Ich möchte die EO Entschädigung in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Muss ich dann sowie den UVG Abzug als auch den KTG Abzug korrigieren?
Hi Mathias
Nein, die entsprechende Abzüge müssen nicht korrigiert werden.
Allerdings kann der KTG Abzug auf Beschluss des Arbeitgebers sich ändern.
Gruss Lana_S