgezogen, falls die Zusage des kantonalen schul­psychologischen Dienstes existiert, dass eine Ausbildung eines behinderten Kindes in einer öffentlichen Schule nicht möglich ist.

Transportkosten

Unter Transportkosten versteht man die Ausgaben für öffentliche Verkehrs­mittel und Behinderten­fahr­dienste zum Arzt, zu Therapien, zu Tages­stätten und sind abzugsfähig. Man darf auch die Kilometer­entschädigung eines privaten Autos geltend machen, falls oben genannte Varianten wegen der Behinderung nicht möglich sind.

Zu dieser Kategorie gehören auch die Kosten einer Veränderung des Fahrzeugs.

  • Kosten für Freizeitfahrten sind nicht abziehbar.
  • Kosten zum Arbeitsplatz werden als Berufskosten abgezogen.

Pauschalabzüge

Anstatt die tatsächlichen Krankheits­kosten in der Steuer­erklärung zu addieren, dürfen behinderte Personen einen Pauschal­abzug gelten machen.

Krankenkosten Pauschalabzüge
  • CHF 2’500 — Bezieher einer Hilflosenentschädigung leichten Grades
  • CHF 5’000 — Bezieher einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades
  • CHF 7’500 — Bezieher einer Hilflosenentschädigung schweren Grades

Behinderte Personen, die zu der Gruppe der Gehörlosen oder Nieren­kranken gehören, die sich einer Dialyse unterziehen müssen, können einen Pauschal­abzug in Höhe von CHF 2’500 geltend machen.

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Unterhaltskosten von Liegenschaften: Kantonaler Vergleich 2021 https://treuhand-suche.ch/blog/unterhaltskosten-von-liegenschaften/ https://treuhand-suche.ch/blog/unterhaltskosten-von-liegenschaften/#comments Fri, 27 Aug 2021 14:00:19 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6982 The post Unterhaltskosten von Liegenschaften: Kantonaler Vergleich 2021 appeared first on treuhand-suche.ch.

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Zahlen Sie viel Steuern für ihr altes Haus? Wissen Sie, dass Sie bei einer Reparatur nicht nur eine Optimierung des Gebäudes vornehmen, sondern auch Geld sparen und umweltfreundliche Massnahmen treffen können. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Lösungen auf, wie Sie die Renovierungskosten ihrer Liegenschaften als Abzüge rational in ihrer Steuererklärung eintragen können und was Sie beachten sollten, falls Sie zwischen Unterhaltskosten oder Pauschalabzügen der Liegenschaften wählen können.

Es gibt zwei Optionen, wie Sie in ihrer Steuererklärung Unterhaltskosten abziehen können.

  • Pauschalabzug: In diesem Fall dürfen Sie — unabhängig von Ihren effektiven Ausgaben — einen festen Prozentsatz von Ihrem Liegenschaftseinkommen abziehen. Sie benötigen dafür keine Belege zum Beweis.
  • Effektive Unterhaltskosten Sie können in Ihrer Steuererklärung aber auch die Kosten angeben, die Sie tatsächlich übernommen haben. In diesem Fall müssen Sie jede einzelne Ausgabe separat deklarieren und entsprechende Belege beilegen.

Sie können jedes Jahr aufs Neue für jede Liegenschaft entscheiden, welche Vorgehensweise für Sie profitabler ist. In den meisten Kantonen gelten für jede Liegenschaft Pauschalen zwischen 10% oder 20% des deklarierten Bruttomietertrages. Detaillierte prozentuale Bedingungen je nach Kanton sehen Sie in der Tabelle unten.

Tipp

Falls ihre Ausgaben höher als 20% des Bruttomietertrages ihrer Liegenschaft liegen, macht es Sinn, die tatsächliche Kosten geltent zu machen und damit die Abzüge zu erhöhen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass man nur Kosten abziehen darf, die nicht wertsteigernd sind. Eine Wertsteigerung bedeutet, dass man die alten Objekte nicht nur ersetzt, sondern auch hinsichtlich bestimmter Kriterien qualitativ deutlich verbessert. Der Wert des Hauses darf nicht durch die ausgeführten Massnahmen steigen.

Ausgaben für die Liegenschaft

Werterhaltende
Ausgaben

  • Regelmässigkeit
  • Ersatzbeschaffung
  • Renovationen
  • Verwaltungskosten
  • Versicherungsprämien
  • Erneuerungsfonds

Wertvermehrende
Ausgaben

  • Eigener Aufwand / eigene Arbeit
  • Kosten beim Kauf / Verkauf
  • Vergrösserungen / mehr Komfort
  • Entstehung von etwas «Neuem»

Was hat sich verändert?

1. Abzug von Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

In Übereinstimmung mit neuen Regelungen (vgl. 9 Abs. 3 StHG) aus dem Bundesgesetz vom 1. Januar 2020 gehören auch Rückbaukosten, die bei Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen anfallen, zu den Unterhaltskosten. Das bedeutet, dass auch Ausgaben, die bei einer Neubauerstellung anfallen, geltend gemacht werden dürfen. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise Aufwendungen für die Demontage, des Abbruchs, des Abtransports und der Entsorgung.

Wir schauen uns ein Beispiel an.

Sie sind Besitzer eines alten Hauses. Sie möchten ein altes Wohngebäude niederreissen und ein neues energieeffizientes Haus an dieser Stelle errichten. In ihrer Steuererklärung können sie folgende Kosten als Unterhaltskosten buchen.

* Soweit nicht subventioniert
Kosten Preis Unterhaltskosten
Bis 31.12.2019 Seit 1.01.2020
Demontage, Abbruch* CHF 100`000
Abtransport oder Entsorgung* CHF 50`000
Errichtung CHF 800`000
Investitionen in energetische Massnahmen* CHF 100`000
Schlussrechnung CHF 100`000 CHF 250`000

Trotzdem sollten Sie darauf achten, dass Massnahmen wie beispielsweise Altlastensanierungen des Bodens, Geländeverschiebungen, Rodungen, Planierungsarbeiten und über den Rückbau hinausgehende Aushubarbeiten nicht abziehbar sind.

2. Übertragung der Kosten auf die nächsten zwei Perioden

Nach neuen Regeln können zusätzliche Investitionskosten in Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmen sowie nötige Rückbaukosten auf die kommenden zwei Steuerperioden übertragen werden.

Z. B.: Ihr Reineinkommen beträgt im folgenden Jahr CHF 70`000 und ihre Investitionen in Energiespar-Massnahmen CHF 110`000. Das bedeutet, dass ihre zu versteuernden Einkommen vor den Sozialabzügen im folgenden Jahr bei CHF 0 liegen. Im kommenden Jahr können Sie ihr Reineinkommen um CHF 40`000 (CHF 110`000 — CHF 70`000) reduzieren.

Diese Regelungen wurden auf Bundesebene eingeführt und von den meisten Kantonen übernommen.

Ausnahme bilden Kantone wie Graubünden, Luzern und Nidwalden, die über keine gesetzlichen Grundlagen für den Abzug der Kosten von wertmehrenden Investitionen auf Staats- und Gemeinde-Ebene verfügen.

Kantonaler Vergleich der Unterhaltskosten von Liegenschaften

  • Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmekosten nicht abzugsfähig
  • Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmekosten abzugsfähig

Wichtig

Einzelne Kantone ordnen diverse Kosten unterschiedlich ein. Auch die Bezeichnung von Kosten kann variieren. Deswegen haben wir die Bezeichnungen der jeweiligen Kantone genutzt.

Kanton Neue Regelungen Pauschalabzug Abziehbare Kosten Nicht abziehbare Kosten
Unterhaltskosten Andere Kosten

Zürich

20% vom Bruttomietertrag / Eigenmietwert
  • Reparaturen und Renovationen
  • Betriebskosten
    • Versicherungsprämien
    • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
    • Strassenunterhalt
    • Ausgaben für Luftschutzbauten
    • Erträge aus Liegenschaften gegenüberstehenden Baurechtszinsen
  • Miete
    • Grundgebühren (Wasser, Strom, Erdgas, Fernheizung, Kehricht)
    • Kosten für Vermietung
    • Kosten für Reinigung, Beleuchtung, Heizung von Gemeinschaftlich genutzter Räume
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Gartenunterhaltskosten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmen
  • Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümer-Beiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen
  • Kosten durch den Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundenen Abgaben
  • Lebenshaltungskosten
    • Telefonabonnement
    • Radio und TV
  • Verbrauchskosten
    • Strom
    • Gas
    • Heizöl
    • Kehricht
    • Wasser
    • Abwasser
  • Erstellungskosten eines Wintergartens
  • Unterhaltskosten eines Schwimmbades

