Hallo xjettex
Wenn es sich um in Deutschland befindende Liegenschaften handelt, dann ist es korrekt, dass die Rechnung mit deutscher MwSt. ausgestellt wird. Denn was die Geschäfte mit Grundstücken betrifft, ist der Ort entscheidend, wo sich das Grundstück befindet, und nicht der Ort des Empfängers der Dienstleistung (siehe auch MWST-Gesetz 8 Abs. 2 Bst. F).
Zu Dienstleistungen zählen folgende:
- Architekturarbeiten, Ingenieurarbeiten, Bauleistungen, Verwaltung, Begutachtung, Vermittlung von Liegenschaften