Hallo Blume
Bei der Verbuchung von Rechnungen ausländischer Unternehmen wird oft die Bezugsteuer (entspricht Reverse-Charge-Verfahren) geschuldet. Mit dieser Bezugsteuer geht die Mehrwertsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, wenn der leistende Unternehmer weder in der Schweiz ansässig noch umsatzsteuerlich registriert ist. Das heisst, dass der Leistungsempfänger selbst die Bezugsteuer über die MwSt-Abrechnung mit der ESTV verrechnen muss (verrechnen kann er dies, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist, also bei der effektiven MwSt-Abrechnungsmethode).
Die Verrechnung der Bezugsteuer wird über einen speziellen Steuercode gebucht, da bei dieser Buchung sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuer zu buchen sind.
Bei einem Rechnungsbetrag von CHF 500 sieht die Buchung folgendermassen aus:
Bezeichnung Soll-Konto Haben-Konto Betrag, CHF
Einkauf von der Facebook-Werbung 6600 - Werbung 1020 - Bank 500
Bezugsteuer als Vorsteuer 2203 - Bezugsteuer 1171 - Vorsteuer 38.5
Falls Ihr Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (bei der Saldosteuersatz-Methode), ist die Bezugsteuer kein Nullsummenspiel, da Sie keine effektiven Vorsteuern geltend machen können. Die Bezugsteuer wird mit 7.7% deklariert und stellt im Prinzip gleich, als ob Sie dieselbe Leistung bei einem schweizerischen Unternehmen mit 7.7 % MWST kaufen würden.
In diesem Fall haben wir die folgenden Buchungen:
Bezeichnung Soll-Konto Haben-Konto Betrag, CHF
Einkauf von der Facebook-Werbung 6600 - Werbung 1020 - Bank 500
Bezugsteuer 6600 - Werbung 2203 - Bezugsteuer 38.5