Hi Nicole
Die Kinderzulage wird separat sowohl vom Netto- als auch vom Bruttolohn ausgewiesen. Deswegen wird die Lohnabrechnung in diesem Fall folgendermassen aussehen:
Bruttolohn - CHF 10 000
AHV-Beitrag (AN) – 4.20 % - CHF 420
IV-Beitrag (AN) – 0.7 % - CHF 70
EO-Beitrag (AN) – 0.225 % - CHF 25
ALV-Beitrag (AN) –1.1 % - CHF 110
NBUV-Beitrag – 0.9 % - (gemäss Police, sofern vorhanden) – CHF 90
Nettolohn – CHF 9 285
Kinderzulage – CHF 200
Total ausbezahlt – CHF 9 485
Was die Buchungssätze betrifft, kann man die Kinderzulagen mit folgenden Buchungen berücksichtigen:
Soll 5000 Lohnaufwand – Haben 1020 Bankkonto
Anstatt des Kontos 5000 Lohnaufwand können wir auch das Konto 5700 Sozialversicherungsaufwand für diese Buchung benutzen bzw. ein separates Konto dafür errichten.
Soll 2270 Verbindlichkeiten SVA (AHV, IV, EO, ALV, FAK) – Haben 5000 Lohnaufwand
Die obenstehende Buchung reduziert die Verbindlichkeiten des Arbeitgebers gegenüber der Familienausgleichskasse. Aber die Kinderzulage, die ausbezahlt wurde, ist kein Aufwand für den Arbeitgeber. Als Aufwand für den Arbeitgeber gilt nur der Beitrag, der an die Familienausgleichskasse bezahlt wird (diese solidarische Prämienzahlung unterscheidet sich je nach Kanton).
Ich hoffe, dass ich dir damit weiterhelfen konnte.
Gruss
Mark