Hallo zusammen
Ich hoffe, jemand kann mir da ein bisschen weiterhelfen. Meine Situation ist die folgende: Ich bin einer der Aktionäre einer Gesellschaft, an welcher eine andere Gesellschaft beteiligt ist. Dank der guten Auftragslage im abgelaufenen Jahr ist für uns eine Dividendenausschüttung ein Thema.
Mein persönlicher Treuhänder hat mir mal zwischendurch gesagt, man kann da bei der Verrechnungssteuer ein bisschen Liquidität einsparen. Da ich bei dem Thema nicht viel Ahnung habe, möchte ich euch gerne fragen, ob jemand sich vielleicht damit bereits beschäftigt hat und mir weitere Infos hierzu geben könnte?
Besten Dank im Voraus.
Robert

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    Hallo Robert
    Ich würde dir vorschlagen, deinen Treuhänder einfach zu fragen, was er damit gemeint hat :-)

      RobertStahl

      Hallo Robert
      Vielleicht hat dein Treuhänder das sogenannte Meldeverfahren gemeint. Allerdings müsstest du aber mehr Inputs geben, damit man dir Auskunft geben kann. Es kommt auf gewisse Faktoren an. Handelt es sich beispielsweise um eine Schweizer Gesellschaft, welche die Beteiligung hält? Ist die Beteiligung wesentlich (d.h. mindestens 20% am Aktienkapital)? Ist es eine Kapital- oder Personengesellschaft?
      Grüsse, Regina

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        R_Vogel

        Hallo
        Danke schon mal für die rasche Reaktion. Ich habe es mir grad genauer angeschaut. Das ist eine ausländische Kapitalgesellschaft und die Beteiligung ist wesentlich. Ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen.
        Gruss, Robert

        • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
          4 Monate später

          RobertStahl

          Hoi Robert

          Es hat etwas länger gedauert.

          Eine Frage noch: weisst du, ob die Schweiz mit dem Land, wo diese Gesellschaft ansässig ist, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat? Du kannst es allenfalls hier prüfen: https://www.sif.admin.ch/sif/de/home.html
          Falls dem so ist, so könnt ihr tatsächlich das Meldeverfahren in die Wege leiten. Was ist das genau? Es erfolgt statt der Entrichtung der Verrechnungssteuer eine Meldung ( Formular 823B ). Beachte, dass das Formular von den beiden Gesellschaften und dem ausländischen Steueramt unterzeichnet werden muss.
          Das Formular wird der Schweizerischen Steuerverwaltung vorgelegt. Dann wartet ihr die Bewilligung ab. Sobald diese erteilt wurde, kann die Schweizer Gesellschaft die Dividende an die ausländische Gesellschaft überweisen, ohne die Verrechnungssteuer von 35% entrichten zu müssen! Gar nicht schlecht!
          Dazu kommt noch die Tatsache, dass man nicht nur mehr Liquidität hat, sondern sich den unnötigen Papierkram bzw. Administrativaufwand für das nächste Jahr ersparen kann, denn man muss keinen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer stellen.

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            5 Tage später

            R_Vogel

            Hallo Robert
            Vielen Dank für die Rückmeldung. Du hast uns sehr weitergeholfen. Sehr geschätzt.
            Viele Grüsse

              2 Jahre später
              10 Monate später
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