FAQ zum Zahlungserinnerungen und Mahnungen
Was ist der Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung?
Beide haben die gleiche rechtliche Bedeutung. Der Hauptunterschied besteht hauptsächlich in der Formulierung. Man erkennt, ob es sich um eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung handelt, hauptsächlich am Ton der Mitteilung: Die Zahlungserinnerung ist oft höflich und freundlich formuliert, während die Mahnung in der Regel formeller ist und eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung mit bestimmten Zahlungsfristen enthält.
Ist eine Mahnung per Mail zulässig?
In der Schweiz ist das Mahnwesen gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Es gibt keine spezifischen Vorschriften bezüglich der Form oder Fristen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen Mahnungen per Briefpost, E-Mail oder sogar per SMS versenden kann. Es wird jedoch empfohlen, Mahnungen schriftlich per E-Mail oder Briefpost zu versenden. Dies ermöglicht es Ihnen, sich in Zukunft darauf zu beziehen.
Wie lange ist die Zeitdauer zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung?
Es wird empfohlen, dass die Mahnintervalle einen Zeitraum von 1 bis 2 Wochen umfassen. Die Beachtung des Abstands zwischen den einzelnen Zahlungserinnerungen ist sehr wichtig, denn Kontinuität und regelmässige Intervalle bei den Mahnungen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Zahlungsaufforderung.
Wie viel Zeit zwischen der 1. und 2. Mahnung?
Bei ausbleibender Zahlung innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Mahnung kann eine zweite Mahnung erfolgen. Es ist ausreichend, wenn der Gläubiger klar und eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung einfordert. Inhaltlich kann die zweite Mahnung als ausdrückliche «Mahnung» formuliert werden, in der deutlich darum gebeten wird, die Leistungspflicht nunmehr innerhalb einer festgelegten Frist zu erfüllen.
Wie viele Mahnungen vor Betreibung sind standardmässig in der Schweiz vorgesehen?
In der Schweiz ist in der Praxis ein dreistufiges Mahnsystem üblich. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist (normalerweise 30 Tage, sofern keine andere Frist festgelegt wurde) wird in der Regel eine Zahlungserinnerung (erste Mahnung) verschickt, üblicherweise zehn Tage danach. Anschliessend folgen eine zweite Mahnung und eine dritte, letzte Mahnung, in der dem säumigen Zahler mit Betreibung gedroht wird.
Was passiert nach der 3. Mahnung?
Wenn ein Kunde trotz mehrfacher Mahnungen die Rechnung nicht begleicht, bleibt als letzte Möglichkeit die Durchführung einer Betreibung. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür finden sich im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) wieder. Das SchKG unterscheidet zwischen zwei Arten der Schuldbetreibung: die Betreibung auf Pfandverwertung und die Betreibung auf Konkurs.
Betreibung auf Pfandverwertung und die Betreibung auf Konkurs: Was ist der Unterschied?
Die Betreibung auf Pfandverwertung wird angewendet, um die offene Forderung mithilfe eines Pfandobjekts zu begleichen. Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Pfandobjekten handeln, wie beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände und ähnliches.
Die Betreibung auf Konkurs hingegen wird eingesetzt, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. In diesem Fall wird ein Konkursverfahren gegen den Schuldner eingeleitet, bei dem das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet wird, um die Forderungen der Gläubiger anteilig zu befriedigen.