Verlust TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/verlust/ Blog Fri, 09 Jun 2023 09:26:30 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Verlust TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/verlust/ 32 32 Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/ https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/#comments Mon, 31 Aug 2020 15:09:03 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3436 The post Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Haben Sie einen Gewinn erzielt und planen Sie bereits, wie Sie diese Mittel einsetzen wollen? Bei der Gewinnverwendung AG/GmbH gibt es Regeln, die Sie kennen und denen Sie folgen müssen.

Der Bilanzgewinn kann nicht immer vollständig ausgeschüttet werden, da gemäss Art. 671 OR gesetzliche und freiwillige Rückstellungen gebildet werden müssen, sofern die definierten Reservestände noch nicht erreicht sind. Die Zahlung von Grunddividenden und allenfalls Superdividenden werden selbstverständlich ebenfalls aus dem Bilanzgewinn finanziert. Als Restwert erhalten Sie den Betrag, der auf das nächste Jahr vorzutragen ist.

Bilanzgewinn_infografik

Um festzustellen, welchen Teil des Bilanzgewinns Sie verwenden können, sollten Sie einen Gewinnverteilungsplan (auch Gewinnverwendungsrechnung genannt) erstellen. Dieser zeigt Folgendes:

  • die Höhe des Bilanzgewinns, die der Beschlussfassung durch die Generalversammlung unterliegt
  • der Anteil des Gewinns, der im Unternehmen als Reserven zurückbehalten wird
  • der Anteil des Gewinns, der ausgeschüttet wird
  • der Saldo, der in das neue Jahr vorgetragen wird.

Folgende Punkte helfen Ihnen, Ihren Gewinn optimal zu verteilen:

Bestimmen Sie die zu verteilende Summe aus dem Gewinn des aktuellen und der vergangenen Jahre

Tipp

Beim Gewinnvortrag handelt es sich um akkumulierte Gewinne der Vorjahre, soweit diese nicht einer Reserve zugewiesen oder als Dividende ausgeschüttet worden sind.

Addieren Sie den Gewinn-/Verlustvortrag der Vorjahresbilanz mit dem diesjährigen Gewinn.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinn (aus Gewinn- und Verlustrechnung) / Gewinnvortrag

Das Konto Gewinnvortrag zeigt bis zur Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (nicht verteilter Gewinn). Wenn der Bilanzgewinn positiv ist, dann – und erst dann – erfolgt die Gewinnverwendung der AG/GmbH.

Bilden Sie die gesetzlichen Reserven aus dem erzieltem Gewinn

Die Reservebildung besteht aus zwei Stufen (1. und 2. Zuweisung an die allgemeinen Reserven).

Tipp

Sie müssen 5% des Jahresgewinns in die allgemeine Reserve einzahlen, bis diese 20% des einbezahlten Aktien – bzw. Stammkapitals beträgt.

Wenn Ihre Reserve keine 20% des Kapitals erreicht haben, müssen in jedem Fall 5% des Jahresgewinns als die erste Zuweisung an die allgemeine Reserve geleistet werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag nicht ausgeschüttet, sondern in der Aktiengesellschaft oder GmbH verbleibt. Ist die Reserve höher als 20% des Kapitals, dann muss die 1. Zuweisung nicht geleistet werden.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven

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General- bzw. Gesellschafterversammlung entscheidet über die Gewinnausschüttung

Den verbleibenden Betrag können Sie als Dividende ausschütten, in eine Gewinnrücklage (freiwillige Reserve) einbuchen oder als Gewinnvortrag auf das nächste Jahr übertragen.

Abhängig von der Höhe der Dividenden werden diese als Grunddividenden oder Superdividenden klassifiziert.

Die Grunddividende beträgt maximal 5% des einbezahlten Aktien- und Stammkapitals. Es müssen keine gesetzlichen Reserven für Grunddividenden gebildet werden.

Superdividenden liegen vor, wenn die Höhe des Betrags 5% des eingezahlten Aktien- und Partizipationskapitals übersteigt. Für sie müssen gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) gebildet werden.