Bern

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Auslagen periodisch wiederkehrender Erneuerungsarbeiten
  • Auslagen für den Ersatz bereits vorhandener Anlagen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Gartenunterhaltskosten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Betriebskosten
    • Versicherungsprämien
    • Strassenunterhalt
    • Kosten für Reinigung, Beleuchtung, Heizung von gemeinschaftlich genutzten Räume, Entschädigung an die Liegenschaftsverwaltung
    • Liegenschaftsteuer
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Prämien für die Mobiliarversicherung
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Prämien für die Mobiliarversicherung
  • Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten
  • Kehrichtsackgebühren und Wasserzins
  • Ausserordentliche kalkulatorische Kosten der Eigenverwaltung

Luzern

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
    • Abwasserreinigung
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Fernseh- und Gemeinschaftsantennen usw.
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasserzins
    • Kehrichtgebühren
    • Betriebsbeiträge ARA
    • TV-Anschlussgebühren
  • Verbrauchskosten
    • Strom
    • Gas
    • Heizöl
    • Kehricht
    • Wasser
    • Abwasser
  • Mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben

Uri

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen;
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wertmehrende Unterhaltskosten
  • Behebung von Baumängeln

Schwyz

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Versicherungsprämien
    • Miete von Wassermessern und Stromzählern
    • Strassenunterhaltskosten
    • Ausserkantonale Liegenschaftssteuern
    • Kaminfegerkosten
  • Verwaltungskosten
    • Porti
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse mit Mietern
    • Unterhaltsarbeiten
  • Baurechtszinsen
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Kosten für Sicherungsmassnahmen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Lebenshaltungskosten
    • Bauliche Aufwendungen
    • Ersatz von Einrichtungen, Gartenanlagen oder mehrjährigen Pflanzen

Obwalden

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten/Wieder-
  • kehrende Gebühren
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Lebenshaltungskosten
    • Heizungs- und Warmwasserauf-bereitungskosten
    • Energiekosten
    • Kaminfegerkosten
    • Grundgebühren und Verbrauch von Elektrizität und Wasser
    • Wasserzins
    • Wiederkehrende Gebühren für Kehrichtentsorgung, Abwasserentsorgung

Nidwalden

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wegleitung
  • Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Betriebskosten
    • Heizungskosten
    • Warmwasserauf-bereitung
    • Energieverbrauch
    • Wasserzins
    • Kehrichtabfuhr- und Abwasserbeseitigungs-gebühren
    • Abonnementkosten für Gemeinschaftsan-tennen,
    • Service für Lift
    • Beleuchtung
    • Hauswartlohn
    • Verbrauchsmaterial
    • Gartenpflege
  • Mit dem Erwerb und der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen

Glarus

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Versicherungsprämien
  • Unterhalt und Service der Heizanlage
  • Ersatz eines gleichwertigen Rasenmähers bis CHF 1`500
  • Kosten bei Vermietung und Verpachtung
  • Erneuerungsfonds von Stockwerk-Eigentümergemeinschaften
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Grundeigentümer-beiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen
  • Aufwendungen für die selbstbewohnte Liegenschaft
    • Schneebeseitigung
    • Heizmaterial
    • Wasserverbrauch
    • Abwasserentsorgung
    • Kehrichtgebühren
    • Hausratversicherung
    • Kabelfernsehen
    • Strom und Reinigung von Treppenhaus und Vorplatz
    • Betriebskosten für den Lift
      Anschlussgebühren

Zug

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerk-Eigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Kehrichtentsorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Strassenunterhaltskosten
    • Liegenschaftssteuern
    • Hauswartlohn
    • Gemeinschaftlich genutzte Räume
    • Service für Lift
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
    • Porto
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse
    • Entschädigungen an Liegenschaftsverwalter
    • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
  • Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten
  • Energiekosten
  • Kabelfernsehgebühren
  • Mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben

Freiburg

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Kehrichtentsorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Strassenunterhaltskosten
    • Liegenschaftssteuern
    • Hauswartlohn
    • Gemeinschaftlich genutzte Räume
    • Service für Lift
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
    • Porto
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse
    • Entschädigungen an Liegenschaftsverwalter
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Wertseigende Unterhaltskosten
  • Grundeigentümer-beiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Heizungs- und Warmwasserauf-bereitungskosten
    • Energiekosten
    • Wasserzins
  • Verwaltungskosten
    • Hauswartslohn
    • Gartenuterhalt

Solothurn

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten/ Wiederkehrende Gebühren
  • Erneuerungsfonds für Stockwerk-Eigentumswohnungen
  • Versicherungsprämien
  • Betriebskosten
    • Reinigung von Heizung und Kamin
    • Entkalken der Warmwasseranlage
    • Abgaben für Gewässerschutz
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Kehrichtabfuhr
    • Wasserzins
    • Hauswartlohn
    • Pflege von gemeinschaftlichen Räumen
    • Rasenmähen
    • Schneeräumen
    • Gartenreinigungsarbeiten
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmass-nahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Ausserkantonale Liegenschaftssteuern
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Betriebskosten bei Selbstnutzung
    • Hauswartkosten
    • Verbrauchskosten für Wasser
    • Strom
    • Erdgas
  • Kehricht
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen
  • Kosten für die Errichtung von Grundpfandtiteln
  • Mit dem Erwerb und der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Vermittlungsprovisionen
  • Gebühren für Strassen- und Schwellenunterhalt,
  • Kosten der Gebäudeerschliessung
  • Aufwendungen für Mobiliar
    Wert der eigenen Arbeit

Basel-Stadt

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten/ Wiederkehrende Gebühren
  • Erneuerungsfonds für Stockwerk-Eigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heizung
    • Warmwasserauf-bereitung
    • Beleuchtung
    • Abwasser- und Abfallentsorgung
    • Hauswart
    • gemeinschaftlich genutzte Räume
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
    • Porti
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmass-nahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Entschädigungen für eigene Arbeiten
  • Grundeigentümer-beiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werksleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Strom
    • Gas
    • Beleuchtung
    • Abwasser- und Abfallentsorgung

Basel-Land

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto Mietertrag (10% Bundesebene)

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt ist — 25% vom Brutto-Mietertrag (20% Bundesebene)

  • Reparaturen und Renovationen
  • Versicherungsprämien
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Lärmschutz-Massnahmen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten

Schaffhausen

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 15% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt ist — 25% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Versicherungsprämien
  • Wiederkehrende Gebühren
    • Feuerstellenkontrollen
    • Wartungsabonnements für Heizungsanlage
    • Waschmaschinen
  • bei Miethäusern
    • Reinigung
    • Beleuchtung
    • Heizung gemeinsamer Räume
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werksleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasserzins
    • Kehrichtgebühren
    • Abwasserbeseitigung
    • Antennengebühren
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen;
  • Mit dem Erwerb und der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Kosten für Wohnungseinrichtungen

Appenzell Ausserrhoden

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heiz- und Wasser-Kosten
    • Kehrichtgebühren

Appenzell Innerrhoden

20% vom Brutto Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werksleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heiz- und Wasserkosten
    • Kehrichtgebühren

St. Gallen

20% vom Brutto Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wertmehrende Unterhaltskosten
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heiz- und Wasserkosten
    • Kehrichtgebühren

Graubünden

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Elektrische Installationen
  • Versicherungsprämien
  • Betriebskosten usw.
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
Aargau

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Kehrichtentsorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Strassenunterhaltskosten
    • Liegenschaftssteuern
    • Hauswartlohn
    • Gemeinschaftlich genutzte Räume
    • Service für Lift
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
    • Porto
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse
    • Entschädigungen an Liegenschaftsverwalter
  • Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werksleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Heizungs- und Warmwasserauf-bereitungskosten
    • Energiekosten
    • Wasserzinsen
Thurgau

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Investitionen in einen Neubau
  • Behebung konstruktiver Mängel
  • Vor der Lebensdauer ersetzte Teile
Wallis

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Renovierungen und Reparaturen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Kehrichtentsorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Strassenunterhaltskosten
    • Liegenschaftssteuern
    • Hauswartlohn
    • Gemeinschaftlich genutzten Räume
    • Service für Lifts
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Verwaltung
    • Porto
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse
    • Entschädigungen an Liegenschaftsverwalter
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Mit dem Erwerb und der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
    • Abwasserreinigung
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heiz- und Wasserkosten
    • Wasserverbrauchsgebühren

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Wie leite ich eine Betreibung ein: Ablauf, Kosten und Tipps https://treuhand-suche.ch/blog/betreibung-tipps/ https://treuhand-suche.ch/blog/betreibung-tipps/#comments Wed, 12 May 2021 09:00:00 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4223 The post Wie leite ich eine Betreibung ein: Ablauf, Kosten und Tipps appeared first on treuhand-suche.ch.

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Häufig bleiben auch nach mehreren Erinnerungen und Mahnungen einige Rechnungen offen. Das dürfte auch Ihnen bekannt sein, oder? Unabhängig von seiner Grösse oder Branche trifft jedes Unternehmen irgendwann auf einen derartigen Kunden. Einfach nur abwarten ist nicht die optimale Lösung – denn letzten Endes verjähren die Forderungen sogar noch. Wenn also die milderen Massnahmen nicht helfen, kommt man um ein Betreibungsverfahren nicht herum. Bevor man eine Betreibung einleitet, sollte man zuerst gewisse Fragen abklären. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Informationen über das Betreibungsverfahren in der Schweiz zusammengestellt: Ablauf, Kosten, Vorbereitung, Einleitung und praktische Tipps.

