Liebe Natalie
Der Mutterschaftsurlaub beträgt 14 Wochen (98 Kalendertage) und beginnt am Tag der Geburt des Kindes. Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Frau eine Mutterschaftsentschädigung. Diese beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Gehalts, aber maximal 196 Franken pro Tag. Um die Mutterschaftsentschädigung zu erhalten, soll die Frau mindestens fünf Monate lang bis zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in einem gültigen Arbeitsverhältnis bestehen oder selbständig erwerbstätig sein.
Die Arbeitnehmerin kann während der Schwangerschaft oder den auf die Geburt folgenden 16 Wochen den Vertrag kündigen. Der gesetzlich vorgesehene Schutz gilt also nur für eine Entlassung durch den Arbeitgeber und nicht für eine Kündigung durch die Arbeitnehmerin selbst. Aber, falls der Kündigungstermin in die Zeit vor der Niederkunft fällt, verliert die Arbeitnehmerin damit den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Deshalb würde ich Dich raten die Kündigung per Ende der 16-wöchigen Schutzfrist zu erfolgen.
Mehr Informationen dazu kannst Du unter folgendem Link finden:
https://treuhand-suche.ch/blog/mutterschaftsurlaub-was-ist-noch-erlaubt/
Beste Grüsse
Masi