Staatssteuern TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/staatssteuern/ Blog Wed, 15 Jan 2025 10:41:58 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Staatssteuern TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/staatssteuern/ 32 32 Unternehmenssteuern Schweiz 2022: Vergleich der Deutschschweizer Kantone https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmenssteuern-schweiz/ https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmenssteuern-schweiz/#respond Mon, 17 Jul 2023 08:00:48 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=2661 The post Unternehmenssteuern Schweiz 2022: Vergleich der Deutschschweizer Kantone appeared first on treuhand-suche.ch.

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In den vergangenen Jahren hat sich die Steuerlast für Unternehmen deutlich verändert. Steuer­privilegien, die die Schweiz international in Verruf brachten, sind in den meisten Kantonen seit Januar 2020 weitgehend ausser Kraft. Als Ausgleich wurden die Unternehmens­gewinn­steuern in einigen Kantonen reduziert. In diesem Zusammenhang erscheint die Änderung der Steuersätze während der letzten 3 Jahre – von 2020 bis 2022 – nicht sehr hoch. Und doch ist die Tendenz, wie im Vorjahr, eher fallend: Einige Kantone haben im Zeitraum 2020-2022 gar keine oder keine vollständige Senkung durchgeführt, sondern strecken die Steuersenkung über einen längeren Zeitraum. Deshalb ist in den betreffenden Kantonen in den kommenden Jahren ein weiterer Rückgang des Gewinn­steuer­satzes zu erwarten. In einem praxis­orientierten Steuer­vergleich zeigen wir auf, welche Deutschschweizer Kantone im Fiskaljahr 2022 besonders attraktiv sind und wie viel Gewinnsteuer Ihr Unternehmen je nach Standort in den verschiedenen Kantonen zahlen muss.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
Staats- & Gemeindesteuern pro CHF 100’000 Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 100’000 und einem Kapital von CHF 250’000 per 31.12.2022. Berücksichtigt sind die Staats- und Gemeinde­steuern am Kantons­hauptort. Die direkte Bundessteuer hat keinen Einfluss auf das Ranking und wurde deshalb beim Vergleich in der Grafik ignoriert.

Annahmen zum Vergleich der Steuerbelastung je nach Kanton

Unser Feldversuch zeigt die Steuer­belastung eines Muster­unternehmens (AG oder GmbH) durch die Staats- und Gemeinde­steuern (Kapital- und Gewinn­steuern), jeweils am Kantons­hauptort. Die direkte Bundes­steuer ist im Haupt­teil der Analyse nicht berücksichtigt, denn diese beträgt immer 8.5% auf dem steuerbaren Reingewinn und ändert folglich nichts an der Rangliste. Der Bund besteuert nur den Gewinn, nicht das Kapital.

Unsere Muster­firma erzielt in den Geschäfts­jahren 2020-2022 einen steuerbaren Reingewinn von CHF 100’000. Das Kapital zum Ende der Steuerperiode (nach Berücksichtigung der Steuer­rückstellung) beträgt jeweils CHF 250’000. Annahme­gemäss schüttet das Unternehmen keine Dividenden aus. Es handelt sich dabei um eine ordentliche Betriebs­firma, ohne Entlastungen oder andere Privilegien, die bereits bei Jahres­beginn ihren Sitz in der Stadt Zürich hatte.

Der Vergleich der Unternehmens­steuern basiert auf dem Online-Steuerrechner der ESTV mit Stand vom 06.06.2023. Da einige Kantone keinen eigenen Rechner zur Verfügung stellen, wurden die Daten ausschliesslich dem eidgenössischen Rechner entnommen. Im Laufe unserer Nachforschungen sind wir zum folgenden Schluss gelangt:

Vergleichsergebnis 1:
Kanton Zürich verliert infolge hoher Unternehmenssteuern deutlich an Wettbewerbsfähigkeit