  • Lohnt sich ein Betreibungsverfahren

    Lohnt sich ein Betreibungsverfahren?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Betreibungsverfahren bedeutet nicht zwingend, dass die Rechnung auch beglichen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende nur weitere Kosten produzieren, ist nicht gering. Deswegen lohnt es sich, zuerst gründlich zu überlegen, ob das Betreibungsverfahren Sinn macht:

  • Machen Sie sich darauf gefasst, dass der Betreibungsvorgang mühsam und lang ist. Selbst wenn Sie Erfolg haben und den vollen Betrag zurückbekommen, können mehrere Monate vergehen.
  • Sie müssen selbst jeden einzelnen Schritt veranlassen und beobachten – die Behörden werden nicht von selbst aktiv! Sollte der Betrag nicht allzu hoch sein, können Sie letzten Endes mehr verlieren als gewinnen – auch wenn die Schulden beglichen wurden. Denn Ihre Zeit ist wertvoll und kostet Geld!
  • Spätestens wenn der Schuldner den Rechtsvorschlang erhebt, sollten Sie abwägen, ob Sie ausreichende Beweise für seine Schuld angeben können – ein mündlicher Vertrag ist nur schwer nachzuweisen. Und wer auf Stundenbasis arbeitet, hat häufig Probleme nachzuweisen, warum genau diese Anzahl an Stunden notwendig war.
  • Versuchen Sie herauszufinden, ob beim Schuldner überhaupt noch etwas zu holen ist – wenn er bereits total überschuldet ist, sind Ihre Chancen eher gering und der Aufwand lohnt sich unter diesen Umständen nicht.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass man auf das Betreibungsverfahren immer verzichten sollte. Die Option, ein Betreibungsverfahren einzuleiten, hat Vorteile für den Gläubiger:

  • Ein Betreibungsverfahren bereitet dem Schuldner Probleme. Die Eintragung in das Betreibungsregister ist nicht erwünscht. In diesem Fall kann selbst die Androhung des Betreibungsverfahrens ausreichen, um die Zahlung zu erreichen.
  • Das Betreibungsverfahren unterbricht die Verjährungsfrist einer Forderung und verhindert, dass die Schuld nicht mit der Zeit erlischt.
  • Oft ist ein Betreibungsverfahren die letzte Möglichkeit, die Schulden einzutreiben. Bei grossen Beträgen kann schon die Begleichung einer Teilschuld wichtig für den Gläubiger sein.
  • Indirekt kann die Androhung des Betreibungsverfahren auch für den Schuldner vorteilhaft sein: Damit wird er gezwungen, Sanierungsmassnahmen einzuleiten und die finanzielle Lage des Unternehmens zu analysieren.
  • Voraussetzungen für eine Betreibung

    Voraussetzungen für eine Betreibung

In der Schweiz wird das Betreibungsverfahren im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) definiert und beschrieben. Der Gläubiger und der Schuldner können sowohl juristische Personen als auch Privatpersonen sein – es gibt diesbezüglich keine Einschränkungen. Jeder kann bei jedem die Schulden beitreiben. Die einzige Voraussetzung für eine Betreibung ist eine bestehende Schuld.

Mahnungen vor dem Betreibungsstart sind nicht verpflichtend – auch wenn häufig das Gegenteil behauptet wird. Es gibt zwar einzelne Ausnahmen (z.B. Krankenversicherung), aber in der Regel dürfen Sie ohne Vorwarnung ein Betreibungsverfahren gegenüber dem Schuldner eröffnen. Weil der Schuldner die Rechnung übersehen haben kann, empfiehlt sich jedoch die Zusendung einer Mahnung. Sollte die Rechnung über kein definitives Fälligkeitsdatum verfügen, löst eine Mahnung jedoch die Verzugszinsen aus. Lesen Sie mehr über das Thema Mahnungen in unserem Artikel «Wie schreibe ich eine Zahlungserinnerung / Mahnung?».

Grundsätzlich können Sie das Betreibungsverfahren in der Schweiz selbst einleiten – ein Anwalt wird nur im Ausnahmenfällen benötigt, z.B. wenn es sich um grosse Beträge und lange Gerichtstreitigkeiten handelt. Sonst reicht eine Auskunft beim Betreibungsamt aus, um die weiteren Schritte einzuleiten.

  • Betreibungsverfahren Ablauf Scheme

    Arten des Betreibungsverfahrens

Es gibt zwei wichtige Arten des Betreibungsverfahren. Grundsätzlich ist der Ablauf in allen Fällen gleich. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, bei denen unterschiedliche Behörden eingebunden sind.

Betreibung auf Pfändung

Das ist die häufigste Art der Betreibung und kommt vor allem gegen nicht im Handelsregister eingetragenen natürliche Personen zum Tragen. Dabei wird in erster Linie das Einkommen des Schuldners um die benötigte Summe gepfändet. Reicht das Einkommen nicht aus, werden die Vermögenswerte des Schuldners eingezogen, um alle Schulden zu begleichen.

Betreibung auf Konkurs

Diese Art der Betreibung wird gegen im Handelsregister eingetragene Firmen und Firmenteilhaber angewendet (siehe Art. 39 SchKG), bei Letzteren auch für ihre privaten Schulden. Leistet der Schuldner keine Zahlung, kann der Gläubiger die Konkurseröffnung verlangen und die Schuld aus dem liquidierten Vermögen begleichen.

Die weiteren Betreibungsarten wie Betreibung auf Pfandverwertung (zur Sicherheit wird ein hinterlegtes Pfand, z. B. Grundeigentum verwertet) und Wechselbetreibung (Wechsel oder Check begleichen die Forderungsgrundlage) kommen seltener vor.

  • Betreibungsverfahren Ablauf

    Betreibungsverfahren: Ablauf

  1. Betreibungsbegehren Zuerst müssen Sie das Betreibungsbegehren ausfüllen und zusammen mit einem Kostenvorschuss beim zuständigen Betreibungsamt einreichen. Das zuständige Betreibungsamt befindet sich am Wohnort des Schuldners.
  2. Zahlungsbefehl Das Betreibungsamt erstellt den Zahlungsbefehl und sendet diesen an den Schuldner. Dabei ist der Zahlungsbefehl lediglich eine Aufforderung – der Schuldner kann diese einfach ignorieren. Der Zahlungsbefehl ist grundsätzlich eine Mahnung, die mit amtlicher Hilfe zugestellt wird. Anschliessend kann der Schuldner die offene Rechnung innerhalb von 20 Tage begleichen und damit den Betreibungsprozess abschliessen. Oder er erhebt einen Rechtsvorschlag und stoppt damit den Betreibungsvorgang. Dafür hat der Schuldner bis 10 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls Zeit.

Tipp

  • Es ist möglich, lediglich einen Teil des Zahlungsbefehls anzufechten. Dies muss lediglich im Rechtsvorschlag angegeben werden.
  • Der Rechtsvorschlag kann vom Schuldner jederzeit durch schriftliche Erklärung zurückgezogen werden. Ein zurückgezogener Rechtsvorschlag kann nicht erneut erhoben werden.
  1. RechtsöffnungsverfahrenWenn der Schuldner den Rechtsvorschlag erhebt, muss der Gläubiger diesen vor Gericht anfechten. Sollte der Gläubiger den Prozess gewinnen, gilt der Rechtsvorschlag als beseitigt. Das Betreibungsverfahren darf fortgesetzt werden.
  2. Fortsetzungsbegehren Frühestens nach 20 Tagen und spätestens nach einem Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehles kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren einleiten und das Betreibungsverfahren fortsetzen (die Dauer eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens zur Aufhebung des Rechtsvorschlags wird nicht angerechnet).
  3. Verwertungsbegehren / Konkursbegehren Der letzte Schritt für den Gläubiger ist je nach der Art der Betreibung die Einleitung eines Verwertungsbegehrens oder eines Konkursbegehrens. Alles Weitere übernehmen die zuständigen Ämter und der Gläubiger erhält den geschuldeten Betrag vollständig oder in aller Regel nur teilweise zurück.
Betreibungsverfahren Ablauf Scheme blau
  • Betreibungskosten

    Betreibungskosten

«Der Schuldner trägt die Betreibungskosten», sagt das Gesetz (Art. 68 SchKG). Leider stimmt dieses nur dann, wenn der Gläubiger mit der Betreibung Erfolg hat. Bis es so weit kommt, muss der Gläubiger die Prozesskosten vorschiessen und hoffen, dass er diese wieder zurückbekommt.