Ausserdem können Sie eine besondere Vergütung an den Verwaltungsrat auszahlen, die als Tantieme bezeichnet wird. In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, weil aus steuerlicher Sicht Honorare für den Verwaltungsrat vorteilhafter sind – damit kann das Unternehmen die Kosten erhöhen und damit die Gewinnsteuern reduzieren.

Tipp

Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig.

Zweite Zuweisung an allgemeine Reserve

Wenn die gesetzliche Reserve weniger als 50% des Aktien- bzw. Stammkapitals beträgt und Sie sich für Superdividenden und / oder Tantiemen entschieden haben, müssen Sie 10% des Betrags der Superdividenden und Tantiemen in die gesetzlichen Reserven entrichten.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven (10% der Superdividenden und Tantiemen)

Tipp

In die Kapitalreserve kommen noch weitere ausserordentliche Zuweisungen:

  • Agio aus Emission von Aktien und Partizipationsscheinen, sofern es nicht zur Deckung der Emissionskosten für Zusatzabschreibungen oder für Wohlfahrtszwecke verwendet wird;
  • Kaduzierungsgewinn (Überschuss aus Zwangsausschluss eines Aktionärs);
  • Buchgewinne aus der Herabsetzung des Aktienkapitals.

Freiwillige Reserven können mittels Beschluss oder Statuten bestimmt werden

Die Bildung freiwilliger Reserven kann in besonders risikobehafteten Branchen oder bei schwierigem Marktumfeld sinnvoll sein.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Freiwillige Reserven

Neuer Gewinn-/Verlustvortrag

Wenn der Gewinn auf Reserven und Dividenden verteilt ist, wird der verbleibende Gewinn als neuer Gewinnvortrag in die Bilanz des Folgejahres vorgetragen.

Sie können sich oben ein detailliertes Beispiel für eine Dividendenberechnung herunterladen. Alternativ können Sie unseren Rechner verwenden, um alle Bestandteile des Gewinnverteilungsplans korrekt zu berechnen.

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Debitorenverluste: So können sie vermieden werden https://treuhand-suche.ch/blog/debitorenverluste-so-koennen-sie-vermieden-werden/ https://treuhand-suche.ch/blog/debitorenverluste-so-koennen-sie-vermieden-werden/#respond Wed, 12 Aug 2020 07:00:16 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3189 The post Debitorenverluste: So können sie vermieden werden appeared first on treuhand-suche.ch.

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In Zeiten wirtschaftlicher Instabilität verzeichnen die meisten Schweizer Unternehmen einen Anstieg der Debitorenverluste. Als Debitorenverlust werden Ausfälle von Forderungen definiert, die sich aus Zahlungsschwierigkeiten bei Kunden ergeben und den Verkäufer belasten.

Innerhalb der vergangenen fünf Jahre ist der Anteil der ausgefallenen Zahlungen gestiegen.

von 2.1% auf 3.9%

Als wichtigste Gründe für die Steigerung dieses Indikators gelten eine Verschlechterung der Zahlungskultur der Schweizer Unternehmen im Allgemeinen und ein zunehmender Wertewandel im Speziellen. Sowohl Mahnungen und Betreibungen als auch Privatkonkurse werden heutzutage als Kavaliersdelikt empfunden.

Laut dem europäischen Zahlungsbericht unterstreicht die Stimmung von Befragten einer Studie, dass es aufgrund der jüngsten Ereignisse in der Welt Anzeichen für eine weitere Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit und einen Anstieg von Zahlungsverspätungen gibt. Daten hierzu finden sich in der Infografik unten.

Befragte*, die glauben, dass in ihrem Land eine Rezession erwartet wird.

43%
56%

Schweiz

EU-Durchschnitt

Befragte, die aussagen, dass verspätete Zahlungen einen hohen Einfluss* auf Liquiditätsengpässe haben.

53%
45%

Schweiz

EU-Durchschnitt

Befragte, die das „Risiko einer europaweiten Rezession“ als Hauptherausforderung für die Zahlung ihrer Kunden eingestuft haben.

