Hallo zusammen

Wir haben bald eine AHV-Revision. Wir sind sehr besorgt, weil wir dies bisher noch nie gehabt haben.

Was wird genau geprüft? Gibt es irgendwelche wichtigen oder spezifischen Punkte zur Vorbereitung?
Und was passiert, wenn bei der Revision Fehler entdeckt werden? Gibt es Strafen?

Danke schon mal im Voraus.

Points: 5
  • karolin_wagner

    Hallo Karolin

    1. Zum massgebenden Lohn gehört grundsätzlich jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geleistete Arbeit (nach Art. 5 Abs. 2 AHVG). Dieser umfasst das gesamte Bar- und Naturaleinkommen von Arbeitnehmenden (Teuerungs- und andere Lohnzulagen, Provisionen, Ferien- und Feiertagsentschädigungen usw). Trinkgelder gehören auch dazu, soweit diese einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgeltes darstellen. Mehr Informationen dazu findest du unter folgendem Link:
      https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/beitragspflicht/massgebender_lohn.html

    2. Prüfe vor der Revision:

      • ob du alle massgebende Löhne in der Finanzbuchhaltung korrekt verbucht hast;
      • ob die Zahlen in der Finanzbuchhaltung, in der Lohndeklarationen/Lohnausweise und in der Jahresabrechnungen miteinander stimmen;
      • ob alle entsprechende Rechnungen rechtzeitig bezahlt wurden.
    3. Wurde es auf die eingeschränkte Revision verzichtet? Dann braucht man Revisionsberichte nicht, weil es keine Revisionsberichte gibt. Voraussetzungen für den Verzicht:

      • die Gesellschaft ist lediglich zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet;

      • sie verfügt über nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;

      • alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter haben den Verzicht auf Revision erklärt.

    LG
    Lana

Hi Karolin

Die Zweck der Revision ist die Einhaltung des massgebenden Lohnes zu prüfen. Die Lohn- und Finanzbuchhaltung werden auf die deklarierten Löhne abgestimmt. Also wenn du alles rechtzeitig deklariert und keine AHV-Schulden hast, dann gibt es nichts, worüber man sich Sorgen machen müsste!

Bereite einfach alle erwähnten Dokumente und Zugänge, die im Schreiben aufgeführt sind, für den Revisor vor. Und natürlich einen angenehmen Arbeitzplatz ☺

Der Revisor wird alles prüfen und zeigen, was falsch gelaufen und was zu korrigieren ist. Wenn gibt es grössere Differenzen, wird die Prämie neu berechnet.

Du wirst auch danach die mögliche Verbesserungsvorschläge erhalten. Also diese Revision kann einen guten Nutzen bringen.

LG und viel Erfolg!
Lana

Points: 100
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    Lana_S
    Vielen Dank für die Antwort.
    Massgebender Lohn bedeutet Bruttolohn, richtig? Kann ich solche Abstimmung irgendwie selbst machen?
    Und noch eine Frage: in der Liste von notwendigen Unterlagen steht auch "Revisionsberichte". Ich habe aber keine Revisionsberichte....was soll ich tun?

    Points: 5
    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

      karolin_wagner

      Hallo Karolin

      1. Zum massgebenden Lohn gehört grundsätzlich jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geleistete Arbeit (nach Art. 5 Abs. 2 AHVG). Dieser umfasst das gesamte Bar- und Naturaleinkommen von Arbeitnehmenden (Teuerungs- und andere Lohnzulagen, Provisionen, Ferien- und Feiertagsentschädigungen usw). Trinkgelder gehören auch dazu, soweit diese einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgeltes darstellen. Mehr Informationen dazu findest du unter folgendem Link:
        https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/beitragspflicht/massgebender_lohn.html

      2. Prüfe vor der Revision:

        • ob du alle massgebende Löhne in der Finanzbuchhaltung korrekt verbucht hast;
        • ob die Zahlen in der Finanzbuchhaltung, in der Lohndeklarationen/Lohnausweise und in der Jahresabrechnungen miteinander stimmen;
        • ob alle entsprechende Rechnungen rechtzeitig bezahlt wurden.
      3. Wurde es auf die eingeschränkte Revision verzichtet? Dann braucht man Revisionsberichte nicht, weil es keine Revisionsberichte gibt. Voraussetzungen für den Verzicht:

        • die Gesellschaft ist lediglich zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet;

        • sie verfügt über nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;

        • alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter haben den Verzicht auf Revision erklärt.

      LG
      Lana

      Points: 100
        3 Jahre später
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