Liebe Forumsmitglieder

Unsere GmbH hat im Jahr 2017 zirka CHF 700 an eine gemeinnützige Organisation gespendet. Ich habe gehört, dass man die Spenden vom steuerlichen Gewinn abziehen kann. Stimmt das? Könnte irgendjemand mir mitteilen, worauf ich dabei achten muss?
Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüsse
Marcel

  • Hallo Marcel

    Gemäss Art. 33a DBG (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19900329/index.html) sind die freiwilligen Leistungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, beim Bund abzugsfähig, wenn diese Leistungen im Steuerjahr 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten Einkünfte nicht übersteigen.

    Das heisst, dass du die Spenden in deiner Steuererklärung abziehen kannst, wenn du während des Jahres insgesamt CHF 100 oder mehr gespendet hast (bei dir ist dies der Fall). Dadurch vermindert sich deine Rechnung für die Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern.

    Was du beachten musst, ist die von deinem Kanton veröffentlichte Liste der Institutionen, an welche Spenden abziehbar sind. Die Abzugsfähigkeit hängt davon ab, ob die gemeinnützige Organisation in deinem Kanton und beim Bund anerkannt ist.

    Wichtig ist zudem, dass die Belege zu diesen steuermindernden Sachverhalten noch vorhanden sind oder kurzfristig beschafft werden können. Aber die Spendennachweise sind kantonal unterschiedlich.
    In einigen Kantonen reicht eine Aufstellung über die bezahlten Spenden aus und in anderen müssen abgestempelte Einzahlungsscheine oder eine Spendenbescheinigung der jeweiligen Organisation vorliegen.

    LG
    Thomas

Hallo Marcel

Gemäss Art. 33a DBG (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19900329/index.html) sind die freiwilligen Leistungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, beim Bund abzugsfähig, wenn diese Leistungen im Steuerjahr 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten Einkünfte nicht übersteigen.

Das heisst, dass du die Spenden in deiner Steuererklärung abziehen kannst, wenn du während des Jahres insgesamt CHF 100 oder mehr gespendet hast (bei dir ist dies der Fall). Dadurch vermindert sich deine Rechnung für die Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern.

Was du beachten musst, ist die von deinem Kanton veröffentlichte Liste der Institutionen, an welche Spenden abziehbar sind. Die Abzugsfähigkeit hängt davon ab, ob die gemeinnützige Organisation in deinem Kanton und beim Bund anerkannt ist.

Wichtig ist zudem, dass die Belege zu diesen steuermindernden Sachverhalten noch vorhanden sind oder kurzfristig beschafft werden können. Aber die Spendennachweise sind kantonal unterschiedlich.
In einigen Kantonen reicht eine Aufstellung über die bezahlten Spenden aus und in anderen müssen abgestempelte Einzahlungsscheine oder eine Spendenbescheinigung der jeweiligen Organisation vorliegen.

LG
Thomas

    Hallo Thomas

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Übrigens - unser Hauptsitz ist Bern. Könntest du mir noch etwas mit Hinblick auf unseren Standort empfehlen?

    Beste Grüsse
    Marcel

      Hallo Marcel

      Im Kanton Bern sind bis zu 20 % des Reingewinns abziehbar, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF pro Jahr betragen (siehe Art. 38a Bst.a StG BE und Art 90 Abs. 1 Bst. c StG BE - https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1040 )

      Hier kannst du noch die Spendenliste des Kantons Bern anschauen:
      https://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/steuererklaerung/gewinn-_und_kapitalsteuer/steuerbefreiung.assetref/dam/documents/FIN/SV/de/gk_verzeichnis-steuerbefreite-institutionen.pdf

      Aber in dieser Liste sind nur die gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, die ihren Sitz im Kanton Bern haben.
      Zudem muss die Zuwendung mit dem Spendennachweis angegeben werden.

      LG
      Thomas

        Hi Thomas
        Herzlichen Dank für die Info.
        Gruss
        Marcel

          3 Jahre später
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