Hallo
Im Rahmen der Revision der Buchhaltung und der Erstellung des Jahresabschlusses überprüft man die eingereichte MwSt-Abrechnungen auf Fehler. Dies beinhaltet:
- Zusammenfassung der MWST-Abrechnungen für die Steuerperiode;
- Umsatzabstimmung;
- Vorsteuerabstimmung;
- Aufstellung über die Berechnung vorgenommener Vorsteuerkorrekturen und -kürzungen.
Die Finalisierung der MwSt-Abrechnungen muss innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen. Werden Differenzen zwischen Jahresabschluss und eingereichten MWST-Abrechnungen festgestellt, soll man eine Berichtigung nach Art.72 MWSTG bis spätestens 240 Tage nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der ESTV einzureichen (180 Tage für die Finalisierung + 60 Tage für die Einreichung analog den MWST-Abrechnungen).
Zusätzliche Buchungen braucht man im Prinzip nicht. Man stimmt einfach die eingereichte MwSt-Abrechnungen mit der tatsächlichen Buchhaltung Ende Jahr ab und kommuniziert die Differenzen an der ESTV.
LG
Lana