Hallo Tim
Wenn ich es richtig verstehe, wird Kost & Logis vom Arbeitgeber nicht übernommen. In diesem Fall kann es auf verschiedene Weise verbucht werden. Die Verbuchung als Aufwandsminderung ist möglich. Andere Methode ist die Verbuchung als Erträge aus Personalverpflegung.
Buchungssätze werden dann etwa so aussehen:
1) Bruttolohnverbuchung: Soll 5000 Haben 1090
2) Auszahlung Nettolohn: Soll 1090 Haben 1020
3) Verbuchung Arbeitnehmerbeiträge: Soll 1090 Haben **** (Versicherungen in der Bilanz)
4) Kost & Logis: Soll 1090 Haben 5845 (als Aufwandsminderung) ODER Soll 1090 Haben 3670 (als Ertrag)
Benutzte Konten:
5000 Löhne
1090 Durchlaufskonto Löhne
1020 Bankkonto
5845 Erträge für Essen (als Aufwandsminderung)
3670 Erlöse aus Personalausleihe
BR
Lana_S