Hallo Marcel
Gemäss Art. 33a DBG (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19900329/index.html) sind die freiwilligen Leistungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, beim Bund abzugsfähig, wenn diese Leistungen im Steuerjahr 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten Einkünfte nicht übersteigen.
Das heisst, dass du die Spenden in deiner Steuererklärung abziehen kannst, wenn du während des Jahres insgesamt CHF 100 oder mehr gespendet hast (bei dir ist dies der Fall). Dadurch vermindert sich deine Rechnung für die Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern.
Was du beachten musst, ist die von deinem Kanton veröffentlichte Liste der Institutionen, an welche Spenden abziehbar sind. Die Abzugsfähigkeit hängt davon ab, ob die gemeinnützige Organisation in deinem Kanton und beim Bund anerkannt ist.
Wichtig ist zudem, dass die Belege zu diesen steuermindernden Sachverhalten noch vorhanden sind oder kurzfristig beschafft werden können. Aber die Spendennachweise sind kantonal unterschiedlich.
In einigen Kantonen reicht eine Aufstellung über die bezahlten Spenden aus und in anderen müssen abgestempelte Einzahlungsscheine oder eine Spendenbescheinigung der jeweiligen Organisation vorliegen.
LG
Thomas