Guten Tag zusammen

Wir bilden Sozialarbeiter aus, auch unsere eigenen Sozialarbeiter. Die Kosten haben wir dem Aufwand "Weiterbildung Mitarbeiter" verbucht und die Erträge auf "Erträge Weiterbildung intern". Unsere Ausbildung ist steuerbefreit. Nun bin ich mir unsicher, ob das so richtig ist oder ob diese Umsätze für unsere eigenen Mitarbeiter überhaupt in der Mehrwertsteueranmeldung erscheinen müssen.

Was meinen Sie dazu? Ich wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Herzliche Grüsse
Ninchen

    7 Tage später

    Sali Ninchen
    Kurze Rückfrage: Ist ihre Institution im MWST-Register eingetragen?
    Falls ja: In ihrem Fall handelt es sich von der Mehrwertsteuer AUSGENOMMENE Leistungen. Es handelt sich aber NICHT um STEUERBEFREITE Leistungen. Die Unterscheidung mag ihnen haarspalterisch erscheinen, es gibt dafür aber gute Gründe.
    Ja, Sie müssen diese ausgenommenen Umsätze deklarieren, nämlich im Feld 230 der MWST-Deklaration.

      2 Jahre später
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