Seit dem 1. Januar 2020 gelten nun in der überwiegenden Mehrheit der Kantone die neu im Zuge der Unternehmens­steuerreform STAF festgelegten, tieferen Steuersätze. Eine Ausnahme ist der Kanton Zürich. Zürich hat erst per 1.1.2021 die Steuer­belastung gesenkt, ist aber punkto Steuerbelastung dennoch weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Möglicherweise werden zahlreiche Unternehmen mit dem Gedanken eines Sitz­wechsels spielen, darunter auch bekannte, grössere Firmen. Im Januar 2023 verzeichnete der Kanton Zürich eine moderate Senkung der Unternehmens­steuern. In diesem Fall hätte eine grössere Steuer­senkung als Feinjustierung dienen können, um die Attraktivität des Kantons im Steuer­wettbewerb zu erhöhen.

Andererseits gibt es momentan einen globalen Trend, den internationalen Standort­wettbewerb einzuschränken. Die Idee des Biden Kabinetts, den Mindest­steuersatz auf 21% festzulegen, konnte früher oder später auch Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbs­position der Schweiz haben. In diesem Fall würden die anderen Faktoren – wie politische Stabilität und Rechts­sicherheit oder auch die Qualität der Kommunikation mit den Behörden – eine grössere Rolle spielen. Deswegen ist es wichtig, dass Zürich seine Vorteile weiter stärkt und entwickelt.

Vergleichsergebnis 2:
Die prozentuale Steuerbelastung, ohne Berücksichtigung der direkten Bundessteuer, unterscheidet sich je nach Kanton um mehr als das Dreifache

Die Kantone Zürich und Bern zeichneten sich 2022 mit einem Gewinn­steuer­satz von 16,4% bzw. 14,7% (ohne Berücksichtigung der direkten Bundessteuer) durch die höchste Steuer­belastung für juristische Personen aus. Die Steuersätze der Kantone Nidwalden und Zug liegen dagegen auf dem niedrigsten Niveau bei etwa 5,1%. Die durchschnittliche Gewinn­steuer­belastung auf Kantons- und Gemeindeebene innerhalb der Deutsch­schweizer Kantone belief sich 2022 auf etwa 8,1%.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
Staats- & Gemeindesteuern prozentual zum Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person prozentual zum steuerbaren Reingewinn (sog. Gewinn nach Steuern). Berücksichtigt sind die Staats- und Gemeindesteuern am Kantonshauptort, die direkte Bundessteuer hat keinen Einfluss auf das Ranking und wurde deshalb ignoriert.

Vergleichsergebnis 3:
Die gesamte Gewinnsteuerbelastung unterscheidet sich je nach Kanton um fast das Doppelte.

In den vorherigen Unterkapiteln haben wir uns hauptsächlich auf das Ranking der Kantone konzentriert. In diesem Abschnitt gehen wir auf die Frage ein, wie viele Gewinnsteuern ein Unternehmen je nach Kanton zahlen muss. Die Ergebnisse unserer Forschung sind unten aufgeführt.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
inkl. direkter Bundessteuern prozentual zum Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person prozentual zum steuerbaren Reingewinn (sog. Gewinn nach Steuern). Es sind die Staats- und Gemeinde­steuern sowie die direkte Bundes­steuer am Kantons­hauptort berücksichtigt, um die vollständige Steuer­belastung darzustellen.

Laut den Zahlen variiert das Verhältnis zwischen den gezahlten Gewinnsteuern und dem Reingewinn auf unterschiedlichem Niveau: Von 24,9% im Kanton Zürich bis 13,6% in den Kantonen Nidwalden und Zug. Im Durchschnitt beträgt dieser Parameter in den analysierten Regionen etwa 16,6%.