Tipp

Da sollten die Betreibungskosten später (hoffentlich) zurückerstattet werden, werden sie nicht als Aufwand, sondern als Forderung gebucht.

Folgende Kosten können anfallen:

  • Kosten für den Zahlungsbefehl
  • Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens / Anerkennungsklage im Zivilprozess (Gerichtskosten und Parteientschädigung)
  • Kosten für die Fortsetzung der Betreibung: Kosten der Pfändung, Verwertungskosten, Konkursandrohung, Kosten des Konkurseröffnungsverfahrens

Die Gebühren für das Betreibungsverfahren sind für die ganze Schweiz einheitlich (ausgenommen Gerichtskosten, die kantonsabhängig sind) und in der Gebührenverordnung zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (GebV SchKG) geregelt. Die Höhe der Betreibungsgebühren hängt vom Forderungswert ab.

  • Was benötige ich für die Einleitung der Betreibung

    Was benötige ich für die Einleitung der Betreibung?

Wenn Sie sich für die Betreibung entschieden haben, sollten Sie zuerst einige Informationen abklären.

1. Information über den Schuldner oder die Schuldnerin

Wer ist der Schuldner?

Der Schuldner ist nicht immer unbedingt derjenige, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben – Ihr Vertragspartner kann auch die Interessen eines Dritten vertreten. Sie benötigen den vollen Namen der Personen oder des Unternehmens. Wenn der Name seit dem Vertragsabschluss geändert wurde, müssen Sie den neuen Namen angeben. Die Information, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, ist wichtig, um den gültigen Wohnsitz des Schuldners zu bestimmen.

Wohnsitz des Schuldners.

Diese Information ist besonders wichtig, weil das zuständige Betreibungsamt sich am Wohnort des Schuldners befindet. Als Wohnort gilt der Hauptwohnsitz in der Schweiz – keine temporäre Adresse oder ein Wochenaufenthalt. Wenn der Schuldner seinen Wohnsitz in der Zwischenzeit gewechselt hat, ist nur sein aktueller Wohnort relevant, auch wenn im Vertrag oder in der Rechnung eine andere Adresse angegeben ist.

Wer ist der Schuldner

Wichtig!

Sollte der Schuldner seinen Wohnsitz im Ausland haben, können Sie diesen nur im Fall einer ausreichenden Verbindung zur Schweiz betreiben. Zum Beispiel:

  • Der Schuldner hat ein Domizil oder eine Geschäftsniederlassung in der Schweiz
  • Der Schuldner hat ein Faustpfand, ein Grundpfand oder andere Vermögenswerte in der Schweiz

Sobald die Betreibung eingeleitet wurde, wird der Zahlungsbefehl von dem zuständigen Betreibungsamt ins Ausland geschickt. Sonst müssen Sie die im Heimatland des Schuldners gültigen Rechtsmittel einsetzen.

2. Information über die offene Forderung

Die Höhe des geschuldeten Betrags.

Die Forderung muss in Schweizer Franken angegeben werden. Forderungen in fremder Währung müssen umgerechnet werden.

Die Forderungsurkunde.

Das ist ein Dokument, das die Forderung begründet und die Höhe der Schuld nachweisen kann. Das kann ein Vertrag, eine Rechnung oder eine Bestellung des Kunden sein.

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  • richtige Amt und die Formulare für die Betreibung

    Wo finde ich das richtige Amt und die Formulare für die Betreibung?

In der Schweiz gibt es ungefähr 400 Betreibungsämter, die sich in einem Verzeichnis befinden. Wenn Sie den Wohnsitz bzw. das Domizil des Schuldners haben, müssen Sie lediglich diese Adresse im Suchfeld eingeben. Das Betreibungsamt-Verzeichnis finden Sie hier.

Alle notwendigen Formulare finden Sie entweder direkt beim zuständigen Betreibungsamt, oder online hier.

Wichtig

Auch wenn Sie am Ende die Betreibung erfolgsreich abschliessen, müssen Sie mehrere Monate für den Betreibungsprozess einkalkulieren. Grundsätzlich ist der Zahlungsbefehl maximal 15 Monate nach der Zustellung gültig. Dies scheint sehr viel Zeit zu sein, ist aber nicht so – der Schuldner hat viele Möglichkeiten, den Prozess hinauszuzögern.

Wo könnten die Schwierigkeiten und Probleme liegen?

Gescheiterte Zustellung

1. Gescheiterte Zustellung

Der Schuldner muss über jede einzelne Änderung im Betreibungsprozess informiert werden. Theoretisch kann er die Zustellung nicht umgehen: Wenn die Zustellung per Post nicht funktioniert, werden Betreibungsbeamte und später die Polizei involviert.

Im realen Leben hat der Schuldner viele Möglichkeiten, den Prozess hinauszuzögern:

  • Der Schuldner kann umziehen, dann kann der Zahlungsbefehl oder weitere Informationen nicht zugestellt werden.
  • Der Schuldner nimmt die Zustellung nicht ab oder öffnet ganz einfach die Türe nicht. Auch Betreibungsbeamte und später die Polizei, die ab und zu vorbei kommen, können an dieser Situation wenig ändern. Bis Hausdurchsuchungsbefehle ausgestellt werden, können nochmals Wochen vergehen.

Am Ende kann nur die Zustellung sogar bis einige Monate hinausgezögert werden, der Gläubiger muss immer weitere Kosten vorschiessen, ohne Erfolgsgarantie.

Rechtsvorschlag und seine Beseitigung

2. Rechtsvorschlag und seine Beseitigung

Wenn der Schuldner die Forderung nicht anerkennt, erhebt er Rechtsvorschlag. Der Gläubiger muss jetzt diesen beseitigen, wenn er die Betreibung fortsetzen will. Wenn der Gläubiger über ein kräftiges Beweismittel (Rechtsöffnungstitel) verfügt, wird der Rechtsvorschlag relativ einfach durch das Rechtöffnungsverfahren beseitigt. Dafür benötigt der Gläubiger entweder ein Dokument mit der klaren Anerkennung der Forderung bzw. Zahlungspflicht durch den Schuldner (provisorische Rechtsöffnung) oder ein vollstreckbares Gerichtsurteil (definitive Rechtsöffnung).

Wichtig

Nicht jedes Dokument gilt als Schuldanerkennung, auch wenn diese vom Schuldner unterschrieben wurde. Z. B. ein Lieferschein ist keine Schuldanerkennung, weil dieser nur die Warenannahme bestätigt. Abstrakte Schuldanerkennung genügt auch nicht, wenn aus Ihr kein Forderungsbetrag und keine Fälligkeit klar hervorgeht.

Darüber hinaus kann der Schuldner Einwendungen und Einreden erbringen. Wenn der Gläubiger über ein vollstreckbares Gerichtsurteil verfügt, muss der Schuldner einen durch Urkunden begründeten Beweis vorlegen (z.B. wenn die Schuld getilgt, gestundet oder verjährt ist). Im provisorischen Rechtsöffnungsverfahren, d.h. wenn der Gläubiger «nur» eine unterschriebene Schuldanerkennung hat, muss der Schuldner seine Einwendung nur glaubhaft machen und nicht durch Urkunden beweisen. Zum Beispiel kann der Schuldner glaubhaft zeigen, dass die Gegenleistung gar nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht wurde. Daraufhin muss der Gläubiger beweisen, dass er seine Verpflichtungen erfüllt hat – die Beweislast liegt im vollen Umfang beim Gläubiger.

Wenn der Gläubiger über keinen Rechtsöffnungstitel verfügt oder wenn das Gericht die Rechtsöffnung nicht bewilligt hat, weil der Schuldner seine Einwendung glaubhaft gemacht hat, bleibt für den Gläubiger nur der Zivilprozess offen (Anerkennungsklage), welcher viel teurer und mühsamer ist und Monate dauern kann.

Was muss man beim Zivilprozess (Anerkennungsklage) beachten?

  • Der Gläubiger kann den Prozess einleiten, nur wenn die Frist für das Fortsetzungsbegehren noch nicht abgelaufen ist. Also, nicht später als nach einem Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls.
  • Mit dem Start des Zivilprozesses werden die Betreibungsfristen gestoppt.
  • Meist ist der Gerichts- und Betreibungsort derselbe. Das ist aber nicht zwingend: Der Schuldner und der Gläubiger können sich auf einen anderen Ort einigen (Gerichtsstandsvereinbarung).
  • Die Kosten der Klage sind keine Betreibungskosten, weshalb sie nicht in der laufenden Betreibung gefordert werden können. Im schlimmsten Fall muss der Gläubiger diese Kosten separat fordern bzw. einen weiteren Betreibungsprozess einleiten.
  • Wenn Sie die Betreibung zurückziehen, wird die Anerkennungsklage nicht automatisch gestoppt.

Nach dem Gerichtsentscheid hat der Schuldner 20 Tage Zeit, um diese Entscheidung anzufechten (Aberkennungsklage). Dieser Prozess stellt das Gegenteil von der Anerkennungsklage dar, muss also diesmal vom Schuldner eingeleitet werden. Die Beweislast liegt jetzt beim Schuldner.

