Hallo
Nach den kantonalen Steuergesetzen sowie nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gehören sämtliche Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis zum steuerbaren Einkommen (nicht nur Einkünfte gemäss Lohnausweis). Also ja, Trinkgelder sind steuerpflichtig.
Ihr Arbeitgeber ist in diesem Prozess gar nicht involviert. Er kann nicht wissen, wie viel Trinkgeld Sie erhalten. Also kann das nicht in dem Lohnausweis ausgewiesen werden. Für Sie als Steuerpflichtige besteht also grundsätzlich eine Aufzeichnungspflicht über Trinkgeld Einnahmen.
LG
Lana