Hallo zusammen

Seit kurzem bin ich selbstständig und führe eine GmbH, wo ich zu 100% tätig bin. Nun merke ich langsam, dass die Liquidität knapp wird. Ich bin immer noch in der Aufbauphase und es wird nicht viel Umsatz generiert. Da ich allfällige Liquiditätsprobleme vermeiden will, werde ich das Kapital der Firma erhöhen, indem ich eigene Mittel einschiesse.
Ich habe ein bisschen auf dem Netz recherchiert, was es für Möglichkeiten für mich als Gesellschafter gäbe und habe festgestellt, dass es nebst einer üblichen Erhöhung des Eigenkapitals durch das Handelsregister auch eine Alternative gibt: Ein privates Darlehen an die GmbH. Um Kosten zu sparen, würde ich diese Variante bevorzugen. Ich bin mir aber immer noch nicht zu 100% sicher, ob ich es machen kann. Könnt ihr mir da ein bisschen helfen? Ist es in meinem Fall überhaupt möglich? Muss ich das Darlehen verzinsen oder besteht die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens? Was sonst braucht man für die Gewährung des Darlehens?

Freundliche Grüsse
Urs

Points: 5
  • Hallo Urs

    Der Eigentümer bzw. der Gesellschafter kann der GmbH tatsächlich ein privates Darlehen gewähren. Das ist eine häufige Situation bei jungen Unternehmen. Von daher sehe ich kein Problem, dass du es bei dir auch machst.
    Was die Verzinsung anbelangt, hängt es mehrheitlich von dir ab. Du kannst dich für eine der zwei Optionen entscheiden:
    • Du kannst deiner GmbH ein zinsloses Darlehen gewähren. Der Vorteil liegt hier hauptsächlich darin, dass keine Kosten für die Firma entstehen und die Finanzierung zur Verfügung steht. Das könnte sinnvoll sein, wenn die Firma noch keine genügende Liquidität generiert, um Mehrkosten tragen zu können.
    • Du kannst der GmbH auch ein verzinstes Darlehen gewähren. Der Vorteil bei dieser Variante liegt in der Steueroptimierung. Die zu zahlenden Zinsen werden in der Buchhaltung als Aufwand gebucht. Dies reduziert dann die Steuerlast der Firma. Auf die Darlehenszinsen wird zudem keine Vermögenssteuer erhoben und sie können bei schlechtem Geschäftsgang oder mangelnden freien Reserven verrechnet werden.
    Um die Gewährung des Darlehens zustande zu bringen, musst du einen entsprechenden Vertrag ausstellen und unterschreiben. Ich empfehle, die Frist nicht allzu lange anzusetzen, da ansonsten die Steuerbehörde dieses Fremdkapital als Eigenkapital einstufen könnte.

    Abschliessend noch ein paar Punkte, die zu beachten sind:
    • Ein Darlehen vom Gesellschafter ist kapitalersetzend. Dies betrifft den Fall, falls die Firma Konkurs geht. Das Darlehen wird dann als Eigenkapital behandelt (Art. 725 Abs. 2 OR). Dies würde bedeuten, dass sonstige Gläubiger, die Fremdkapital zur Verfügung gestellt haben, Priorität bei der Auszahlung allfälliger Schulden haben.
    • Beachte auch, dass bei der Gewährung des privaten Darlehens kein verdecktes Eigenkapital vorliegt (Art. 65 und 75 DBG). Verdecktes Eigenkapital liegt vor, wenn das Darlehen eine bestimmte Höhe im Verhältnis zum Eigenkapital überschreitet. Wenn die Steuerverwaltung einen Teil des Darlehens als verdecktes Eigenkapital betrachtet, wird der entsprechende Teil vom Zins wieder aufgerechnet.

    Wenn der Darlehenszins über dem marktüblichen Zinsniveau liegt, kann dies als verdeckte Gewinnausschüttung bzw. Umgehung der Dividendenbesteuerung qualifiziert werden.

