Hallo zusammen

Wir haben eine Mitarbeiterin im Monatslohn, die ein Kind hat und aus diesem Grund erhält sie monatlich eine Kinderzulage von 200 Franken. Wie wird das in ihrer Lohnabrechnung berücksichtigt? Und wie sehen die Buchungssätze in diesem Fall aus?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.

LG
Nicole

    ein Jahr später

    Hi Nicole

    Die Kinderzulage wird separat sowohl vom Netto- als auch vom Bruttolohn ausgewiesen. Deswegen wird die Lohnabrechnung in diesem Fall folgendermassen aussehen:

    Bruttolohn - CHF 10 000
    AHV-Beitrag (AN) – 4.20 % - CHF 420
    IV-Beitrag (AN) – 0.7 % - CHF 70
    EO-Beitrag (AN) – 0.225 % - CHF 25
    ALV-Beitrag (AN) –1.1 % - CHF 110
    NBUV-Beitrag – 0.9 % - (gemäss Police, sofern vorhanden) – CHF 90

    Nettolohn – CHF 9 285
    Kinderzulage – CHF 200

    Total ausbezahlt – CHF 9 485

    Was die Buchungssätze betrifft, kann man die Kinderzulagen mit folgenden Buchungen berücksichtigen:

    Soll 5000 Lohnaufwand – Haben 1020 Bankkonto

    Anstatt des Kontos 5000 Lohnaufwand können wir auch das Konto 5700 Sozialversicherungsaufwand für diese Buchung benutzen bzw. ein separates Konto dafür errichten.

    Soll 2270 Verbindlichkeiten SVA (AHV, IV, EO, ALV, FAK) – Haben 5000 Lohnaufwand

    Die obenstehende Buchung reduziert die Verbindlichkeiten des Arbeitgebers gegenüber der Familienausgleichskasse. Aber die Kinderzulage, die ausbezahlt wurde, ist kein Aufwand für den Arbeitgeber. Als Aufwand für den Arbeitgeber gilt nur der Beitrag, der an die Familienausgleichskasse bezahlt wird (diese solidarische Prämienzahlung unterscheidet sich je nach Kanton).

    Ich hoffe, dass ich dir damit weiterhelfen konnte.
    Gruss
    Mark

    16 Tage später

    Hi Mark
    Herzlichen Dank für die Erklärung.
    LG
    Nicole

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