Hallo in der Runde
Manche haben wahrscheinlich von dem s.g. Mantelgeschäft gehört. Es ist grundsätzlich nicht empfohlen so was zu machen, aber es gibt doch Treuhänder und/oder Wirtschaftsanwälte, die so was anbieten.
Nun kam solch einer potenzieller Kunde zu mir: er hat eine AG als Mantel gekauft, alles wurde durch seinen Anwalt abgewickelt und geregelt (Statutenädnerung etc.).
Nun habe ich nie mit Mantelgeschäften zu tun gehabt...das heisst: wie führe ich konkrett die Buchhaltung weiter? Ich habe einiges gesehen, von Einrichten der Buchha bei neuer Gründung, oder einfach Übernahme der existierenden Buchha, oder erweiterung der Buchha, aber so was noch nicht gemacht.
Die Bilanz ist leer: Aktiven und Passiven sind leer, es gabt kein Kapital, was mitübernommen wurde. Und er meint, er muss kein Kapital einzahlen...was ich nicht glaube...er hat ja keine Betriebsmittel. Der Kunde meint, er kann einfach starten und dann kommen langsam die Umsätze...aber Eigenkapital, bzw. Aktienkapital ist nicht da.
Hat jemand Erfahrungen mit so etwas gemacht? Ich würde die Buchhaltung übernehmen, nur wenn alles sauber von seinem Anwalt eingegliedert ist. Ansonsten ist es mir zu heikel.
Eure Meinung dazu?
Herlzlichen Dank
MarieZ