Häufig gestellte Fragen
Wie korrigiert man Fehler im Kassenbucht?
Korrekturen sind sowohl in digitalen als auch in analogen Kassenbüchern zulässig. Die erste Variante bietet meist elegante und smarte Lösungen an, während die zweite deutlich zeitaufwändiger ist.
Hier können Sie erfahren, welche Buchhaltungssoftware aktuell auf dem Markt vorhanden ist.
Wichtig
Im Kern gilt dasselbe Prinzip auch für digitale Kassenbücher. Man darf bereits erstellte Buchungen nicht einfach löschen, sondern muss stets passende Korrekturen vornehmen.
Wie gleicht man eine Kassendifferenz im Kassenbuch richtig aus?
Erfahrungsgemäss entsteht eine Differenz in der Kasse aus vier zentralen Gründen:
- Zu viel / zu wenig Wechselgeld herausgegeben.
- Versehentlich zu wenig Bargeld für den Kauf eingenommen.
- Den falschen Preis für den richtigen Artikel gebucht.
- Den falschen Artikel als Verkauf verbucht, obwohl der einen anderen Preis als der tatsächlich verkaufte Artikel hat.
- Nichterfassung eines Kassenbelegs.
Lösungswege:
- Den vergessenen Beleg im Kassenbuch hinzubuchen.
- Die Differenz mit den entsprechenden Konten hinzu buchen: «8510 Ausserordentlicher Ertrag» für Überschuss oder «8500 Ausserordentlicher Aufwand» für Fehlbetrag.
Darf die Geschäftskasse im Minus sein?
Der Kassenbestand muss stets mit dem tatsächlich in der Geschäftskasse befindenden Bestand übereinstimmen und darf niemals ins Minus geraten. Ein Nullbestand ist trotzdem zulässig. Falls die Kasse ins Minus gerät, liegt der Grund meist darin, dass man aus Versehen einen Beleg nicht gebucht hat. Am selben Tag ist es erlaubt, diesen Beleg hinzuzubuchen. Der negative Kassenbestand muss unbedient korrigiert werden, da sonst die gesamte Buchführung in Zweifel gezogen werden kann.
Wer deckt die Differenz in der Kasse ab?
In der Praxis liegt die Verantwortung für einen Fehlbetrag normalerweise auf den Schultern von Kassierern oder denjenigen, die für die Kasse des Unternehmens zuständig sind. In vielen Fällen müssen die Kassierer die Differenz in der Kasse aus eigener Tasche ausgleichen. Laut Gesetz (OR Art. 321e VI. Haftung des Arbeitnehmers), ist der Arbeitnehmer jedoch nur für den Schaden verantwortlich, wenn er absichtlich oder fahrlässig handelt. Demnach ist das Verantwortungsrisiko der Kassierer ziemlich begrenzt. In der Praxis muss nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber das Risiko kleiner Kassenfehlbestände tragen.
Muss man im Kassenbuch Privatentnahmen und Privateinlagen buchen?
Alle Privatentnahmen und Privateinlagen sind im Kassenbuch mit entsprechender Buchung zu erfassen. Dafür muss man einen Eigenbeleg schreiben: für die Entnahmen «Privatentnahme», für den zweiten Fall «Privateinlage».
Wie nummeriert man die Belege?
Jeder Beleg muss eine fortlaufende Nummer haben, mit der er ins Kassenbuch eingetragen und identifizierbar ist. Dazu empfiehlt es sich, auf dem Beleg eine Belegnummer zu notieren. Es hilft erheblich, den Überblick der Geschäftsvorfälle zu bewahren.
Elektronisches Kassensystem: Pflicht oder Recht?
Ein Kassensystem ist eine Kombination aus Hard- und Software für die Kassenführung eines Unternehmens. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches Kassensystem zu führen. Nichtsdestotrotz ist es in einigen Bereichen wichtig, elektronische Programme für die Kassenführung einzusetzen. So ist ein Kassensystem beispielsweise im Bereich der Gastronomie oder des Handels zwar keine Pflicht, ist aber trotzdem dort sehr verbreitet.
Als klassisches Beispiel dient in diesem Fall die Geschäftsbeziehung zwischen einem IT-Freelancer als Auftragnehmer und einem Unternehmen als Auftraggeber. Der IT-Freelancer erledigt den Auftrag des Unternehmens und erhält dafür eine Zahlung nach Stunden. Beide Seiten haben zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbart, dass der Auftraggeber (das Unternehmen) die Rechnungslast trägt. In vereinbarten Zeitabständen stellt das Unternehmen dem IT-Freelancer Gutschriften aus, denen er jedoch auch widersprechen darf. In diesem Fall ersetzt die Gutschrift die Rechnung des IT-Freelancers und wird folglich vom Finanzamt als Beleg akzeptiert.