Hallo zusammen

Ich bin Neuling in Sachen Buchhaltung und deswegen brauche ich eure Hilfe. Ich bin eine Einzelfirma im Bereich Medien und habe zwei Angestellte. Könntet ihr mir erklären, ob ich als Einzelunternehmen meine persönlichen Sozialversicherungsbeiträge auf das Konto 5700 (Sozialversicherungsaufwand: AHV, IV, EO, ALV) buchen kann oder ob ich dafür das Privatkonto nutzen muss? Ich meine, kann ich diese Beträge als Geschäftsaufwand verbuchen?

Gruss
Jürgen

Points: 5

    Hi Jürgen

    Als Einzelfirma kannst Du die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge auf das Konto 5700 verbuchen, weil diese als geschäftsmässig begründete Kosten gelten. Da bei deiner Firma noch zwei Personen angestellt sind, schlage ich Dir vor, deine persönlichen Sozialversicherungsbeiträge von den Beiträgen deines Personals zu trennen. Du könntest dafür das Konto “Persönliche SVA-Beiträge” verwenden.

    LG
    Rob

      Hallo Jürgen

      Leider ist es nicht ganz korrekt so. Die Sozialversicherungsbeiträge deiner Mitarbeiter sollen als Geschäftsaufwand verbucht werden, wie du oben erwähnt hast; deine persönlichen Beiträge an die Ausgleichskasse hingegen müssen auf das Privatkonto verbucht werden und nicht auf das Konto 5700.

      Viele Grüsse
      Anna

      Points: 30
      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
        2 Jahre später

        Hallo Anna

        Kannst Du zu deiner Antwort ein Beispiel machen?

        Herzlichen Dank

          4 Monate später

          AnnaCole hallo Anna
          d.h. Inhaber AHV Beiträge auf Privatkonto buchen, was ist mit seine Ehefrau ?
          Danke im Voraus.

          Points: 35

            Hallo nisale
            Ist die Ehefrau bei der Firma angestellt?
            Freundliche Grüsse
            Kamila

            Points: 180

              Hallo Kamila
              glaube nicht gerade angestellt, auch Inhaberin zusammen mit dem Mann

              Points: 35
              • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

                nisale
                Hallo nisale
                Wenn die Ehefrau nicht angestellt ist, muss alles, was der Ehemann für sie von seiner Einzelfirma auszahlen will, über Privatkonto laufen.
                Wenn diese Frau sonst nirgendwo anders arbeitet und offiziell nichterwerbstätig ist, darf sie auch keine AHV-Beiträge entrichten, wenn der Ehemann mindestens Beiträge in der Höhe von 1´006 Franken pro Jahr (doppelter Mindestbeitrag) zahlt.
                Freundliche Grüsse
                Kamila

                Points: 180

                  Hallo Kamila
                  Also es ist eine Kollektivgesellschaft, demfall AHV Beiträge Ehemann/Ehefrau auch auf Privatkonto buchen ?
                  Danke im Voraus, liebe Grüsse

                  Points: 35
                  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

                    nisale
                    Ja, das ist richtig, die Beiträge jeweils auf Privatkonto der Eigentümer buchen.
                    Freundliche Grüsse
                    Kamila

                    Points: 180
                    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
                      ein Monat später
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