Vorsicht beim Steuervergleich

Beim Vergleich von Unternehmens­steuern ist es wichtig, den steuerbaren Reingewinn nicht mit dem Gewinn vor Steuern (sogenannter Vorsteuer­gewinn) zur verwechseln. Dieser wird erst durch die Steuer­rückstellung zum steuerbaren Reingewinn (entspricht dem Reingewinn nach Steuern). Bei der Nutzung der Online-Steuerrechner ist also entsprechende Aufmerksamkeit geboten. Beim Vergleich der prozentualen Steuer­belastung muss dies selbstverständlich auch berücksichtigt werden, ansonsten ist der Steuer­vergleich verzerrt. In unserem Vergleich ist die prozentuale Steuer­belastung immer in Prozent des steuerbaren Reingewinns ausgewiesen und daher konsistent. Die prozentualen Steuern sind folglich höher als bei der Analyse auf Basis der Vorsteuer­gewinne.

Fazit

Die Gewinn­steuer­belastung in den Deutsch­schweizer Kantonen unterscheidet sich deutlich. Auf der einen Seite gibt es Kantone, deren Steuer­belastung relativ hoch ist, wie Zürich und Bern. Andererseits ist dieser Parameter in den Kantonen Nidwalden und Zug wesentlich niedriger, was zu ihrer Attraktivität beiträgt. In den letzten Jahren hat sich ein allgemeiner Trend abgezeichnet: Die gesamte Gewinn­steuer­belastung in der Schweiz sinkt. Einige Kantone wie Zürich, Solothurn und Bern haben ihre Steuer­sätze reduziert, während dieser Parameter in 9 Kantonen (z. B. Basel-Landschaft, Schwyz, Graubünden usw.) zwischen 2020 und 2022 unverändert geblieben ist. Es ist daher zu erwarten, dass in absehbarer Zukunft entsprechende Massnahmen zur Steuer­senkung ergriffen werden könnten.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema «Besteuerung der Unternehmen» haben, können Sie im Forum bei Experten nachfragen oder sich an erfahrene Treuhänder wenden.

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Unternehmer: Was ist besser, Lohn oder Dividende? https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmer-was-ist-besser-lohn-oder-dividende/ https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmer-was-ist-besser-lohn-oder-dividende/#comments Mon, 03 Jul 2023 08:00:41 +0000 http://blog.treuhand-suche.ch/?p=297 The post Unternehmer: Was ist besser, Lohn oder Dividende? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Wie kann ein Unternehmer den Gesamtertrag aus seiner Firma maximieren und die Steuerbelastung so gering wie möglich halten? Eine einfache Antwort darauf gibt es nicht, aber ein paar wichtige Grundsatzüberlegungen schon.
Im Grundsatz ist festzuhalten, dass ein Unternehmerlohn mindestens die Höhe eines Marktlohns erreichen muss, damit überhaupt eine Dividende ausgeschüttet werden darf. Eine Indikation gibt der Salarium-Rechner des Bundes. Selbstverständlich ist dies nur ein vager Anhaltspunkt, kann aber dennoch hilfreich sein. Im Zweifel kann es sich lohnen, den Lohn besser etwas zu tief als zu hoch anzusetzen. Im Weiteren gehen wir in unserem Artikel davon aus, dass der Lohn einem Marktlohn entspricht. Verrechnungssteuern stellen keine endgültige Belastung dar und werden vernachlässigt.

Im Grundsatz gilt:

Szenario-1

Hoher Lohn (über Markt), keine oder tiefe Dividende

Hohe Einkommenssteuern infolge Progression, hohe Lohnnebenkosten, hohe PK-Beiträge, tiefe Gewinnsteuern der Firma

Szenario-2

(Tiefer) Marktlohn, hohe Dividende

Tiefe Einkommenssteuern, tiefe Lohnnebenkosten, tiefe PK-Beiträge, Steuern infolge Dividendenerträgen, hohe Gewinnsteuern der Firma

Stabilität der Vorsorgewerke zweifelhaft

Bei hohem Vertrauen in die Vorsorgeinstitutionen kann Szenario 1 sinnvoll sein. Allerdings muss sich jeder Versicherte genau überlegen, ob er die sich verschärfende Finanzierungsproblematik der Pensionskassen infolge Tiefzinsumfeld und grassierender Umverteilung ignorieren will. Rentner profitieren derzeit stark von der Querfinanzierung durch die berufstätigen Versicherten. Höchst zweifelhaft ist, ob aktuell Berufstätige im Pensionsalter selbst aus dieser Quersubventionierung einen Nutzen ziehen können – die Chancen dafür sind ausserordentlich gering. Zweifel an der Stabilität und Langfristigkeit des Systems sind völlig berechtigt – und an der AHV bzw. 1. Säule umso mehr – ein wichtiger Grund dafür ist die Überalterung unserer Gesellschaft.

