Diese Vorlage kann man gut gebrauchen, die Analogie mit dem deutschen Steueramt kann ich übrigens bestätigen. Wir hatten schon in anderen Beiträgen hier im Forum (z.B. hier: https://accounting-forum.ch/d/95-mehrwertsteuer-bei-versand-ins-ausland-r-ckforderung-und-abrechnung) ähnliche Diskussionen: Kurze Zusammenfassung: Lieber deutsches Finanzamt umgehen, wenn nicht unbedingt notwendig.
Nun noch einige Anmerkungen zum Thema:
1) Vorlage ist gut und recht, es gibt jedoch keine offiziellen Anforderungen an einen Eigenbeleg - man kann diesen beispielsweise auch von Hand schreiben.
2) Eigenbelege können beim Vorsteuerabzug der Mehrwertsteuer grundsätzlich NICHT verwendet werden. Das ist übirgens in D und der CH genau gleich.
Nach den Ausführungen zu diesem Thema wünsche ich allen Fans noch gute Nacht! :-) ?