Rechtsvorschlag

3. Konkurseröffnung

Wenn der Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigen konnte, die Betreibung fortsetzt und die Forderung immer noch offenbleibt, kann er nun das Konkursverfahren einleiten. Aber zuerst muss das Betreibungsamt die Konkursandrohung senden – unmittelbar nach dem Fortsetzungsbegehren. Die Konkursandrohung muss analog zu dem Zahlungsbefehl zugestellt werden und enthält nochmals eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 20 Tagen. Danach kann der Gläubiger das Konkursbegehren einleiten, welches wiederum noch zugestellt werden muss. Danach setzt das Gericht den Termin der Konkursverhandlung. Spätestens zu diesem Termin muss der Schulder die Forderung begleichen, ansonsten gelten die Verhandlungen unwiderruflich als gescheitert und es erfolgt die Konkurseröffnung. Oft nehmen Gläubiger an diesem Termin nicht mehr teil.

Und jedoch ist das Konkursverfahren auch für Gläubiger mit hohen Risiken verbunden:

  • Der Gläubiger muss die Kosten für Konkursverfahren vorschiessen – oft liegt der Betrag bei etwa 2000 Franken.
  • Der Gläubiger muss das Konkursbegehren bis spätestens 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls einleiten (die Zeit des Gerichtsprozesses für die Rechtsvorschlagsbeseitigung ist ausgeschlossen). Wenn diese Frist nicht eingehalten wurde, muss der Gläubiger die ganze Betreibung neu beginnen. Mit allen damit verbundenen Kosten.
  • Der Gläubiger kann das Konkursbegehren zurückziehen. Dies hat 2 Folgen:
    1. Er bekommt den Grossteil seines Kostenvorschusses zurück, aber nicht 100%.
    2. Er kann erst nach einem Monat ein neues Konkursbegehren stellen.

Die Praxis zeigt, dass Gläubiger in dieser Prozessstufe kauf den geschuldeten Betrag in vollem Umfang zurück bekommen, im Gegenteil. Oft muss sich Gläubiger damit begnügen, wenn er die ganzen Betreibungskosten plus einen Teil der Forderung erhält. Insbesondere, wenn die Anzahl der Gläubiger gross ist. Bei einer Konkurseröffnung gegen den Schuldner werden die restlichen Assets der Firma verwertet. Oft sind diese klein oder gar nichtig, und somit gehen die Gläubiger leer aus.

Untenstehende Übersicht zeigt die wichtigsten Stufen des Betreibungsprozesses mit potentiellen Kosten und Fristen.

infografik Betreibungsstufen

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Zahlungsbefehl erhalten? Ihr Vorgehen, wenn Sie betrieben wurden https://treuhand-suche.ch/blog/zahlungsbefehl-erhalten-ihr-vorgehen-wenn-sie-betrieben-wurden/ https://treuhand-suche.ch/blog/zahlungsbefehl-erhalten-ihr-vorgehen-wenn-sie-betrieben-wurden/#comments Fri, 22 Jan 2021 12:41:53 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4817 The post Zahlungsbefehl erhalten? Ihr Vorgehen, wenn Sie betrieben wurden appeared first on treuhand-suche.ch.

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Haben Sie einen Zahlungsbefehl erhalten? Wundern Sie sich nicht: Jedes Jahr wird in der Schweiz eine Unmenge an Zahlungsbefehlen erstellt. Grundsätzlich muss der Gläubiger seine Ansprüche nicht begründen. So sind auch ungerechtfertigte Betreibungen durchaus möglich. Und wenn Sie vielleicht vergessen haben, eine Rechnung zu begleichen, kann ein Betreibungsverfahren grosse Probleme verursachen: Die Information über die eingeleitete Betreibung liegt im Betreibungsregister und ist für Dritte ersichtlich. Wie sollten Sie auf diese Situation reagieren?

In unserem Artikel haben wir einen schrittweisen Aktionsplan erstellt, für den Fall, dass Sie betrieben werden. Wenn Sie in der einen oder anderen Phase Schwierigkeiten haben, empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Treuhänder zu wenden oder Ihre Frage im Forum zu posten.

  • Sofort zahlen oder abwarten

    Sofort zahlen oder abwarten?

Wenn Sie überzeugt davon sind, dass Sie grundlos oder missbräuchlich betrieben werden, stellt sich diese Frage nicht. Ist die Situation jedoch nicht eindeutig und die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende die Forderung begleichen müssen, hoch ist, sollten Sie sich überlegen, wann der richtige Zeitpunkt für die Zahlung ist. Der Schuldner kann die Schuld jederzeit anerkennen und begleichen, muss aber berücksichtigen, dass die Kosten mit jedem weiteren Schreiben steigen. Wenn Sie zusätzlich Zeit gewinnen möchten bzw. müssen, können Sie noch Folgendes überlegen:

  • Jeder weitere Schritt zieht zusätzliche Kosten nach sich. Der Gläubiger muss diese Kosten zunächst vorschiessen. Sobald die Betreibung erfolgreich abgeschlossen ist, werden diese Kosten dem ursprünglichen Schuldbetrag zugeschrieben.
  • Die Höhe der Gebühren hängt von der Höhe der Schuld ab: Je höher die Forderung ist, desto höher sind auch die amtlichen Gebühren.
    • Beispiel: Für eine Forderung bis 1´000 CHF kostet ein Zahlungsbefehl 53.30 CHF. Überschreitet die Forderung 10´000 CHF, steigen die Kosten auf 103.30 CHF. Die Rechtsöffnung kostet bei diesen Beträgen zwischen 100 bis 500 CHF. Ein zusätzlicher Gerichtsprozess liegt bei etwa 2´000 CHF. Je schneller die Forderung beglichen wird, desto geringer ist der zusätzliche Aufwand. Oft ist es günstiger, eine Vereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen.
  • Falls der Gläubiger über feste Beweise verfügt und z. B. ein von Ihnen unterschriebenes Dokument in der Hand hat das Ihre Schuld nachweist, wird der Prozess relativ schnell abgeschlossen sein.

Lassen Sie uns die wichtigsten Begriffe und Probleme noch mal genauer anschauen.

Zahlungsbefehl Schweiz grafik

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  • Zahlungsbefehl

    Zahlungsbefehl

Ein Zahlungsbefehl ist eine Aufforderung, womit ein Gläubiger oder eine Gläubigerin verlangt, dass Sie eine Rechnung oder andere Schuld begleichen. Dies bedeutet auch, dass der Gläubiger bereits ein Bertreibungsverfahren eingeleitet hat.

Ein Zahlungsbefehl wird durch das Betreibungsamt zugestellt. In der Praxis wird er meist per Post versendet. Der Zahlungsbefehl kann an die Schuldnerwohnung oder an seinen Arbeitsort gesendet werden. Ist der Schuldner selbst nicht anwesend, wird der Zahlungsbefehl einer zum Schuldner-Haushaltung gehörenden erwachsenen Person oder einem Arbeitskollegen zugestellt.

Wichtig

Es gibt keine Chance, dem Zahlungsbefehl zu entkommen. Mit Zustimmung der betroffenen Person kann der Zahlungsbefehl auch elektronisch verschickt werden. Im schlimmsten Fall werden Gemeinde- oder Polizeibeamten einbezogen. Damit steigen automatisch Ihre potenziellen Kosten.

Mit der Zustellung des Zahlungsbefehls beginnt für Sie der Betreibungsprozess. Die Information wird umgehend in das Betreibungsregister eingetragen. Grundsätzlich haben Sie drei Handelsoptionen:

  1. Sie unternehmen nichts.
    Diese Option ist nicht empfehlenswert, da der Gläubiger das Betreibungsverfahren fortsetzt und Sie am Ende zur Zahlung verpflichtet sind.
  2. Sie können einen Rechtsvorschlag erheben.
    Dafür haben Sie nach der Zustellung des Zahlungsbefehls 10 Tage Zeit.
  3. Sie begleichen die Forderung innerhalb von 20 Tagen.
    Damit wird das Betreibungsverfahren beendet. Sie bleiben aber im Betreibungsregister sichtbar, weil Sie die Schuld anerkannt haben.

Wichtig

In bestimmten Situationen können Sie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen und den Zahlungsbefehl nichtig machen. Dieses Verfahren ist nur im Ausnahmefall empfehlenswert, z.B. wenn der Zahlungsbefehl offensichtlich missbräuchlich ist oder irrtümlich zugestellt wurde.

