Hallo Community
Wir haben eine Mitarbeiterin, die schon pensioniert ist, aber weiterhin bei uns angestellt ist und den Lohn auf Stundenbasis bekommt. Der Bruttolohn pro Monat überschreitet, in der Regel, den AHV-Freibetrag von CHF 1400. Soweit mir bekannt ist, muss man auf dem übersteigenden Betrag Sozialversicherungsbeiträge berechnen. Stimmt das?
Besten Dank für die Hilfe.
Gruss, Reto