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Hi zäme
Ich habe eine Frage. Ich möchte die MwSt Abstimmung für das abgelaufene Geschäftsjahr einreichen. Bis wann kann ich dies machen?Und wie soll ich die Korrekturen in der Buchhaltung berücksichtigen? Wie verbuchen?
Hi zäme
Ich habe eine Frage. Ich möchte die MwSt Abstimmung für das abgelaufene Geschäftsjahr einreichen. Bis wann kann ich dies machen?Und wie soll ich die Korrekturen in der Buchhaltung berücksichtigen? Wie verbuchen?
Hallo
Im Rahmen der Revision der Buchhaltung und der Erstellung des Jahresabschlusses überprüft man die eingereichte MwSt-Abrechnungen auf Fehler. Dies beinhaltet:
Die Finalisierung der MwSt-Abrechnungen muss innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen. Werden Differenzen zwischen Jahresabschluss und eingereichten MWST-Abrechnungen festgestellt, soll man eine Berichtigung nach Art.72 MWSTG bis spätestens 240 Tage nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der ESTV einzureichen (180 Tage für die Finalisierung + 60 Tage für die Einreichung analog den MWST-Abrechnungen).
Zusätzliche Buchungen braucht man im Prinzip nicht. Man stimmt einfach die eingereichte MwSt-Abrechnungen mit der tatsächlichen Buchhaltung Ende Jahr ab und kommuniziert die Differenzen an der ESTV.
LG
Lana