Lohnbuchhaltung TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/lohnbuchhaltung/ Blog Wed, 12 Oct 2022 13:47:48 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Lohnbuchhaltung TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/lohnbuchhaltung/ 32 32 Lohnfortzahlung: Pflichten des Arbeitgebers bei Krankheit oder Unfall https://treuhand-suche.ch/blog/lohnfortzahlung-pflichten-des-arbeitgebers-bei-krankheit-oder-unfall/ https://treuhand-suche.ch/blog/lohnfortzahlung-pflichten-des-arbeitgebers-bei-krankheit-oder-unfall/#respond Thu, 22 Oct 2020 08:10:47 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3952 The post Lohnfortzahlung: Pflichten des Arbeitgebers bei Krankheit oder Unfall appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die korrekte Lohnfortzahlung bei unfall- bzw. krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers stellt oft eine Herausforderung dar. Die Rechtsprechung in der Schweiz ist bekanntlich sehr arbeitnehmerfreundlich, deshalb sind Rechtsfälle aus Arbeitgebersicht wenn immer möglich zu vermeiden – es sei denn der Arbeitgeber ist eindeutig im Recht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten bestehen und was man beachten soll, um die Lohnfortzahlung ordnungsgemäss auszurichten.

Wenn Ihre Lohnbuchhaltung von einem Treuhänder geführt wird, dann melden Sie diesem lediglich die Änderungen (Mutationen) und der Treuhänder wird sich um den Rest kümmern.

Wann besteht eine Lohn­fort­zahlungs­pflicht?

Die Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung gemäss Art. 324a OR lauten:

  • Der Grund der Abwesenheit liegt in der Person des Arbeitnehmers (u.a. Unfall bzw. Krankheit).
  • Die Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers ist unverschuldet.
  • Das Arbeitsverhältnis hat mehr als 3 Monate gedauert oder wurde für mehr als 3 Monate eingegangen (bei befristeten Arbeitsverhältnissen).

Wann beginnt die Lohnfortzahlung und wie lauten die Fristen?

Wann beginnt die Lohnfortzahlung und wie lauten die Fristen

Wie lange dauert die Lohn­fort­zahlungs­pflicht?

Nach Art. 324a Abs. 1 OR ist der Arbeitgeber verpflichtet die Lohnfortzahlung nur für eine “beschränkte Zeit” auszurichten. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und von den Anstellungsbedingungen abhängig. Wird im Arbeitsvertrag auf die Lohnfortzahlung nicht explizit hingewiesen, gelten automatisch die Bestimmungen des OR, die das absolute Minimum definieren:

  • Im 1. Dienstjahr
    Im 1. Dienstjahr, nach Ablauf der ersten 3 Anstellungsmonate, dauert die Lohnfortzahlungspflicht 3 Wochen.
  • die Kantonale Skale
    Für die darauffolgenden Dienstjahre gelten die Kantonalen Skalen: die Zürcher Skala, die Basler Skala und die Berner Skala. Diese Regelungen werden je nach Arbeitsort angewendet.

Im Einzelarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine für den Mitarbeiter günstigere Lösung (im Vergleich zur gesetzlichen Vorschriften) festgelegt werden.

Zudem ist zu beachten, dass die Lohnfortzahlungspflicht pro Anstellungsjahr gilt. Die Abwesenheiten – auch aus unterschiedlichen Gründen – sind zusammenzuzählen und an die gesamte Lohnfortzahlungsdauer anzurechnen.

Bestandteile der Lohn­fort­zahlung

Bei Lohnfortzahlung ist sowohl der ordentliche Monatslohn einzurechnen, als auch die Lohnbestandteile, die ohne Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber geschuldet wären (z.B. Anteil 13. Monatslohn, angemessene Vergütung für ausfallenden Naturallohn).

Für die Mitarbeiter im Stundenlohn bzw. mit unregelmässigem Lohn wird üblicherweise der durchschnittliche Verdienst der letzten 12 Monate als Basis für die Lohnfortzahlung angenommen.

Die Lohnbuchhaltung toleriert keine Fehler. Vertrauen Sie hierbei den Experten. Wählen Sie aus mehr als 2.600 Treuhänder auf unserer Website.

Lohn­fort­zahlungs­pflicht bei Unfall

Bei Unfall liegt im Unterschied zu Krankheit eine obligatorische Versicherungsdeckung vor (UVG). Folglich wird der Lohn während der unfallbedingten Arbeitsverhinderung mit Taggeldleistungen gedeckt.

