Hallo Thomas
Grundsätzlich gibt es hierfür nicht eine vorgeschriebene Variante. Es hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag oder allenfalls im GAV festgelegt wurde. Zudem hängt es auch davon ab, ob wir über ein fixes Pensum oder über Stundenlöhne sprechen.
Bei fixem (Teilzeit-)Pensum ist der Fall relativ klar. Hier wird der Jahreslohn in 13 Raten ausbezahlt, wobei im Dezember dann einfach zwei Raten ausbezahlt werden.
Bei Stundenlöhnen wird normalerweise der 13 Monatslohn in den Stundensatz eingerechnet und so quasi über das ganze Jahr verteilt. Falls der 13 Monatslohn aber erst im Dezember ausbezahlt werden soll, kann man zum Beispiel das Total der im Jahr geleisteten Arbeitsstunden nehmen und diese mit dem 13. Monatslohn-Zuschlag multiplizieren und zwar wie folgt:
Beispiel
Basis-Stunden-Satz (exkl. 13. ML): CHF 25
Stundenlohn (inkl. 13. ML): CHF 25 / 12 * 13 = CHF 27.08
13. ML Zuschlag: CHF 27.05 – 25 = 2.08
Dies ist aber nur ein Vorschlag, gibt auch andere Möglichkeiten, dies zu berechnen.
Viele Grüsse
Alex