Folglich drängt sich der Gedanke auf, die Lohnnebenkosten so gering wie möglich zu halten und den Weg einer höheren Dividende zu wählen. Ein weiterer Vorteil ist natürlich auch die hohe finanzielle Selbstbestimmung über die Dividendenerträge, sobald der Unternehmer privat darüber verfügen kann. Ein klarer Vorteil gegenüber den auf Jahre hinaus gebundenen Einlagen in der 2. und 3. Säule.

Wenn Sie noch Bedenken haben, welche Option für Sie am besten geeignet ist, empfehlen wir Ihnen, unsere Suchoption auszuprobieren. Auf diese Weise finden Sie die besten Treuhänder in Ihrer Nähe.

Das spricht für Szenario 2

Die reduzierte Steuerlast auf Dividendeneinkünften – vorausgesetzt es liegt eine sog. qualifizierte Beteiligung im Privatvermögen vor – verhilft diesem Szenario zu attraktiven Ergebnissen.

Direkte Bundessteuer

Auf Bundesebene werden Dividenden nur im Umfang von 60% besteuert. D.h., die direkte Bundessteuer wird um 40% „rabattiert“. Dies gilt, sofern die privat gehaltenen Beteiligungsrechte mindestens 10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft (meist AG oder GmbH) darstellen.

Staatssteuer

Beinahe alle Kantone kennen einen massiv reduzierten Steuersatz (Teilsatzverfahren) auf Dividenden oder eine Reduktion der Bemessungsgrundlage (Teilbesteuerungsverfahren). Im Kanton Zürich ist der Einkommenssteuersatz auf qualifizierten Dividendenerträgen um 50% reduziert. Allerdings sind die Erträge steuersatzbestimmend und verstärken damit den Progressionseffekt.

Beispiel Kanton Zürich mit einem Unternehmen (Verheiratet) mit einer 100% Beteiligung

Vorausgesetzt, der Steuerpflichtige besitzt sämtliche Anteile an der Unternehmung, können wir die Gewinnsteuer auf den Jahresgewinn und Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerbeiträge für AHV/IV/EO/ALV vollständig als Last bzw. Outflow anrechnen.

Beispiel Szenario 1: hohes Einkommen, keine Dividende

Beispiel Szenario 2: Marktlohn und Dividende

Angenommen, unser Unternehmer hätte sich statt einen Nettolohn von CHF 100‘000 einen Nettolohn von CHF 80‘000 und CHF 20‘000 als Dividende ausbezahlt – wie hoch wäre die finanzielle Belastung insgesamt? Unser Beispiel unterstellt, dass der gesamte Jahresgewinn in Höhe von CHF 20‘000 ausgeschüttet wird.

Der Dividendenertrag von CHF 20‘000 unterliegt selbstverständlich der Gewinnsteuer des Unternehmens – es handelt sich natürlich um post-tax money, das in die Steuerbemessungsgrundlage bildet.

Wir sehen, dass der Unternehmer in Szenario 1 eine höhere finanzielle Last zu tragen hat, eine Auszahlung einer Dividende wirkt hingegen abgabemildernd.

FAQ über eine Dividendenausschüttung

Wie viel Steuern zahlt man auf Dividenden?