Gemäss Art. 16 Abs. 2 UVG beträgt die Wartefrist der Unfallversicherung 2 Tage. Während der beiden Karenztage ist der Lohn durch den Arbeitgeber zu minimal 80 % zu bezahlen. Der Unfalltag gilt als “normaler” Arbeitstag und ist zu 100 % geschuldet.

Bei Unfall kann man folgende Szenarien unterscheiden:

Szenario 1:
Jahreslohn brutto des Mitarbeiters ist
geringer als CHF 148’200

Die Versicherungsleistungen decken für eine beschränkte Zeit mindestens 80 % des entfallenden Lohnes des verunfallten Mitarbeiters. In diesem Fall hat der Arbeitgeber laut Art. 324b OR die Lohnfortzahlung nicht zu entrichten.

Szenario 2:
Jahreslohn brutto des Mitarbeiters ist
höher als CHF 148’200

Die obligatorischen Versicherungsleistungen gegenüber dem verunfallten Mitarbeiter sind in diesem Szenario geringer als 80 % des entfallenden Lohnes, falls der Arbeitgeber keine freiwillige Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Der maximale versicherte Verdienst bei der obligatorischen Unfallversicherung liegt zurzeit bei CHF 148’200.

Wenn die Dauer der Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde, kommen automatisch die Kantonalen Skalen zur Anwendung. Eine bilaterale Übereinkunft auf eine kürzere Dauer als die Kantonalen Skalen ist nicht zulässig.

Lohn­fort­zahlungs­pflicht bei Krankheit ohne Kranken­tag­geld­versicherung

Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit ohne Krankentaggeldversicherung

Die Vertragsparteien können eine von kantonalen Skalen abweichende Lösung im Arbeitsvertrag abmachen, die den Arbeitnehmer besser stellt. Diese muss aber mindestens gleichwertig im Vergleich zur Regelung gemäss den kantonalen Skalen sein.

Lohn­fort­zahlungsp­flicht bei Krankheit mit Kranken­tag­geld­versicherung

Vom Gesetz her ist keine obligatorische Sozialversicherung bei Krankheit vorgeschrieben. Eine Krankentaggeldversicherung ist zwar üblich, aber freiwillig.

Bei abgeschlossener Krankentaggeldversicherung sind für die Leistungspflicht des Arbeitgebers die Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen massgebend. Dabei muss die Versicherungslösung im Sinne des OR mindestens gleichwertig zu den gesetzlichen Bestimmungen sein. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Vorgaben erfüllt sind:

Dies ist der Fall, wenn die folgenden Vorgaben erfüllt sind

Mit der Krankentaggeldversicherung wird oft eine Wartefrist abgemacht. Üblicherweise dauert diese 30, 60 oder 90 Tage.

Lohn­fort­zahlung während der Wartefrist

Da die Versicherung während der Wartefrist keine Taggelder ausrichtet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den entfallenden Lohn für diese Zeitspanne zu bezahlen. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Lohnfortzahlung während der Wartefrist

Nach Ablauf der Wartefrist werden die Taggeldleistungen von der Krankentaggeldversicherung gewährt. Sie ersetzen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und belaufen sich häufig auf 80% des entfallenden Lohnes.

Fazit

Massgeblich für die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall sind die Bedingungen, die im Arbeitsvertrag festgelegt wurden. Die vereinbarten Regelungen zur Lohnfortzahlung müssen aber mindestens gleichwertig wie die gesetzlichen Vorschriften zur Lohnfortzahlung sein (gilt nicht für die Wartefrist).

Da jeder Fall individuell analysiert werden muss, trägt das fristgerechte Vorhandensein der notwendigen Informationen betreffend Unfall und Krankheit in der Lohnbuchhaltung wesentlich zur korrekten Lohnabrechnung bei.

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Treuhandkosten: Woraus sie bestehen und wie man sie berechnen kann https://treuhand-suche.ch/blog/treuhandkosten-woraus-sie-bestehen-und-wie-man-sie-ausrechnen-kann/ https://treuhand-suche.ch/blog/treuhandkosten-woraus-sie-bestehen-und-wie-man-sie-ausrechnen-kann/#comments Thu, 07 May 2020 09:09:31 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1961 The post Treuhandkosten: Woraus sie bestehen und wie man sie berechnen kann appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die Schätzung der Kosten für Treuhänder ist oft erschwert, weil diese den Aufwand oft effektiv berechnen und im besten Fall nur ihre Stundensätze mitteilen. Für viele Kunden ist dieses Vorgehen abschreckend: Die Stundensätze scheinen hoch zu sein und das Verfahren selber ist oft intransparent und unverständlich. Dazu können die Stundensätze deutlich variieren — auch bei einem Treuhänder.

