Noch ein Nachtrag:
Stille Reserven
Bei der Bildung von stillen Reserven gilt Folgendes: Stille Reserven sind nicht aufgehobene, sondern nur aufgeschobene Steuern. Unternehmer, können zu einem späteren Zeitpunkt bei einem Verkauf der Firma ein böses Erwachen erleben. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen stille Reserven als Einkommen versteuert werden. Das kann teuer werden…
Die hohen Steuern, die bei der Auflösung der stillen Reserven entstehen, kann es Unternehmern erschweren, in den Ruhestand zu gehen. Denn von der Altersvorsorge, die sie in ihr Unternehmen anstatt in eine Pensionskasse investiert haben, bleibt nach Abzug der Steuerrechnung oft nur noch wenig übrig. Davon betroffen sind vor allem Kleinfirmen – gemäss Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) machen sie jedoch ca. 60% aller Unternehmen in der Schweiz aus.
Es lohnt sich trotzdem:
Trotzdem gilt generell: Später bezahlte Steuern sind bessere Steuern, da stille Reserven quasi einem zinslosen Darlehen entsprechen. Momentan sind die Zinsen tief, aber je höher die Zinsen und damit diese Ersparnis, desto eher lohnt es sich aus Steuersicht, stille Reserven zu bilden.
Bezüglich dem oben erwähnten Ruhestand gibt es auch Erleichterung. 2011 ist ein Gesetz in Kraft getreten, welches das Problem mit der Geschäftsaufgabe aus Altersgründen entschärft. Wenn ein Unternehmer kurz vor der Pensionierung steht (mindestens 55 Jahre) oder bei Invalidität, profitiert er von einer privilegierten Besteuerung der stillen Reserven.