Hallo Community
Ich habe folgende Frage: wir haben eine Bestellung von einem ausländischen Unternehmen erhalten. Die Lieferung erfolgt in Kürze. Die Rechnung für die Lieferung erstellen wir aber an ein Unternehmen, das in der Schweiz ansässig ist. Uns ist es leider nicht ganz klar, ob wir die Rechnung mit oder ohne MWST ausstellen müssen?
Vielen Dank für eure Ideen.
Freundliche Grüsse
G. Grünewald

  • haben auf diesen Beitrag geantwortet.
  • Martina

    Hallo Martina

    So dachten wir auch mal. Für die Besteuerung ist aber der Warenweg und nicht der Rechnungsweg entscheidend. Die Rechnung kann ja irgendwohin verschickt werden.
    Es ist noch wichtig, dass ihr das ausländische Unternehmen mit seiner UID als Leistungsempfänger auf der Rechnung aufführt und die Rechnung mit dem Vermerk zur Steuerschuldnerschaft verseht.
    Also nochmals: Die Rechnung ist ohne MwSt. auszustellen.
    Gruss Jennifer

    6 Tage später

    G_Grunewald

    Hallo G
    Das ist eine Frage, die bei uns mal Riesendiskussionen verursacht hat. Ihr müsst keine MWST in die Rechnung stellen. Es handelt sich bei euch ja um eine Ausfuhr von Waren oder Dienstleistungen.
    Gruss Jennifer

    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      3 Monate später

      Jennifer G_Grunewald

      Hallo zusammen

      Ich bin da anderer Meinung. Bei der Rechnungsausstellung ist die Lieferanschrift (Lieferung ans ausländische Unternehmen) irrelevant. Massgebend sind der Auftraggeber und Rechnungsempfänger. In eurem Fall ist es ein Schweizer Unternehmen, das die Rechnung von euch am Schluss erhält. Von daher ist die normale MWST von 7.7% in Rechnung zu stellen.

      Gruss, Martina

      • haben auf diesen Beitrag geantwortet.
        7 Tage später

        Martina

        Hallo Martina

        So dachten wir auch mal. Für die Besteuerung ist aber der Warenweg und nicht der Rechnungsweg entscheidend. Die Rechnung kann ja irgendwohin verschickt werden.
        Es ist noch wichtig, dass ihr das ausländische Unternehmen mit seiner UID als Leistungsempfänger auf der Rechnung aufführt und die Rechnung mit dem Vermerk zur Steuerschuldnerschaft verseht.
        Also nochmals: Die Rechnung ist ohne MwSt. auszustellen.
        Gruss Jennifer

        • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
          5 Tage später

          Jennifer Martina

          Hallo zusammen
          Vielen Dank für eure Meinungen. Wir neigen auch zur Variante ohne Mwst und wickeln das so bereits ab.
          Freundliche Grüsse
          G. Grünewald

            ein Jahr später
            ein Jahr später
            Eine Antwort schreiben…