Dividenden werden in der Schweiz wie folgt besteuert:

  1. 14,87% Gewinnsteuer als Gesellschaft (im Schnitt schweizweit)
  2. 35% Verrechnungssteuer (wird zurückgezahlt)
  3. 33,73% Einkommenssteuer (im Schnitt schweizweit)

Schauen wir uns an dieser Stelle einmal die einzelnen Dividendensteuern genauer an.

Es handelt sich um eine grosse Anzahl an Faktoren, die die Steuerlast bei einer Dividendenausschüttung stark beeinflussen können. In erster Linie werden Dividenden als Teil des Unternehmensgewinns auf Ebene der Gesellschaft mit einem bestimmten Gewinnsteuersatz besteuert (im Jahr 2023 schweizweit durchschnittlich 14,6%).

Tipp

Weitere Informationen zu dieser Frage finden Sie in diesem Artikel: Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene

Anschliessend folgt die Besteuerung auf der Ebene des Dividenden-Empfängers.

Erhält eine natürliche Person die ausgeschüttete Dividende, muss diese als privates Einkommen mit dem entsprechenden Einkommenssteuersatz versteuert werden. In 2022 lag der durchschnittliche Einkommenssteuersatz in der Schweiz bei 33,52%. Hält diese Person 10% oder mehr am Stammkapital der Gesellschaft, darf man den versteuerbaren Dividendenbetrag in der privaten Steuererklärung deutlich reduzieren (bis zu 50% auf Kantonsebene und um 30% auf Bundesebene). Man erzielt also einen deutlich niedrigeren Steuersatz.

Werden Dividenden als Einkommen versteuert?

Ja, Dividenden werden als Einkommen (für natürliche Personen) oder als Erträge (für juristische Personen) versteuert.

Nichtsdestotrotz sieht der Gesetzgeber für einige Fälle die Ermässigung von versteuerbarem Einkommen / Erträgen vor, um die Auswirkung der Doppelbesteuerung zu reduzieren. Die Doppelbesteuerung ergibt sich aus dem Fall, dass Dividenden zuerst auf Ebene der Gesellschaft und nachläufig auf der Ebene des Empfängers (Firmeninhabers oder anderer Gesellschaft) besteuert werden. Von daher verfügen natürliche und juristische Personen auf das Recht auf Ermässigung des steuerbaren Dividendenbetrages (die sogenannte privilegierte Besteuerung).

Wie kann man die Steuern auf Dividenden reduzieren?

Die wesentliche Reduzierung erhält man durch die sogenannte qualifizierte Beteiligung an derjenigen Gesellschaft (mindestens 10% am Stammkapital), die die Dividenden ausschüttet. In vielen Kantonen kann man dadurch den versteuerbaren Betrag um 50% auf Kantonsebene und um 30% auf Bundesebene reduzieren.

Dieses Prinzip gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen.

Wie hoch darf die Dividende sein?

Das Unternehmen darf 100% des Gewinnbetrages als Dividende ausschütten, sofern die Vorschriften der Ausgleichskasse erfüllt und gesetzlich vorgeschriebene Reserven gebildet sind.

Da Dividenden in der Regel aus dem Bilanzgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahres ausgeschüttet werden, sind diese auf die Höhe des Gewinnbetrages beschränkt. Ferner müssen gesetzliche Reserven berücksichtigt werden, wenn diese eine 50%-Quote des Stammkapitals nicht erreichen. Zudem existieren gewisse Vorschriften der Ausgleichskasse.

Diese überprüft das Verhältnis zwischen Lohn und Dividende des beim Unternehmen angestellten Inhabers (falls er/sie beim Unternehmen angestellt ist). Das Verhältnis zwischen Dividende und dem investierten Eigenkapital wird bis zu 10% als angemessen angesehen. Sollte diese Quote in unzulässiger Weise überschritten werden, wird die überschiessende Dividende in einen sozialabgabepflichtigen Lohn (mit Verzugszins) umgewandelt. Wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Reserven sowie der Ausgleichskasse als ausreichend erfüllt sind, darf das Unternehmen den vollen Gewinnbetrag an die Beteiligten ausschütten.

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