68%
57%

Schweiz

EU-Durchschnitt

Anteil der Unternehmen, die längere Zahlungsbedingungen akzeptieren, weil sie die Kundenbeziehung nicht beschädigen möchten.

80%
69%

Schweiz

EU-Durchschnitt

Befragte, die davon ausgehen, dass die Rezession schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihr Unternehmen haben wird (alle Befragten, die angeben, dass sich ihr Land entweder in einer Rezession befindet oder innerhalb von 5 Jahren eine erwartet):

47%
38%

Schweiz

EU-Durchschnitt

Befragte, die eine Einführung neuer Rechtsvorschriften zur Lösung des Problems verspäteter Zahlungen wünschen:

52%
50%

Schweiz

EU-Durchschnitt

* Hier und weiter unten: Unter “Befragte” ist der Anteil der Befragten zu verstehen, die die Frage beantwortet haben

Potenzielle Gefahren rechtzeitig erkennen

Leider muss man im Geschäftsleben mit Verlusten rechnen. Wenn es sich jedoch um einen Debitorenverlust handelt, der vermieden werden könnte, ist es besonders ärgerlich. Nicht nur beim Einkauf, sondern auch beim Verkauf von eigenen Waren auf Rechnung sollten Unternehmen vorsichtlich vorgehen. Man darf nicht auf ein angemessenes Risikomanagement verzichten. Wenn der Verkauf auf Rechnung an einen neuen Kunden erfolgt und wenn es sich dann auch noch um einen relativ grossen Betrag handelt, ist es ratsam, die Kreditwürdigkeit des potenziellen Kunden vorher zu überprüfen.

Schon bei Vertragsabschluss sollte der Vertrag so formuliert werden, dass eine rechtsgültige Schuldanerkennung direkt durch die Vertragsunterschreibung vorliegt. Daneben sollten auch Zahlungs- und Mahnfristen sowie Mahngebühren und Verzugszinsen über die Geschäftsbedingungen reguliert werden.

debitorenverlusten_finanzieller_Status

Bei bestehenden Kunden darf die Überwachung deren finanziellen Status nicht vergessen werden. Ein Unternehmen muss seine Kunden kennen. Es tauchen häufig schon frühzeitig erste Anzeichen dafür auf, dass ein langjähriger Kunde möglicherweise Schwierigkeiten beim Bezahlen haben oder zahlungsunfähig wird. Über eine regelmässige Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Stammkunden sind diese Zeichen recht einfach zu identifizieren. In dieser Situation ist es besonders wichtig, die Situation nüchtern einzuschätzen und dem Kunden trotz langjähriger Geschäftsbeziehung den Einkauf von Produkten zu verweigern.

Um sowohl neue als auch bestehende Kunden zu prüfen, kann man aussagekräftige Datenpools wie beispielsweise der Credit Decision Datenpool einsetzen. Dieser Datenpool wird ausschliesslich definierten geschlossenen Gruppen zur Verfügung gestellt. Zu diesen gehören akkreditierte KMUs sowie grosse Unternehmen. Poolnutzer haben Zugriff auf Informationen von Anwendern, die sich verpflichten, ihre Daten aus überfälligen Forderungen in den Datenpool einzugeben. Auf diese Weise werden die aktuellen Daten von unterschiedlichen Firmen aus verschiedensten Branchen gesichert.

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Aussergerichtliche Mahnungen

