RobertStahl
Hoi Robert
Es hat etwas länger gedauert.
Eine Frage noch: weisst du, ob die Schweiz mit dem Land, wo diese Gesellschaft ansässig ist, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat? Du kannst es allenfalls hier prüfen: https://www.sif.admin.ch/sif/de/home.html
Falls dem so ist, so könnt ihr tatsächlich das Meldeverfahren in die Wege leiten. Was ist das genau? Es erfolgt statt der Entrichtung der Verrechnungssteuer eine Meldung ( Formular 823B ). Beachte, dass das Formular von den beiden Gesellschaften und dem ausländischen Steueramt unterzeichnet werden muss.
Das Formular wird der Schweizerischen Steuerverwaltung vorgelegt. Dann wartet ihr die Bewilligung ab. Sobald diese erteilt wurde, kann die Schweizer Gesellschaft die Dividende an die ausländische Gesellschaft überweisen, ohne die Verrechnungssteuer von 35% entrichten zu müssen! Gar nicht schlecht!
Dazu kommt noch die Tatsache, dass man nicht nur mehr Liquidität hat, sondern sich den unnötigen Papierkram bzw. Administrativaufwand für das nächste Jahr ersparen kann, denn man muss keinen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer stellen.