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Klar werden die Treuhandkosten durch den Arbeitsaufwand bestimmt. Aber wie viel Zeit braucht ein Treuhänder für die Buchführung? Spielt nur die geleistete Zeit eine Rolle oder gibt es noch andere Faktoren? Bedeuten höhere Stundensätze automatisch eine höhere Arbeitsqualität?

In diesem Artikel haben wir die am meisten nachgefragten Treuhanddienstleistungen analysiert. Zu diesem Zweck haben wir 65 Treuhandunternehmen aus 8 Kantonen befragt, wie sie ihre Preise berechnen und wie Kunden ihre Treuhandrechnung optimieren können.

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Treuhandkosten für Buchhaltung

Basisdienstleistungen sind Finanzbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Anlage- und Betriebsbuchhaltung.

Für die Buchhaltung liegen die Treuhandkosten zwischen 80 CHF und 180 CHF pro Stunde. Im Durchschnitt liegt der Stundensatz bei rund 150 CHF.

Für einen Buchungssatz (inkl. Vorbereitung) wird im Schnitt etwa 3-5 min. benötigt: Wenn Ihre Belege gut organisiert und verständlich sortiert sind, kann diese Zeit deutlich kürzer sein. Und umgekehrt: Je mehr Chaos in Ihren Unterlagen herrscht, desto mehr Zeit muss ein Treuhänder Ihnen verrechnen.

Beispiel: Ein kleines Beratungsunternehmen mit 1-2 Angestellten hat etwa 100-300 Buchungszeilen pro Jahr. Dies ergibt 1500 bis 3000 CHF pro Jahr.

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Treuhandkosten für Lohnbuchhaltung und Personaladministration

Das Personalwesen wird auch oft einem Treuhänder übergeben. Die am meisten nachgefragten Services sind:

  • Verwaltung der Mitarbeiterdaten: Ein- und Austritte sowie Mutationen
  • Vorbereitung der Lohnabrechnungen
  • Erstellung von Lohnausweisen, Sozialversicherungsdeklarationen sowie Quellensteuerabrechnungen
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Spesenreglements

Je mehr Mitarbeiter Ihr Unternehmen hat, desto teurer wird logischerweise die Verwaltung und desto höher sind die Kosten für den Treuhänder. Mitarbeiter mit einem festen Monatsgehalt sind am günstigsten. Am kompliziertesten sind Stundenlöhner mit einer Quellensteuer.

Im Schnitt betragen die jährlichen Kosten für die Lohnbuchhaltung 400 CHF bis 600 CHF pro Mitarbeiter.

Effektiver Aufwand nach Stundensatz

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Die Stundensätze für Lohnbuchhaltung und Personaladministration sind in der Regel leicht höher als die Stundensätze von anderen buchhalterischen Arbeiten. Im Schnitt verlangen die Treuhänder hier 160 CHF pro Stunde. Diese Arbeit ist anspruchsvoller als eine „gewöhnliche“ Verbuchungsarbeiten.

Pauschalpreis pro Mitarbeiter pro Monat

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Diese Pauschalpreise liegen meistens zwischen 20 CHF und 40 CHF pro Mitarbeiter. Im Schnitt beträgt der Pauschalpreis etwa 30 CHF pro Monat. Anzumerken ist, dass bei diesem Preismodell Änderungen der Mitarbeiterdaten und die daraus entstehenden Meldungen bei Socialversicherungen / Pensionskasse separat verrechnet werden. Ein Zuschlag für die Quellensteuer oder eine Zuschlag für auf Stundenbasis arbeitende Mitarbeiter ist auch weit verbreitet.

Der Lohnausweis pro Mitarbeiter beträgt von 50 CHF bis 150 CHF.

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Treuhandkosten für den Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen (inkl. Steuererklärung für juristische Personen) ist für Unternehmen obligatorisch. Manchmal werden auch Zwischen-, Quartals-, oder Monatsabschlüsse benötigt. Diese Arbeiten werden ebenfalls an den Treuhänder übergeben. Sie sind anspruchsvoller als die laufende Buchhaltung, deswegen liegt der Stundensatz für Abschlussarbeiten im Durchschnitt bei 180 CHF.

