Hallo Andreas
Um die Lohnabrechnung durchzuführen brauchen Sie dazu noch die folgende Information zu wissen:
• Der maximal versicherbare AHV-Bruttolohn beträgt gemäss BVG CHF 7'050 pro Monat, d.h., wenn der Lohn höher als diesen Betrag ist, unterliegt diesen Betrag nicht mehr die BVG-Pflicht.
• Es gibt vier Altersgruppen mit den verschiedenen BVG-Satze, die man berücksichtigen muss.
• Man muss CHF 2’056.75 als Koordinationsbetrag pro Monat vom Bruttolohn abziehen.
Sie finden die Lohnabrechnung gemäss Ihren Angaben unten:
1. 35’000/4=8’750- Bruttolohn pro Monat
2. 2. (8’750-2’056.75)7% = 349.55-BVG-Beitrag pro Monat
*Erklärung:
Der Bruttolohn von Ihnen übersteigt den maximal versicherbaren AHV-Bruttolohn, deswegen haben wir als Basis für die Abrechnung maximal versicherter Bruttolohn CHF 7’050 genommen.
abs + abc = 123