Hi Neele
Mieten unterliegen in der Schweiz nicht der Mehrwertsteuer.
Bei gewerblichen Mietverträgen (wie hier der Fall), ist es möglich, für die MWST zu optieren. Selbstverständlich ist dies nur möglich, wenn ihre Firma "B" im MWST-Register eingetragen ist.
Einfache Antwort auf ihre Frage: Nein.
Grüsse,
Rene