Einige wenige Treuhänder bieten Pauschalpreise für Abschlussarbeiten. Die billigsten Angebote für Kleinstfirmen belaufen sich auf 700 CHF – 900 CHF. Damit ist aber meist nur die Erstellung des Jahresabschlusses gemeint, wenn die Konti vorgängig bereits abgestimmt wurden. Im Schnitt verlangen die Treuhänder für ein kleines Unternehmen mit rund 5 Personen zwischen 1500 CHF – 2500 CHF für die Vorbereitung und Erstellung des Jahresabschlusses, inklusive der Kontiabstimmung. Befindet sich die Buchhaltung insgesamt in einem chaotischen Zustand, kann der Aufwand für den Abschluss ein Mehrfaches betragen.

Wenn Sie Ihren Treuhänder wechseln oder die Stundensätze verschiedener Treuhänder vergleichen möchten: Testen Sie unsere Suchoption und finden Sie den am besten passenden Treuhänder in Ihrer Nähe.

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Treuhandkosten für die Mehrwertsteuer

Bei Mehrwertsteuerabrechnungen, Umsatz- und Vorsteuerabstimmung gibt es immer viele Fragen und häufig werden Fehler gemacht. Eine korrekte Kalkulation der Mehrwertsteuer und das nachfolgende Ausfüllen der MwSt-Erklärung benötigt gewisse Steuerkenntnisse und eine gewisse Qualifikation. Deswegen gelten diese Arbeiten als eher anspruchsvoll und werden mit einem höheren Stundensatz verrechnet.

Meistens liegen die Stundensätze darum für MWST-Beratung in einem ähnlichen Bereich wie beim Jahresabschluss – etwa 130 CHF – 200 CHF pro Stunde.

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Treuhandkosten für die Steuererklärung: Private Personen

Steuererklärungen für Privatpersonen stellen einen Sonderfall dar. Im einfachsten Fall, d.h. bei einer Einzelperson ohne Liegenschaften und keinen Wertschriften, kann ein qualifizierter Treuhänder eine Steuererklärung innerhalb von einer Stunde vorbereiten. Deswegen starten bei seriösen Anbietern die Basispreise bei etwa 100 CHF. Eine solch einfache Situation ist eher selten, daher werden die Kosten üblicherweise auch auf Stundenbasis abgerechnet. Der Stundensatz hierfür beginnt bei 120 CHF. Für schwierige Situationen kann ein hoher Arbeitsaufwand notwendig werden. Die Kosten dafür können erheblich sein, der potenzielle Nutzen der Steuereinsparung kann diese Kosten jedoch um ein Mehrfaches übersteigen.

Die Kosten für eine private Steuererklärung für Schweizer Arbeitnehmer belaufen sich auf 120 CHF bis 200 CHF, falls nur einfache finanzielle Verhältnisse vorliegen. Bei durchschnittlich komplexen Fällen sollte man etwa mit 260 CHF rechnen. Steuererklärungen für Expats sind kostspielig und belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 500 CHF.

Von Dumpingangeboten im Bereich von 40 bis 80 Franken sollte man Abstand halten. Meistens geht es nur darum, Einsicht in die finanziellen Verhältnisse des Kunden zu erhalten und passende Finanzprodukte oder Versicherungen zu verkaufen, die nicht immer im Interesse des Kunden sind.

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Treuhandkosten: Pauschale Preise

Einige wenige Treuhänder bieten Pauschalpreise für die Buchhaltung für Kleinstunternehmen an. Dabei wird der Umfang der inbegriffenen Leistungen vordefiniert. Das bedeutet, dass wenn die Anzahl der Buchungen oder Kommunikationsstunden überschritten wird, ein Zusatzaufwand entsteht. Dies ist häufig der Fall.

Oft geben Treuhänder aber keine Fixpreisangebote, da der Aufwand für die Buchhaltung nicht genau genug abgeschätzt werden kann. Zudem ist der Geschäftsgang eines Unternehmens eine dynamische Sache, was grundsätzlich gegen Fixpreisangebote spricht.

Einige Treuhänder bieten persönliche Pauschalangebote an, wenn sie genug Information über Ihr Unternehmen haben. Solche Angebote basieren auf oben erwähnten Überlegungen und eigener Erfahrung. Solche persönlichen Angebote sind viel effektiver als allgemeine Pauschalangebote.

