Hallo Community

Folgende Idee: Ich schreibe einfach möglichst schnell alle Assets ab (möglichst degressiv, das geht schneller). Wenn der Wert dann bereits sehr tief ist, dann verkaufe ich es zum Buchwert (zum Beispiel einer Privatperson). Effektiv hat das Asset noch mehr wert, d.h. diese Person kann es dann weiterverkaufen und hat einen fetten Gewinn (diese Person kann ich ja selber sein). Niemand wird merken, dass das Asset effektiv mehr Wert gehabt hätte... und mit den zu hohen Abschreibungen habe ich der Firma viel Steuern gespart.

Zweite Idee: Ich schreibe generell zuerst degressiv ab (so kommt man aber nie auf Null). Daher wechsle ich die Abschreibungsmethode (hab gehört, man darf einmal wechseln), in etwa der Mitte der Lebenszeit des Assets auf linear, weil dann linear schneller ist. Mit dieser Kombindation habe ich die Abschreibungen optimiert.

Freundliche Grüsse
P. Eiffel

  • Hallo ihr beiden

    Genau, das Thema der verschiedenen Abschreibungsmethoden haben wir hier im Forum hier schon mal diskutiert: https://accounting-forum.ch/d/93-wechsel-der-abschreibungsmethode
    Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ein Wechsel der Abschreibungsmethode gut begründet sein muss. Aber ehrlich, ich würde einfach immer degressiv abschreiben, das ist generell die steuergünstigste Methode. Hier seht ihr die maximal erlaubten Abschreibungssaätze bei der degressiven Abschreibungsmethode: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/.../M-A.../M-A-1995-GeschBetriebe.pdf

    Man kann in einem schlechten Geschäftsjahr auch weniger abschreiben und das dann in einem guten Jahr nachholen. Aber auch hier macht es alles nur komplizierter. Einfach möglichst viel abschreiben und dann allenfalls via Verlustvortrag mit den künftigen Gewinnen verrechnen ist meiner Meinung viel einfacher.

Hallo Eiffel

a) Da bin ich mir nicht sicher, aber diese Methode scheint mir ein bisschen kurios. Man darf keine Assets unter dem Marktpreis verkaufen, denke ich.

b) Irgendwo hier im Forum habe ich auch gelesen, dass ein Wechsel der Abschreibungsmethode möglich ist und hab mir dann ähnliche Gedanken gemacht. Meine Erkenntnis: Deine Idee funktioniert, aber nur auf individueller Ebene der Assets. Du darfst die Abschreibungsregel ja nicht PRO Asset einmal ändern, sondern insgesamt. In der Regel hast du ja Assets mit verschiedenen Laufzeiten, die zu verschiedenen Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden.
Auf dieses "Portfolio der Assets" funktioniert dein Trick dann nicht mehr. Allenfalls könnte es funktionieren, wenn du irgendwann sehr hohe Investitionen hast, auf die du dich fokussieren kannst. Dann kannst du mit deinem Trick optimieren. Bei mir war das leider nicht so.
Gruss, Rob

    Hallo ihr beiden

    Genau, das Thema der verschiedenen Abschreibungsmethoden haben wir hier im Forum hier schon mal diskutiert: https://accounting-forum.ch/d/93-wechsel-der-abschreibungsmethode
    Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ein Wechsel der Abschreibungsmethode gut begründet sein muss. Aber ehrlich, ich würde einfach immer degressiv abschreiben, das ist generell die steuergünstigste Methode. Hier seht ihr die maximal erlaubten Abschreibungssaätze bei der degressiven Abschreibungsmethode: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/.../M-A.../M-A-1995-GeschBetriebe.pdf

    Man kann in einem schlechten Geschäftsjahr auch weniger abschreiben und das dann in einem guten Jahr nachholen. Aber auch hier macht es alles nur komplizierter. Einfach möglichst viel abschreiben und dann allenfalls via Verlustvortrag mit den künftigen Gewinnen verrechnen ist meiner Meinung viel einfacher.

      21 Tage später

      Noch ein Nachtrag:

      Stille Reserven
      Bei der Bildung von stillen Reserven gilt Folgendes: Stille Reserven sind nicht aufgehobene, sondern nur aufgeschobene Steuern. Unternehmer, können zu einem späteren Zeitpunkt bei einem Verkauf der Firma ein böses Erwachen erleben. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen stille Reserven als Einkommen versteuert werden. Das kann teuer werden…
      Die hohen Steuern, die bei der Auflösung der stillen Reserven entstehen, kann es Unternehmern erschweren, in den Ruhestand zu gehen. Denn von der Altersvorsorge, die sie in ihr Unternehmen anstatt in eine Pensionskasse investiert haben, bleibt nach Abzug der Steuerrechnung oft nur noch wenig übrig. Davon betroffen sind vor allem Kleinfirmen – gemäss Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) machen sie jedoch ca. 60% aller Unternehmen in der Schweiz aus.

      Es lohnt sich trotzdem:
      Trotzdem gilt generell: Später bezahlte Steuern sind bessere Steuern, da stille Reserven quasi einem zinslosen Darlehen entsprechen. Momentan sind die Zinsen tief, aber je höher die Zinsen und damit diese Ersparnis, desto eher lohnt es sich aus Steuersicht, stille Reserven zu bilden.
      Bezüglich dem oben erwähnten Ruhestand gibt es auch Erleichterung. 2011 ist ein Gesetz in Kraft getreten, welches das Problem mit der Geschäftsaufgabe aus Altersgründen entschärft. Wenn ein Unternehmer kurz vor der Pensionierung steht (mindestens 55 Jahre) oder bei Invalidität, profitiert er von einer privilegierten Besteuerung der stillen Reserven.

      Points: 5
        3 Jahre später
        2 Jahre später
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