  • Haben Sie eine Meldung vom Betreibungsamt erhalten, empfiehlt es sich, kooperativ zu sein. Der Zahlungsbefehl wird Ihnen in jedem Fall zugestellt, und je schneller dies geschieht, desto geringen bleiben die entstehenden Kosten.
  • Auf dem Zahlungsbefehl finden Sie Informationen über die zu zahlende Forderung und über den Gläubiger, der das Betreibungsverfahren eingeleitet hat.
  • Halten Sie den Zahlungsbefehl für ungerechtfertigt, können Sie den Gläubiger Ihre Einstellung schriftlich darstellen. Vielleicht handelt es sich bei der Betreibung nur um eine Drohung. Ist Ihr Standpunkt nachvollziehbar, überlegt sich der Gläubiger vielleicht, ob die Fortsetzung der Betreibung Sinn macht.
  • Selbst wenn Sie die Forderung anerkennen, lohnt es sich, den Gläubiger zu kontaktieren und zu fragen, ob er die Betreibung zurückzieht.
  • Deswegen lohnt es sich meistens, den Rechtsvorschlag zu erheben – dann können Sie den Gläubiger leichter überzeugen, kooperativ zu sein.

Wichtig

Wenn die Forderung begründet ist und Sie kein Geld oder Vermögen haben, das für die Zahlung oder für die Pfändung genutzt werden kann, lohnt es sich, die Betreibung laufen zu lassen. Der Verlustschein wird ohnehin erstellt, die zusätzlichen Kosten inkl. Zinsen können aber gespart werden.

  • Rechtsvorschlag

    Rechtsvorschlag

Rechtsvorschlag ist ein Sammelbegriff, der darauf hinweist, dass der Schuldner die Forderung nicht anerkennt und dass der Gläubiger seine Ansprüche vor Gericht beweisen muss, wenn er die Betreibung fortsetzen möchte (Art. 74 SchKG).

Sie haben 10 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls Zeit, um diesen anzufechten. Diese Frist wird streng angewandt und ist grundsätzlich die einzige Voraussetzung für die Einleitung des Rechtsvorschlags. Deswegen sollten Sie keinesfalls bis zum Ende der Frist warten – sondern besser umgehend absenden!

Der Rechtsvorschlag kann relativ problemlos erhoben werden:

  1. Der einfachste Weg: Den Rechtsvorschlag sofort mündlich gegenüber der zustellenden Person ankündigen. Dieser muss den Rechtsvorschlag protokollieren. Oder Sie können direkt auf dem Zahlungsbefehl ein Kreuzchen setzen.
  2. Wenn Sie den Rechtsvorschlag nicht sofort bei der Zustellung des Zahlungsbefehls erhoben haben, können Sie innerhalb von 10 Tagen das Betreibungsamt schriftlich (per Post) oder sogar mündlich davon informieren. Normalerweise empfiehlt sich zumindest aus Beweisgründen ein Brief per Einschreiben. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Brief mit dem Rechtsvorschlag am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird.

Wichtig

Sie müssen den Rechtsvorschlag in den meistens Fällen nicht begründen: Ausnahmen sind der Rechtsvorschlag mangels neuem Vermögen (Art. 75 Abs. 2 SchKG) und beim Gläubigerwechsel (Art. 77 Abs. 2 SchKG). In allen anderen Fällen reicht eine formlose Mitteilung.

Muster

Sehr geehrte Damen und Herren

In der Betreibung Nr. XXX von Herrn Mustermann wurde mir der Zahlungsbefehl am XX.XX.20XX zugestellt. Hiermit erkläre ich fristgerecht Rechtsvorschlag.

Mit freundlichen Grüssen
Max Muster

Wenn Sie einen Rechtsvorschlag erhoben haben, wird der Betreibungsprozess angehalten. Jetzt muss der Gläubiger nachweisen, dass die Schuld gerechtfertigt ist. In dieser Zeit können Sie ihn kontaktieren und versuchen, das Problem ohne Betreibung zu lösen.

Darüber hinaus ist der Rechtsvorschlag eine notwendige Voraussetzung im neuen Verfahren zur «Löschung» von nicht gerechtfertigten Betreibungen aus Register.

  • Sie müssen nicht unbedingt selbstständig Rechtsvorschlag erheben. Wenn der Zahlungsbefehl an Ihren Mitbewohner oder Kollege zugestellt wurde, kann dieser in Ihrem Namen den Rechtsvorschlag verkünden.
  • Machen Sie am besten eine Kopie des Rechtsvorschlags und behalten diese bis zu Ende des Verfahrens.
  • Sie dürfen den Rechtsvorschlag jederzeit zurückziehen. Seien Sie aber vorsichtig damit: Sie können einen zurückgezogenen Rechtsvorschlag nicht mehr neu einlegen.
  • Der Rechtsvorschlag ist in den meisten Fällen empfehlenswert, auch wenn Sie die Forderung anerkennen wollen. In dem Fall können Sie einfach mit dem Gläubiger vereinbaren, dass Sie die Schuld begleichen werden und er die Betreibung zurückruft.
  • Sie können auch nur einen Teil der Forderung anfechten und einen Teil-Rechtsvorschlag erheben. Kann der Teil-Rechtsvorschlag nicht genau definiert werden, so gilt die gesamte Forderung als bestritten.

Wichtig

Ein Rechtsvorschlag ist keine endgültige Lösung, die sämtliche Probleme der eingeleiteten Betreibung löst. Bleiben Sie aktiv und kontaktieren den Gläubiger, um einen Kompromiss zu finden. Sonst wird der Gläubiger den Rechtsvorschlag vor Gericht beseitigen und die Betreibung fortsetzen. Hat der Gläubiger Erfolg, müssen Sie am Ende zusätzlich die Gerichtskosten tragen, die meistens nicht unerheblich sind.

  • Betreibungsregister

    Betreibungsregister

Die Betreibungsämter sind verpflichtet, über die bei ihnen eingehenden Begehren und Erklärungen Protokoll zu führen (Art. 8 und 8a SchKG). Dort sind alle laufenden und abgeschlossenen Betreibungen der letzten 5 Jahren eingetragen. Auch wenn die Betreibung beendet wurde, bleibt die Information im Betreibungsregister. Jede Person darf diese Protokolle einsehen und sich gegen eine geringe Gebühr Auszüge daraus geben lassen.

Wenn der Gläubiger ein Betreibungsbegehren eingeleitet hat, wird diese Information in das Betreibungsregister des zuständigen Betreibungsamts eingetragen. Diese Information ist noch 5 Jahre ersichtlich, bis die Betreibung oder der Verlustschein verjährt sind.

Im Betreibungsregisterauszug des jeweiligen Wohnortes sind folgende Einträge ersichtlich:

  • Eingeleitete Betreibungen (Zahlungsbefehle und Rechtsvorschläge) der letzten 5 Jahre
  • Unzustellbare, bezahlte und erloschene (abgelaufene) Betreibungen (5 Jahre)
  • Pfändungsvollzüge und Konkursandrohungen der letzten 5 Jahre
  • Bezahlte Betreibungen der letzten 5 Jahre
  • Verlustscheine, die weder getilgt noch verjährt sind
  • Durchgeführte Privatkonkurse

Wichtig

Anerkennung der Schuld und Tilgung der Forderung lässt den Eintrag aus dem Betreibungsregister nicht erlöschen – die Information, dass Sie betrieben wurden, bleibt die nächsten 5 Jahre sichtbar. Gerichte, Ämter und die betroffenen Schuldner können sämtliche eingetragenen Betreibungen einsehen, selbst wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.

Die Eintragung in das Betreibungsregister erzeugt für die betriebene Person viele Probleme: Jeder Interessent kann eine Anfrage stellen und erhält dies Information. In der Folge können Sie Probleme bei der Stellen- oder Wohnungssuche erhalten Zukünftige Kreditaufnahmen werden ebenfalls erschwert.

Die Löschung des Eintrags ist nicht einfach, aber noch möglich:

  1. Nach 5 Jahre wird der Eintrag automatisch gelöscht. Wenn Sie in den kommenden 5 Jahren weder eine neue Arbeit, noch eine neue Wohnung suchen wollen, können Sie einfach abwarten, bis sich das Problem von selbst löst.
  2. Versuchen Sie, eine Vereinbarung mit dem Gläubiger zu erreichen, damit er seine Betreibung zurückzieht. Dann wird die Information über die Betreibung auf dem Betreibungsregisterauszug nicht mehr ersichtlich.
  3. Sie können ein Gesuch ans Gericht stellen, um die Entscheidung zu erhalten, wonach die Forderung nicht besteht und Sie zu Unrecht betrieben wurde. Das verursacht aber zusätzliche Gerichtskosten.
  4. Wenn Sie den Rechtsvorschlag erhoben haben und der Gläubiger diesen nicht beseitigt, sollten Sie beim Betreibungsamt beantragen, dass die Betreibung aus dem Betreibungsregisterauszug gelöscht wird.
  • Wird der Wohnsitz gewechselt, muss das zuständige neue Betreibungsamt für diese Person ein neues Register anlegen, in dem ausschliesslich die in dieser Gemeinde durchgeführten Betreibungen registriert sind. Um den gesamten Vorgang zu erhalten, muss der Interessent die Auszüge aller früheren Wohnorte einholen.
  • Grundsätzlich gibt es keine «Löschung» aus dem Betreibungsregister. Der Eintrag bleibt im Register stehen, wird aber nicht auf dem Betreibungsregisterauszug gezeigt.
  • Wenn Sie einen Rechtsvorschlag erhoben haben, können Sie nicht sofort die «Löschung» aus dem Betreibungsregister einfordern. Erst drei Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls können Sie das Gesuch einreichen, falls der Gläubiger in dieser Zeit kein Rechtsöffnungsverfahren eingeleitet hat. Der Gläubiger hat dagegen ein Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls Zeit, um den Rechtsvorschlag zu beseitigen und den Betreibungsprozess fortzusetzen. Wenn er das macht, wird die Information über die Betreibung wieder im Betreibungsregisterauszug ersichtlich.
  • Falls Sie einen Rechtsvorschlag erheben und umgehend die Forderung begleichen, bleibt der Eintrag im Betreibungsregister sichtbar. Mit der Zahlung bestätigen Sie die Anerkennung der Forderung und so ist die Betreibung gerechtfertigt.
  • Ist der Gläubiger bereit, die Betreibung zurück zu ziehen, sollte er eine Erklärung erstellen, die sein Vorhaben bestätigt. Diese Erklärung können Sie dem Betreibungsamt einreichen, damit der Eintrag gelöscht wird.

Wichtig

Der Betreibungsregistereintrag wird nicht automatisch gelöscht, wenn Sie Rechtsvorschlag erheben oder wenn die Betreibung nicht anerkannt wurde. Damit der Eintrag gelöscht wird, müssen Sie ein Gesuch bei dem Betreibungsamt Ihres Wohnsitzes einreichen. Dafür müssen Sie eine Gebühr von 40 CHF entrichten.

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Stundenlohn als Selbständiger richtig berechnen (Gratis Rechner) https://treuhand-suche.ch/blog/stundenlohn-selbstaendiger/ https://treuhand-suche.ch/blog/stundenlohn-selbstaendiger/#comments Fri, 04 Dec 2020 16:01:36 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4418 The post Stundenlohn als Selbständiger richtig berechnen (Gratis Rechner) appeared first on treuhand-suche.ch.

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Wenn Sie als selbständiger Dienstleister arbeiten, werden Sie sich sicher schon einmal die Frage gestellt haben: “Kalkuliere ich eigentlich den richtigen Stundenlohn?” Mit dieser Fragestellung sind Sie jedenfalls schon mal auf dem richtigen Weg. Denn nicht jeder Freelancer denkt so – und wenn doch, kommt er häufig auf falsche Ergebnisse. Um Ihnen weiterzuhelfen, hat treuhand-suche.ch einen dreistufigen Leitfaden entwickelt. Diese Vorlage soll Sie dabei unterstützen, den passenden Stundensatz für Schweizer Freelancer zu finden. Im Anschluss an den Leitfaden haben wir praktische Berechnungsbeispiele und wichtige Tipps für Freelancer-Einsteiger angehängt. Am Ende des Artikels finden Sie eine detaillierte Berechnungsdatei für den im Leitfaden angegebenen Stundensatz. Fangen wir also an!

Wie können Sie den Stundensatz in drei Schritten richtig berechnen

Es gibt drei Schlüsselvariablen in dieser Berechnung: Zieleinkommen, Kosten und Zeit. Schauen wir uns die Variablen im Einzelnen an.

Zieleinkommen

Zieleinkommen

Kosten

Kosten

Zeit

Zeit

Berechnen Sie, wie viel Sie verdienen möchten

Die Höhe des Einkommens hängt von vielen Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren sind der Markt (Geschäftsbereich, Kundenkategorien, Wettbewerb) und die Qualifikation (Wissensstand und Fähigkeiten des Freelancers). Um die Verdienstmöglichkeiten eines Freiberuflers zu kalkulieren, sollten folgende Informationen berücksichtig werden.

Erfahrung aus früheren Projekten

Ihr bisheriges Gehalt kann ein hilfreicher Indikator sein.

Waren Sie in der Vergangenheit in einem Unternehmen der Innenarchitekturbranche tätig und möchten jetzt selbst Dienstleistungen im Bereich «Wohnungseinrichtung» anbieten, wäre es sinnvoll, Ihr bisheriges Gehalt als Grundlage für Ihren Tarif anzusetzen.

Sollte Sie jedoch die Ausrichtung Ihres Angebots ändern und beispielsweise Innenarchitektur-Ausbildungskurse anbieten, funktioniert diese Logik nicht mehr. Um den Tarif für diese Dienstleistung festzulegen, müssen Sie eine andere Methode anwenden.

Daten aus Jobportalen

Selbständige Dienstleister sollten nach Jobangeboten in Jobbörsen recherchieren, wo Stellenausschreibungen mit Gehaltsangaben zu finden sind. Beachten Sie auch den Beschäftigungsgrad in der Ausschreibung. Auch der Statistische Lohnrechner kann zu diesem Zweck genutzt werden. Diese Gehaltsschätzung gilt als realistischste für den Markt.

Tipp

Freiberufler müssen manchmal den Preis herabsetzen, um ein interessantes Projekt zu erhalten. Dabei empfiehlt es sich, die Anzahl der zu verrechnenden Stunden tiefer anzusetzen, als den Stundensatz zu senken. Das Gegenteil gilt für Preiserhöhungen, wenn man beispielsweise über einen längeren Zeitraum mit einem Kunden zusammenarbeitet.

Berechnen Sie, wie viel Sie ausgeben

Die grössten Ausgaben eines Freelancers sind:

Miete

Die Miete des Arbeitsraumes verursacht häufig den grössten Kostenanteil eines Freelancers. Doch viele Selbständige haben die Option, das Homeoffice zu nutzen und so die Kosten zu reduzieren.

Nebenkosten

Auch wenn man von daheim aus arbeitet, müssen Wasser-, Strom-, Heizungs- und Internetrechnungen bezahlt werden. Bei Freiberuflern, die im Co-Working-Office arbeiten, sind diese Kosten in der Regel bereits im Mietpreis enthalten.

Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge

Zahnärzte benötigen Medikamente und Bohrer, Designer brauchen Computer und Software für die Arbeit mit Mediadaten. Berücksichtigen Sie alles, was Sie für Ihre Aufträge benötigen. Das beinhaltet auch die Anforderungen der nahen Zukunft (zum Beispiel einen neuen Schreibtisch oder das Abonnement für eine Buchhaltungssoftware).

Tipp

Der bereits erwähnte Zahnbohrer oder das Computer-Programm hält länger als ein Jahr. Daher fliesst nur ein Teil der Kosten in diese Ausgabenposition. Wenn Sie nicht genau einordnen können, wann das Instrument gewechselt werden muss, sollten Sie eine maximale jährliche Rate kalkulieren.

Kundenakquisition

Selbständige können Werbung in der Google-Suche schalten, Profile auf unterschiedlichen Websites erstellen oder Visitenkarten in Coffeeshops hinterlassen. Selbst wenn Sie aktuell ausreichend Kunden haben, können Sie so möglichen Fluktuationsphasen vorgreifen.

Weiterbildung

Diese Kosten umfassen alle Massnahmen der Wissenserweiterung: Offline- und Online-Kurse, Seminare, Fachkonferenzen oder der Kauf hilfreicher Fachliteratur.

Versicherungen und Steuern

Die Summe, die Sie berechnet haben, ist der Break-even-Punkt. Das ist das Minimum-Einkommen, das Sie einnehmen müssen, um Ihre gesamten Fixausgaben zu decken.

Die Lohnbuchhaltung toleriert keine Fehler. Vertrauen Sie hierbei den Experten. Wählen Sie aus mehr als 2.600 Treuhänder auf unserer Website.

Berechnen Sie, wie lange Sie wirklich arbeiten

Der Stundensatz wird in der Regel für ein Jahr veranschlagt. Dazu ist es notwendig, die Arbeitszeiten (Erledigen der Kundenaufträge) präzise von den Nicht-Arbeitszeiten (Urlaub, Krankheit usw.) zu trennen.

Berücksichtigen Sie Wochenenden und Feiertage

Es gibt jährlich 104 Wochenendtage. Die Anzahl der Ferientage variiert von Kanton zu Kanton (z.B. Zürich – 10, Zug – 9, Aargau – 13). Wie viele Feiertage es in Ihrem Kanton gibt, erfahren Sie unter www.arbeitstage.ch

Planen Sie Ihren Urlaub

Selbständige planen in der Regel 26 Urlaubstage pro Jahr ein. Wenn es in Ihrer Branche eine “Nebensaison” gibt, sollten Sie diese für den Urlaub nutzen.

Kalkulieren Sie Krankentage ein

Freiberufler melden durchschnittlich 6 Krankheitstage pro Jahr. Sollten chronische Krankheiten vorliegen, sollte man die Anzahl verdoppeln.