Pauschal- bzw. Fixpreise können für den Kunden von Vorteil sein, weil sie gut für die Planung sind. Ob sie günstiger als effektiv verrechneter Aufwand sind, ist fraglich. Treuhänder schlagen bei Fixpreisangeboten eine relativ hohe Risikomarge auf, was das Angebot nicht unbedingt attraktiver macht. Sind die Fixpreise zu tief angesetzt, handelt es sich in der Regel um ein «Lockvogelangebot».

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Treuhandkosten: Weitere Ausgaben

Es gibt noch weitere Kostenquellen, die man bei der Schätzung der Kosten für Treuhänder nicht vergessen darf:

  • Die einmaligen Kosten beim Start der Zusammenarbeit: Der Treuhänder muss Ihre Situation kennen lernen, die Firmendaten bei sich und evtl. bei den Behörden eintragen.
  • Die Buchhaltungssoftware ist auch nicht gratis: 20 CHF bis 100 CHF pro Monat muss ein kleines Unternehmen dafür ausgeben. Plus allenfalls Serverkosten für die Cloudsoftware.
  • Spesen, Reisekosten, Kommunikation – Die ganze Zeit und den ganzen Zusatzaufwand, die Ihr Treuhänder für Sie geleistet hat, stellt er in Rechnung.
  • Domizilhaltung und Postspesen: Die Domiziladresse für eine Firma kostet von 1500 CHF bis 3000 CHF pro Jahr. Oft bieten die Treuhänder ein Paket an Dienstleistungen, welche Domiziladresse, Postweiterleitung und Telefonservice.
  • Notariats- und Handelsregisterkosten: Diese Kosten zzgl. Zeitaufwand von Treuhänder werden oft an den Kunden weiterverrechnet.
  • Revisionsaufwand: Revisionen und Wirtschaftsprüfung sind die teuersten Dienstleistungen der Treuhänder. Die Stundensätze beginnen ab 200 CHF. Dieser Service ist jedoch nur bei revisionspflichtigen Firmen notwendig.

Spartipps!

wo kann ich sparen
  • Vergleichen lohnt sich.

    Die Stundensätze bei verschiedenen Treuhändern können sich wesentlich unterscheiden. Bei Kleinfirmen ohne komplexe Vorkommnisse sind nur die Stundensätze für die Buchhaltung und den Abschluss relevant.

  • Ordnung in den Unterlagen.

    Halten Sie Ihre Belege in Ordnung und reichen Sie diese möglichst geordnet ein.

  • Versuchen Sie, die Anzahl der Buchungszeile zu reduzieren.

    Vereinbaren Sie zum Beispiel mit Ihren Lieferanten, dass sie eine Sammelrechnung erstellen. Reichen sie keine Quittungen mit Kleinstbeträgen ein, die sie mit privatem Geld bezahlt haben.

  • Trennen Sie das Private vom Geschäftlichen.

    Alle Betriebsausgaben sollten über das Geschäftskonto und alle privaten Ausgaben über das Privatkonto bezahlt werden. Informieren Sie Ihren Treuhänder rechtzeitig über jede Vermischung.

  • Der wichtigste Kostentreiber wird von den Kunden oft übersehen – die Kommunikation.

    Wenn Sie Ihre Unterlagen immer zu spät einreichen oder wenn sie ständig unvollständig sind, wenn Sie nicht alle Fragen beantworten, die Ihnen gestellt werden, oder wenn Sie selbst immer wieder Klarstellungen verlangen, können die Kommunikationskosten einen grossen Teil der Rechnung ausmachen.

  • Lassen Sie sich per Email oder Telefon beraten.

    Ein persönliches Treffen in Ihrem Büro ist angenehmer, aber die Reisekosten sowie andere Ausgaben werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Auch ist ein persönliches Treffen oft teurer als eine Beratung per E-Mail oder Telefon.

Lohnt sich ein Treuhänder für meine Firma?

Auch kleine Einzelunternehmen werden regelmässig mit Fragen der Rechnungslegung und des Steuerrechts konfrontiert. Ein qualifizierter Treuhänder verfügt über viel Wissen auf seinem Gebiet und arbeitet daher effizient. Er wird für Sie eine optimale Lösung finden und Ihnen Zeit und Geld sparen. Und durch diese Entlastung können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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