Hallo Marcel
Bei der ESTV konntest Du keine detaillierten Informationen dazu finden, weil die ESTV dafür nicht zuständig ist. Die Eidg. Steuerverwaltung erstattet nur die in der Schweiz angefallene Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmen zurück. Wenn das Schweizer Unternehmen die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern will, muss dies im jeweiligen Land beantragt werden (in deinem Fall kann man sich bei der VAT Overseas Repayment Unit (UK) melden).
Ich gehe davon aus, dass Du keine MWST-Pflicht in Grossbritanien hast: dann ist die Rückforderung für Dich, im rechtlichen Sinne, möglich. Aber Du schreibst, dass die Trainingsbekleidung für deine Kunden gekauft wurde. Soweit ich verstehe, hast Du diese Einkäufe deinen Kunden verrechnet. Stimmt das?
Wenn dies der Fall ist, dann ist die Rückerstattung nicht erlaubt.
Gruss, Anna