  • null
    Die Kontrolle über die Rechtzeitigkeit von Rechnungszahlungen ist ein wichtiger Bereich des Forderungsmanagements. Falls die Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen, sollte man mit aussergerichtlichen Erinnerungen beginnen. Als Best Practice wird empfohlen, die Fristen für den Beginn der Mahnungen und Betreibungen sowie die Höhe der Mahngebühren und Verzugszinsen noch während der Ausarbeitung bzw. während des Abschlusses des Vertrags selbst festzulegen.
  • null
    Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, sollte man eine Zahlungserinnerung schicken. So muss man den Kunden nicht mit einer Mahnung irritieren. Schliesslich ist es möglich, dass der Kunde die Rechnung nicht erhalten hat.
  • null
    Wichtig ist der Versuch, mit dem Kunden in Kontakt zu bleiben. Das wird besonders relevant, wenn der Kunde Zahlungsschwierigkeiten aufweist. Zu diesem Zeitpunkt könnte man dem Kunden einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung anbieten. Eine solche Lösung kann für das Unternehmen die optimale Entscheidung im Vergleich zu einem Verlust der Forderungen bedeuten.
  • null
    Sollte nach einer Zahlungserinnerung keine Reaktion des Kunden folgen, muss man mit dem Mahnwesen beginnen. Informationen zum Mahnwesen können im Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 102-109) nachgelesen werden. Was aber das praktische Vorgehen bei Mahnungen betrifft, existieren keine verbindlichen Vorschriften.
  • null
    Normalerweise wird bereits nach einer Zahlungserinnerung oder nach der ersten Mahnung ein wesentlicher Teil der Forderungen gezahlt.

Führen jedoch auch die Mahnschreiben zu keinem Ergebnis, wird es nötig, auf gerichtliche Massnahmen in Form der Betreibungen zurückzugreifen. Eine Betreibung wird durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs reguliert. Es können drei Arten von Betreibungen unterschieden werden:

  • null

    Betreibung durch Pfändung

Dabei werden nur die Waren gepfändet, die ausschliesslich zur Tilgung der Schulden notwendig sind.

  • null

    Betreibung auf Konkurs

Dabei werden alle Güter des Schuldners mit Arrest belegt und verkauft.

  • null

    Betreibung auf Pfandverwertung

In dem Fall verfügt der Gläubiger über ein Grundpfand in Form einer Immobilie oder einer Hypothek, die dem Schuldner gehört. Dieses Grundpfand wird vom Gläubiger akzeptiert und kann kapitalisiert werden.

… Und wenn es doch nicht geklappt hat

Ist es bereits zu einem Verlust gekommen, muss festgestellt werden, ob es um einen mutmasslichen oder schon einen definitiven Debitorenverlust handelt. Für die Abschreibung der Verluste ist ein Delkredere als Pauschalsatz von den Steuerbehörden bewilligt.

Falls festgestellt wird, dass die Forderung definitiv nicht bezahlt wird, erfolgt die Abschreibung der Forderung direkt über ein spezielles Aufwandskonto “Debitorenverluste” auf dem Debitorenbestand.

In der Buchhaltung sieht es folgendermassen aus:

Soll Haben
Abschreibung einer Forderung, die definitiv nicht bezahlt wird
3805 - Verluste aus Forderungen 1100 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Wenn der Verlust noch nicht endgültig ist, muss das Verlustrisiko zum Jahresende geschätzt und indirekt über das Delkredere-Konto und / oder das Kundenverlustkonto abgeschrieben werden.

Das Konto “Delkredere” gilt als Wertberichtigungskonto und wird auf der Grundlage von Erfahrungen berechnet. Für alle offenen inländischen Debitorenrechnungen darf ein Delkredere von 5% dieses Betrags eingerichtet werden. Für ausländische Schuldner liegt dieser Pauschalbetrag bei 10%. In der Praxis wird jedoch eine Pauschale von 10% aller offenen Rechnungen akzeptiert.
Buchhalterisches Verfahren bei den mutmasslichen Debitorenverlusten:

** In dem Beispiel ist der offene Betrag geringer geworden. Andernfalls muss die Buchung umgekehrt durchgeführt werden.
Soll Haben
Abschätzung und anteilige Abschreibung der mutmasslichen Debitorenverlusten am Ende des Jahres (bis zu 10% der offenen Rechnungen)
3805 - Verluste aus Forderungen 1109 – Delkredere
Im kommenden Jahr werden die definitiven Debitorenverluste gebucht
3805 - Verluste aus Forderungen 1100 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zum Jahresende muss das Delkredere entsprechend korrigiert** werden (kann bis zu 10% der offenen Rechnungen betragen)
1109 – Delkredere 3805 - Verluste aus Forderungen

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