Hallo Tim
Ihr Bruder hat Recht.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung:
►Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung muss pro Konto der flüssigen Mittel des Unternehmens anhand eines Kassa-, Post- oder Bankbuchs erstellt werden.
► Neben der Einnahmen- und Ausgabenrechnung müssen auch die Anfangs- und Endbestände der Vermögensteile separat festgestellt werden.
►Lieferantenrechnungen und Anzahlungen von Kunden sind als Minusposten bei den Vermögensteilen in Abzug zu bringen.
►Die zusätzliche Vermögensaufstellung bedingt mehr oder minder aufwändige Erhebungen im Nachhinein. ►Weitergehende Aufstellungen sind bei einfacher Buchhaltung nötig: die nachträgliche Bewertung der Vorräte, die Erstellung einer Abschreibungstabelle, die Ermittlung der Umsatzerlöse...
►Die formellen Anforderungen der MWST sind mit der Einnahmen-Ausgabenrechnung nur schwierig zu erfüllen. ►Und aufgrund der fehlenden Systematik einer doppelten Buchhaltung steigt der Fehleranfälligkeit.
Also es ist empfehlenswert auf die Buchführung anhand einer reinen Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu verzichten und eine, an den Anforderungen der jeweiligen Gesellschaft orientierte (minimale) doppelte Buchführung zu führen.
Beste Grüsse
Lana_S