Hallo zusammen.
Seit 2017 bin ich wohnhaft in der Schweiz und ausser einer Anstellung im Stundenlohn erbringe ich freiberufliche Dienstleistungen (Übersetzen, Texten) auch in die EU (in diesem speziellen Fall Frankreich). Ich bin hier in CH nicht MWSt.-pflichtig, da ich unter den CHF 100'000 liege. Kommt dann trotzdem das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz oder muss der französische Kunde (ein Unternehmen) genauso keine MWSt. zahlen wie ein Kunde in der Schweiz, eben weil ich nicht MWSt.-pflichtig bin? Und was genau muss dann alles auf der Rechnung stehen?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüsse, Anna