Nehmen sie sich Zeit für die Weiterentwicklung Ihres Geschäfts

Qualifikationsaufbau, Akquisition neuer Kunden, Erstellung eines Portfolios und andere vergleichbare Aktivitäten benötigen ihre Zeit. Ein Selbständiger muss dafür jeden Tag Zeit einplanen. Berücksichtigen Sie dafür den gleichen Aufwand, wie für den Krankenstand (60 – 80 Stunde d.h. 6 Tage pro Jahr).

Bestimmen Sie das Tageslimit

Per Gesetz (Art. 9 Abs. 3 ArG) beträgt die Regelarbeitszeit für Selbständige zwischen 45 und 50 Stunden pro Woche (9,5 Stunden pro Tag). Es ist auch möglich, z.B. an Wochenenden zu arbeiten. Wichtig ist, dass man es nicht übertreibt.

Definieren Sie Ihre Produktivitätsquote

Ein Freelancer, der gerade ins Geschäft einsteigt, wird doppelt so viel Zeit für ein Projekt benötigen, wie ein erfahrener Kollege. Das sollte im Prozentsatz der effektiv benötigten Zeit berücksichtigt werden. Gewöhnlich beträgt dieser 50% bis 80%. Mehr als 90% anzusetzen ist nicht empfehlenswert (siehe Abschnitt 3 für Einzelheiten).

Sind die tatsächlich benötigten Arbeitsstunden fixiert, kann der Freiberufler seinen endgültigen Stundensatz berechnen. Die Formel lautet wie folgt:

Stundenlohn Formula

Beispiele für die Berechnung des Stundensatzes

Beschreibung

  • Büromiete in Zürich
  • Regelmässiger Büromaterial-Einkauf
  • Lizenzkosten für Buchhaltungs- und Steuerprogramme
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag beim Treuhänderverband
  • 2x p.a. Besuch von Buchhaltungsseminaren. Abonnement für Branchenzeitschriften und -bücher
  • Werbeschaltungen in einer Lokalzeitung und auf Branchen-Websites
  • Einzahlung der Rentenbeiträge
Treuhänder
1. Wie viel Sie verdienen möchten
Angepeiltes Einkommen CHF 86'000.00
Anpassungsfaktor 1.2
Total angepeiltes Einkommen CHF 103'200.00
Kanton: Zürich
Alter: 29
2. Wie viel Sie ausgeben
Büromiete CHF 8'900.00
Nebenkosten CHF 0.00
Ausgaben für Material CHF 2'500.00
Ausgaben für Kundenakquisition CHF 6'000.00
Ausgaben für Weiterbildung CHF 1'830.00
Zwischentotal (Break-even-Punkt) CHF 19'230.00
Reserveprozentsatz 0%
Total Reserven CHF 0.00
Jahreseinkommen vor Steuern und Abgaben CHF 122'430.00
Beiträge an die Sozialversicherungen CHF 12'074.40
Pensionskassenbeitrag einrechnen? ja
Pensionskassenbeitrag CHF 7'224.00
Einkommenssteuer CHF 14'138.40
Total Sozialversicherungsbeiträge und Steuern CHF 33'436.80
Jahreseinkommen nach Steuern CHF 88'993.20
3. Wie viel Zeit Sie wirklich arbeiten
Kalendertage 365
Arbeitstage pro Woche 5
Wochenenden 52
Feiertage in Kanton 10
Urlaubstage 25
Krankentage 6
Weiterbildungstage 15
Arbeitstage pro Jahr 205
Arbeitsstunden pro Tag 9
Produktivitätsrate pro Tag 0.75
Produktive Stunden pro Tag 6.75
Produktive Stunden pro Jahr 1383.75
Durchschnittliches Monatseinkommen CHF 10'202.50
Stundensatz CHF 88.48

Beschreibung

  • Nutzung Homeoffice in Schaffhausen
  • Lizenzen für Webdesign- und SEO-Programme
  • Nimmt 4x p.a. an spezialisierten Online-Seminaren teil
  • Hat eine Portfolio-Website und Profil auf Websites für Freelancer
  • Reserven für 15% der Kosten hinterlegt
Web-Entwickler
1. Wie viel Sie verdienen möchten
Angepeiltes Einkommen CHF 80'000.00
Anpassungsfaktor 0.95
Total angepeiltes Einkommen CHF 76'000.00
Kanton: Schaffhausen
Alter: 25
2. Wie viel Sie ausgeben
Büromiete CHF 0.00
Nebenkosten CHF 4'200.00
Ausgaben für Material CHF 4'600.00
Ausgaben für Kundenakquisition CHF 360.00
Ausgaben für Weiterbildung CHF 2'000.00
Zwischentotal (Break-even-Punkt) CHF 11'160.00
Reserveprozentsatz 15%
Total Reserven CHF 1'674.00
Jahreseinkommen vor Steuern und Abgaben CHF 88'834.00
Beiträge an die Sozialversicherungen CHF 8'968.00
Pensionskassenbeitrag einrechnen? nein
Pensionskassenbeitrag CHF 0.00
Einkommenssteuer CHF 12'160.00
Total Sozialversicherungsbeiträge und Steuern CHF 21'128.00
Jahreseinkommen nach Steuern CHF 67'706.00
3. Wie viel Zeit Sie wirklich arbeiten
Kalendertage 365
Arbeitstage pro Woche 6
Wochenenden 52
Feiertage in Kanton 10
Urlaubstage 20
Krankentage 8
Weiterbildungstage 20
Arbeitstage pro Jahr 255
Arbeitsstunden pro Tag 10.4
Produktivitätsrate pro Tag 0.55
Produktive Stunden pro Tag 5.72
Produktive Stunden pro Jahr 1457.60
Durchschnittliches Monatseinkommen CHF 7'402.83
Stundensatz CHF 60.90

Was sonst noch zu beachten ist?

  • Kalkulieren Sie alle Kosten

    Alle zusätzlichen Ausgaben, die nicht im Stundensatz enthalten sind, verursachen potenziell Verluste…

    Stellen Sie sich vor, Sie haben alle Kalkulationsgrundlagen berechnet, mit 12 Monaten multipliziert und zur Kalkulation Ihres Stundenlohns gerechnet. Aber Sie haben es im Sommer getan. Die Abrechnungen für Heizung und Schneeräumung waren noch nicht in Ihrem Briefkasten. Diese Zahlen können natürlich später in den Stundensatz eingerechnet werden – Ihre Kunden werden dafür jedoch wenig Verständnis aufbringen.

  • Niemals den Stundensatz reduzieren

    Ein Freelancer kann schnell Probleme bekommen, wenn er seinen Stundensatz unter dem Kalkulierten anbietet…

    Hier ist ein Beispiel: Christie, eine Freelancerin im Floristikbereich, liefert frische Blumen an das Restaurant Breeze. Sie berechnet dem Kunden einen niedrigeren Stundensatz, weil sie schon lange mit ihm zusammenarbeitet. Doch jetzt kommt die Quarantäne und das Breeze-Restaurant muss schliessen. Wegen des Rabattes hat Christie nicht ausreichend Gewinn erzielt und sie muss einen Kredit aufnehmen, um die Krise zu überstehen.Das führt uns zum nächsten Punkt.

  • Berücksichtigen Sie die Risiken

    Um sich vor Krisenzeiten zu schützen, sollten Sie ein “Finanzpolster” in Ihren Tarif integrieren…

    Ein “Polster” ist wie eine Versicherung und beinhaltet normalerweise 10-20% aller Ausgaben. Falls Christie eine solche Rücklage gebildet hätte, würden sich einige Monate Quarantäne nicht so dramatisch auf ihre finanzielle Situation auswirken.

  • 100% Effizienz ist nicht erreichbar

    Damit Sie Ihren täglichen Aufwand richtig einschätzen können, müssen Sie Ihre Zeit erfassen. Verschiedene Time-Tracker können Ihnen dabei helfen …

    Stellen Sie sich einen Arzt vor, der das Herz eines Patienten 10 Stunden lang operiert. Er steht permanent unter Spannung. Völlig in seine Arbeit eingebunden. Nach der Operation kann er 100%ige Effizienz belegen. Bei Freiberuflern wird diese Effizienz zwar erwartet, sie ist aber selten erreichbar.

“Es ist Zeit, die einzelnen Aspekte zu einem Ganzen zusammenzufügen!”

Jetzt sollte sich in Ihrem Kopf ein Bild der Kalkulation und eine ungefähre Zahl abzeichnen. Nutzen Sie dieses Know How in Kombination mit unserem Excel-Rechner, um alles bis auf den letzten Rappen zu berechnen.

Wenn diese Informationen hilfreich für Sie waren, geben Sie einen Kommentar dazu ab. Schreiben Sie uns auch, wie wir Freelancern das Leben noch leichter machen können. Wir werden Sie gerne unterstützen.

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