Hallo Andrea
Wenn Sie den unbezahlten Urlaub bei der Pensionskasse nicht melden, wird der Urlaub nicht bemerkt. Es wird wie üblich eine Rechnung für die gesamten Beiträge gestellt. Der Mitarbeiter bleibt dann für diese Zeit weiter versichert. Ob Sie als Arbeitgeber nur seine PK-Beiträge oder sämtliche Prämien übernehmen und der versicherten Mitarbeiter in Rechnung stellen wollen, müssen Sie und der versicherte Mitarbeiter selbst regeln.