Hallo Reto
Meiner Ansicht nach sind beide Varianten korrekt. Du könntest die Gebühren (1,5 % des Betrags) als Finanzaufwand buchen, aber es reicht aus, wenn Du diese Kosten weiterhin auf das Aufwandskonto (in deinem Fall 6570 Informatikaufwand) buchst. Ich würde auch diese Bearbeitungsgebühren als IT-Aufwand in der Buchhaltung erfassen.
Übrigens, es gibt einen Punkt, den Du bei solchen Einkäufen beachten musst: der Bezug der Dienstleistungen von ausländischen Firmen verpflichtet dich, die sogenannte Bezugsteuer zu entrichten.
Gruss
Anna