Hallo K_Bosch
Ja, das stimmt, dies reicht nicht, da es nicht klar ist (nach Ansicht der Behörden), wieso es ein Fahrtaufwand gibt, wenn es kein Auto, bzw. Automiete bei einer Firma gibt. Wenn man ein Auto von einer Agentur mietet, dann gibt es ein Zahlungsnachweis der Autonutzung, und die Benzinkosten sind berechtigt. Dieselbe Situation haben wir beim Autoleasing.
Wenn ein Fahrzeug von einer Privatperson gemietet wird, so muss diese eine Quittung ausstellen. Auf dem Beleg müssen die folgenden Informationen sein: 1. Ort und Datum/en (Miete ab-bis), 2. Name, Vorname und Unterschrift des Eigentümers und des Mieters, 3. Model des Autos und deren Fahrscheinnummer, und 4. Preis der Miete (diese muss in etwa dem Marktpreis entsprechen).
Aber wenn es kostenlos passiert, oder der Mietpreis zu tief («symbolisch») ist, gibt es eigentlich keinen Nachweis der Nutzung des Autos. In diesem Fall würden die Autokosten wie bei der Privatfahrzugnutzung berechnet – also man muss ein Fahrtenbuch mit Kilometerabrechnung (Geschäftsreise «only» natürlich) führen, wo man Datum, Zweck der Geschäftsreise, Zielort, gefahrene Kilometer und Tachostand des Wagens angibt. Die Kilometer werden Pauschal mit CHF 0.70/km multipliziert und bei der Firma (Arbeitgeber) zurückerstattet. Diese 70 Rappen beinhalten dann sämtliche Kosten, also Benzin, Reifen, Reparaturen, Abschreibung, Parkgebühren, allfällige Unfallkosten etc.
Es ist empfehlenswert, nicht die Methode mit den Eigenbelegen für die Fahrzeugmiete anzuwenden, sondern der Firma pro gefahrenen «Geschäftskilometer» 70 Rappen in Rechnung zu stellen und dies dann an den Fahrzeughalter weiterzureichen.