Guten Tag,
wir sind eine produzierende Firma aus Deutschland. In den meisten Fällen übernehmen wir lediglich die Lieferung unserer Produktion an die Kunden. Sämtliche weiteren Arbeiten erledigen sie selbst. Doch vor kurzem haben wir einen Auftrag von einem Schweizer Kunden erhalten, wobei nicht nur die Lieferung, sondern auch die damit zusammenhängenden Einstellungsarbeiten bestellt wurden. Wir mussten uns bei der Schweizer Steuerverwaltung anmelden und sind jetzt MWST-pflichtig in der Schweiz.
Frage: Müssen wir nun in alle Rechnungen an die Schweizer Kunden die lokale MWST einfliessen lassen? Auch wenn wir nur liefern?
Besten Dank für die Unterstützung.
Freundliche Grüße
T. Weis

  • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
    6 Tage später

    HerrWeis

    Hallo Herr Weis
    Grundsätzlich gilt, dass die Leistung am Ort der Erbringung der MwSt. unterliegt. Dies bedeutet, dass bei Leistungserbringung in der Schweiz auch die Schweizer MwSt. zu verrechnen ist.
    Bei Warenlieferungen gilt Deutschland als Ort der Leistungserbringung. Von daher müsst ihr bei «reinen» Warenlieferungen in die Schweiz die Schweizer MwSt. nicht in die Rechnung stellen.
    Gruss Erik

    Points: 5
    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      4 Monate später

      Erik111

      Guten Tag Erik,
      alles klar. Besten Dank.

      Freundlicher Gruß
      T. Weis

        ein Jahr später
        ein Jahr später
        Eine Antwort schreiben…