    Mehr Informationen zum für Darlehen zulässigen Zinsniveau kannst du im Kreisschreiben der ESTV finden. Dieses wird jedes Jahr neu erlassen.
    Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

    Viele Grüsse
    Denys

8 Tage später

Hallo Urs

Der Eigentümer bzw. der Gesellschafter kann der GmbH tatsächlich ein privates Darlehen gewähren. Das ist eine häufige Situation bei jungen Unternehmen. Von daher sehe ich kein Problem, dass du es bei dir auch machst.
Was die Verzinsung anbelangt, hängt es mehrheitlich von dir ab. Du kannst dich für eine der zwei Optionen entscheiden:
• Du kannst deiner GmbH ein zinsloses Darlehen gewähren. Der Vorteil liegt hier hauptsächlich darin, dass keine Kosten für die Firma entstehen und die Finanzierung zur Verfügung steht. Das könnte sinnvoll sein, wenn die Firma noch keine genügende Liquidität generiert, um Mehrkosten tragen zu können.
• Du kannst der GmbH auch ein verzinstes Darlehen gewähren. Der Vorteil bei dieser Variante liegt in der Steueroptimierung. Die zu zahlenden Zinsen werden in der Buchhaltung als Aufwand gebucht. Dies reduziert dann die Steuerlast der Firma. Auf die Darlehenszinsen wird zudem keine Vermögenssteuer erhoben und sie können bei schlechtem Geschäftsgang oder mangelnden freien Reserven verrechnet werden.
Um die Gewährung des Darlehens zustande zu bringen, musst du einen entsprechenden Vertrag ausstellen und unterschreiben. Ich empfehle, die Frist nicht allzu lange anzusetzen, da ansonsten die Steuerbehörde dieses Fremdkapital als Eigenkapital einstufen könnte.

Abschliessend noch ein paar Punkte, die zu beachten sind:
• Ein Darlehen vom Gesellschafter ist kapitalersetzend. Dies betrifft den Fall, falls die Firma Konkurs geht. Das Darlehen wird dann als Eigenkapital behandelt (Art. 725 Abs. 2 OR). Dies würde bedeuten, dass sonstige Gläubiger, die Fremdkapital zur Verfügung gestellt haben, Priorität bei der Auszahlung allfälliger Schulden haben.
• Beachte auch, dass bei der Gewährung des privaten Darlehens kein verdecktes Eigenkapital vorliegt (Art. 65 und 75 DBG). Verdecktes Eigenkapital liegt vor, wenn das Darlehen eine bestimmte Höhe im Verhältnis zum Eigenkapital überschreitet. Wenn die Steuerverwaltung einen Teil des Darlehens als verdecktes Eigenkapital betrachtet, wird der entsprechende Teil vom Zins wieder aufgerechnet.

Wenn der Darlehenszins über dem marktüblichen Zinsniveau liegt, kann dies als verdeckte Gewinnausschüttung bzw. Umgehung der Dividendenbesteuerung qualifiziert werden.

Mehr Informationen zum für Darlehen zulässigen Zinsniveau kannst du im Kreisschreiben der ESTV finden. Dieses wird jedes Jahr neu erlassen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüsse
Denys

    13 Tage später

    Moin, ich möchte meinem Unternehmen Liquidität in der Form eines Darlehens zur Verfügung stellen, ca. eine halbe Million Franken. Muss ich diesen Kredit der Steuerverwaltung vorgängig melden? Kann ich den Zinssatz frei bestimmen? Danke allen und happy booking ?

      Das Darlehen muss nicht vorgängig gemeldet oder bewilligt werden. Eine vorgängige Bewilligung wäre nur angezeigt, falls die Konditionen gegen das Rundschreiben der ESTV verstossen würden, Sie aber gute Gründe anführen können (z.B. Drittvergleich), die für eine Bewilligung sprechen.
      Generell gelten für Betriebskredite bis zu einer Million Schweizer Franken (keine Liegenschaftsfinazierung!) folgende Zinssätze:
      Handels- und Fabrikationsunternehmen: Max. 3.0% p.a.
      Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften: Max. 2.5% p.a.
      Das Rundschreiben der ESTV 2017 ist hier verfügbar: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/verrechnungssteuer/zinssaetze/2017.pdf.download.pdf/2-149-DV-2017-d.pdf
      Per 09.01.2017 sind die Zinssätze für 2018 noch nicht verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass diese unverändert bleiben.

        3 Jahre später
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