Leona, fast alles ist richtig. Sie müssen sich als Einzelunternehmen anmelden, unter folgenden Bedingungen:
– Ihr jährliches Einkommen übersteigt CHF 2300.
– Sie bedienen 3 oder mehr Kunden (bis zu 3 Kunden bedeutet Nebenbeschäftigung, und alle Steuern werden vom Arbeitgeber gezahlt).
Ich freue mich, dass Ihnen der Artikel gefallen hat. Bezüglich Ihrer Frage: Ein Einzelunternehmer in der Schweiz hat das Recht, Mitarbeiter einzustellen. In diesem Fall müssen jedoch alle Sozialleistungen berücksichtigt werden. Hier finden Sie weitere Details – https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/kmu/fall-zu-fall/personal-einstellen.html
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