Hallo liebes Team

Wir möchten unserem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, der auch für private Zwecke genutzt werden kann. Wie wird der Privatanteil bei Eigenverbrauch berechnet? Wie soll ich das überhaupt deklarieren? Gibt es dabei irgendetwas spezifisches, was ich berücksichtigen soll?

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    Hallo Anke

    Falls der Geschäftswagen privat verwenden werden darf, gilt er als Naturalleistung und muss auf dem Lohnausweis des Mitarbeiters unter der Ziffer 2.2 Privatanteil Geschäftswagen deklariert werden.
    Der Privatanteil Geschäftswagen kann nach zwei Methoden berechnet werden: pauschal oder nach der effektiven Methode.

    Nach der pauschalen Methode berechnet man den Privatanteil wie folgt:
    Privatanteil für die private Nutzung eines Geschäftswagens wird durch einen Arbeitnehmer in der Regel mit 0.8 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat und 9.6% des Kaufpreises pro Jahr berechnet, mindestens aber Fr. 150 im Monat. Das heisst, wenn das Auto weniger als CHF 18'750 kostet, beträgt der Privatanteil sowieso CHF 150 pro Monat. Ein Praxis-Beispiel dazu finden Sie unten:

    Beispiel 1
    Kaufpreis des Fahrzeugs (exkl. MWST) = CHF 40'000
    pro Monat (0,8 % des Kaufpreises)= CHF 320
    Privatanteil auf 1 Jahr berechnet= CHF 3'840
    MWSt pro Monat: 7.7 Prozent x CHF 320 = CHF 24.64 (CHF 295.68 pro Jahr)

    Beispiel 2
    Kaufpreis des Fahrzeugs (exkl. MWST) = CHF 15'000
    pro Monat (0,8 % des Kaufpreises oder Minimum CHF 150)= CHF 150
    Privatanteil auf 1 Jahr berechnet= CHF 1'800
    MWSt pro Monat: 7.7 Prozent x CHF 150 = CHF 11.55 (CHF 138.6 pro Jahr)

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf den Privatanteil die Vorsteuer zurückerstatten und unter Ziffer 415 des MwSt-Formulars zu deklarieren. Gemäss dem Beispiel 1 beträgt die Vorsteuerrückerstattung CHF 24.64 pro Monat (CHF 295.68 pro Jahr) und gemäss dem Beispiel 2 CHF 11.55 pro Monat (CHF 138.6 pro Jahr). Sie können diese quartalsweise deklarieren oder im letzten Quartal des Jahres.

    Nach der effektiven Methode:
    Die effektive Methode erfordert eine klare Trennung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung. Private Kilometer werden im Fahrtenbuch angegeben und dem Mitarbeitenden mit dem vorgegebenen Referenzsatz bis maximal CHF 0.70/Kilometer weiterbelastet.
    Der im Lohnausweis zu deklarierende Anteil für die Privatnutzung wird so berechnet, dass die Anzahl der privat gefahrenen Kilometer (ohne Arbeitsweg) mit dem entsprechenden Kilometeransatz multipliziert werden.

    Points: 10
      2 Jahre später
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