Hi zäme

Ich habe eine Frage. Ich möchte die MwSt Abstimmung für das abgelaufene Geschäftsjahr einreichen. Bis wann kann ich dies machen?Und wie soll ich die Korrekturen in der Buchhaltung berücksichtigen? Wie verbuchen?

    Hallo

    Im Rahmen der Revision der Buchhaltung und der Erstellung des Jahresabschlusses überprüft man die eingereichte MwSt-Abrechnungen auf Fehler. Dies beinhaltet:

    • Zusammenfassung der MWST-Abrechnungen für die Steuerperiode;
    • Umsatzabstimmung;
    • Vorsteuerabstimmung;
    • Aufstellung über die Berechnung vorgenommener Vorsteuerkorrekturen und -kürzungen.

    Die Finalisierung der MwSt-Abrechnungen muss innerhalb von 180 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen. Werden Differenzen zwischen Jahresabschluss und eingereichten MWST-Abrechnungen festgestellt, soll man eine Berich­tigung nach Art.72 MWSTG bis spätestens 240 Tage nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der ESTV einzureichen (180 Tage für die Finalisierung + 60 Tage für die Einreichung analog den MWST-Abrechnungen).

    Zusätzliche Buchungen braucht man im Prinzip nicht. Man stimmt einfach die eingereichte MwSt-Abrechnungen mit der tatsächlichen Buchhaltung Ende Jahr ab und kommuniziert die Differenzen an der ESTV.

    LG
    Lana

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      3 Jahre später
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